Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts


Kartellrecht: Europäische Kommission nimmt Interbankenentgelte von MasterCard unter die Lupe
Zusätzlich zu ihren Maßnahmen zur Durchsetzung des Kartellrechts will die Kommission noch vor dem Sommer einen Vorschlag für eine Verordnung über Interbankenentgelte für Kartenzahlungen vorlegen


(29.04.13) - Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob MasterCard möglicherweise den Wettbewerb bei Zahlungskartentransaktionen im EWR behindert und damit gegen das EU-Kartellrecht verstößt. Die Kommission hat Bedenken, dass einige der von MasterCard erhobenen Interbankenentgelte und damit zusammenhängende Praktiken wettbewerbswidrig sein könnten. Die Einleitung eines Verfahrens greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Zahlungskarten sind im EU-Binnenmarkt, insbesondere im grenzüberschreitenden oder im Online-Handel, sehr wichtige Instrumente. In Europa nehmen Verbraucher und Unternehmen jährlich über 40 Prozent ihrer bargeldlosen Zahlungen per Karte vor. Daher erachtet es die Kommission als Priorität, Wettbewerbsverzerrungen infolge von Absprachen über Interbankenentgelte und andere Konditionen zu verhindern. So hat die Kommission bereits 2007 einige Interbankenentgelte von MasterCard untersagt. Derzeit untersucht sie auch die von Visa erhobenen Entgelte.

Gegenstand des nun eingeleiteten Verfahrens sind:

(i) Interbankenentgelte für Zahlungen von Karteninhabern aus Nicht-EWR-Staaten (im Gegensatz zu Entgelten für grenzüberschreitende Transaktionen im EWR, die bereits 2007 untersagt wurden. Diese Entgelte fallen beispielsweise an, wenn Touristen aus den Vereinigten Staaten bei Händlern im EWR mit ihrer MasterCard-Kreditkarte bezahlen;

(ii) alle Regeln im MasterCard-System für das "grenzüberschreitende Acquiring", die die Möglichkeiten eines Händlers beschränken, bessere Konditionen von Banken aus anderen Mitgliedstaaten zu nutzen;

(iii) damit verbundene Regeln oder Geschäftspraktiken von MasterCard, die die Wettbewerbsbedenken der Kommission verstärken (z. B. die "Honour All Cards Rule", die einen Händler zur Annahme aller Karten verpflichtet).

Die fraglichen Entgelte und Praktiken schränken möglicherweise den Wettbewerb ein. Die Interbankenentgelte werden im Allgemeinen auf die Händler überwälzt, so dass ihnen dadurch insgesamt höhere Gebühren entstehen. Ein solches Verhalten führt bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu Verzögerungen und schadet letztlich den Verbrauchern in der Europäischen Union.

Zusätzlich zu ihren Maßnahmen zur Durchsetzung des Kartellrechts will die Kommission noch vor dem Sommer einen Vorschlag für eine Verordnung über Interbankenentgelte für Kartenzahlungen vorlegen, die Rechtssicherheit und langfristig gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter im Binnenmarkt gewährleisten soll.

Hintergrund
2007 untersagte die Kommission MasterCard die Erhebung von Interbankenentgelten für grenzüberschreitende Zahlungskartentransaktionen im EWR. Im Mai 2012 wies das Gericht der Europäischen Union das von MasterCard gegen diese Entscheidung eingelegte Rechtsmittel. MasterCard hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Parallel zum MasterCard-Verfahren führt die Kommission eine eingehende Prüfung ähnlicher Praktiken von Visa durch.

Die Kommission hält gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Zahlungskartenanbieter für äußerst wichtig. Daher führt sie die Untersuchungen zu den beiden großen Anbietern – MasterCard und Visa – parallel durch. Darüber hinaus hat sie angekündigt, dass sie noch vor dem Sommer einen Vorschlag für Rechtsvorschriften über Interbankenentgelte für Zahlungskartentransaktionen vorlegen will. Sobald diese Vorschriften von Rat und Parlament angenommen worden sind, sollen sie für alle Anbieter Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellen.

Nach Artikel 101 AEUV sind wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen und wettbewerbsbeschränkende Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen untersagt. Wie diese Bestimmung umzusetzen ist, regelt die Kartellverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates), die sowohl von der Kommission als auch von den Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten angewendet werden kann.

Nach Artikel 11 Absatz 6 der Kartellverordnung entfällt mit der Verfahrenseinleitung durch die Kommission die Zuständigkeit der jeweiligen mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden für die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts. Die Gerichte der Mitgliedstaaten dürfen keine Beschlüsse erlassen, die einem Beschluss zuwiderlaufen, den die Kommission in einem von ihr eingeleiteten Verfahren zu erlassen beabsichtigt (Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung).

Die Kommission hat MasterCard und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten über die Verfahrenseinleitung in dieser Sache unterrichtet.

Für den Abschluss der Ermittlungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gibt es keine verbindliche Frist. Die Dauer einer kartellrechtlichen Untersuchung hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falls, der Bereitschaft des betreffenden Unternehmens zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Rechte auf Verteidigung.

Weitere Informationen zu diesem Kartellfall können über das öffentlich zugängliche Register der Kommission auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer 40049 eingesehen werden. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen