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Tierschutz in der EU beeinträchtigt


EU-Vorschriften zum Tierschutz: In einem wichtigen Wirtschaftszweig herrschen ungleiche Wettbewerbsbedingungen
Neues Papier zur Tierschutzstrategie: Europäische Kommission strebt qualitative Verbesserungen an

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(25.01.12) - Die Europäische Kommission hat eine neue, auf vier Jahre angelegte Strategie (2012 bis 2015) verabschiedet, durch die der Tierschutz in der Europäischen Union weiter vorangebracht werden soll.

"Durch das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zu Legehennen wurde deutlich, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten nach wie vor Probleme beim Tierschutz bestehen. Es sind bereits Anstrengungen im Gang, doch viele Fragen erfordern andere Lösungen, damit nachhaltigere Ergebnisse erzielt werden. Die neue Strategie ermöglicht die nötige Flexibilität und erlaubt es den Beteiligten, die erforderlichen Tierschutzstandards auf unterschiedlichem Wege zu erreichen. Die Optimierung der politischen Kohärenz und der Markttransparenz innerhalb eines umfassenden Rechtsrahmens für den Tierschutz wird die tatsächlichen oder wahrgenommenen Spannungen zwischen Tierschutzerfordernissen und wirtschaftlichen Anforderungen verringern. Tierschutzmaßnahmen müssen kostenwirksam sein. Der vorgeschlagene Mitteleinsatz für Ausbildung und Schulung wird aller Voraussicht nach sehr kostenwirksam sein, sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf den Tierschutz.", sagte John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik.

Weshalb sind Änderungen nötig?
Die, die im Lauf der vergangenen drei Jahrzehnte als Reaktion auf unvorhergesehene Umstände und Ereignisse sowie auf politische Forderungen erarbeitet wurden, sind zwar häufig detailliert und sektorspezifisch, insgesamt jedoch nicht flächendeckend genug. Die uneinheitliche Anwendung dieser Vorschriften in den Mitgliedstaaten führt dazu, dass in diesem wichtigen Wirtschaftszweig ungleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Angesichts der Vielfalt, was klimatische Bedingungen, Bodenbeschaffenheit und Bewirtschaftungssysteme angeht, müssen in diesem Bereich des EU-Rechts Änderungen vorgenommen werden.

Die neue Strategie wurde in Form einer Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss verabschiedet.

Weshalb gibt es immer noch Probleme?
Die Mitteilung der Kommission nennt die mangelnde Durchführung der EU-Vorschriften seitens der Mitgliedstaaten in einer Reihe von Bereichen als einen der Hauptpunkte, die den Tierschutz in der EU beeinträchtigen. Ein weiterer Hemmschuh für eine umfassende und gleichmäßige Durchführung der Vorschriften besteht darin, dass der Markt keine ausreichenden wirtschaftlichen Anreize zur Einhaltung der Vorschriften bietet.

In der Mitteilung heißt es außerdem, dass viele am Umgang mit Tieren beteiligte Personen nicht genug über Tierschutz wissen; darüber hinaus werden Lücken im EU-Recht benannt, die es erschweren, für bestimmte Kategorien von Tieren ausreichende Schutzbedingungen zu gewährleisten.

Vorgeschlagene Maßnahmen
Um diese Fragen und Probleme anzugehen, verfolgt die Strategie eine doppelten Ansatz: einen Vorschlag für ein umfassendes Tierschutzrecht und eine Intensivierung der derzeitigen Maßnahmen. Es wird davon ausgegangen, dass die vorzuschlagenden Rechtsvorschriften einen innovativen Ansatz fördern, der den Schwerpunkt auf tatsächliche Tierschutzergebnisse statt auf mechanistische Inputs legt und zudem der Ausbildung und den professionellen Standards aller Beteiligten mehr Gewicht beimisst.

Das zweite Element besteht in einer Intensivierung und Optimierung der derzeitigen Maßnahmen der Kommission durch folgende Einzelaspekte: Verbesserung der Instrumente zur Förderung der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen seitens der Mitgliedstaaten, Stärkung der bereits bestehenden internationalen Zusammenarbeit in Tierschutzfragen, bessere Information der Verbraucher sowie Durchführung von Studien zu Bereichen, in denen anscheinend die größten Hindernisse für den Tierschutz bestehen.

Hintergrund
Im Jahr 2006 hat die Kommission erstmals eine Tierschutzstrategie verabschiedet. Der Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006 bis 2010 fasste die verschiedenen Aspekte der EU-Politik im Bereich des Tierschutzes, die die Haltung von Milliarden von Tieren in der EU zu wirtschaftlichen Zwecken regelt, in Gruppen zusammen.

Die neue Strategie stützt sich auf die vorherige und insbesondere auf die Erfahrungen, die während der fünfjährigen Laufzeit des ersten Aktionsplans gemacht wurden. Die Notwendigkeit einer neuen Strategie wird mehr als deutlich, wenn man sich die Bedeutung von Tieren in unserem Alltag vor Augen führt.

Was die Nutzung von Tieren angeht, ist der Landwirtschaftssektor am größten. EU-weit werden in landwirtschaftlichen Betrieben etwa 2 Milliarden Vögel (Hühner für die Fleischproduktion, Legehennen, Truthähne, Enten und Gänse) und 300 Millionen Säugetiere (Kühe, Schweine, Schafe usw.) gehalten. Die Zahl der Heimtiere in der EU ist ebenfalls recht hoch. Schätzungsweise etwa 100 Millionen Hunde und Katzen leben in der EU. Der jährliche Wert der Viehzucht in der EU wird auf ca. 150 Milliarden EUR geschätzt. Der Beitrag der EU zur Förderung des Tierschutzes beläuft sich Schätzungen zufolge auf 70 Millionen EUR jährlich; diese Mittel gehen entweder an Landwirte in Form von Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, oder sie werden für andere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Tierschutz eingesetzt, wie zum Beispiel Forschung, Wirtschaftsstudien, Kommunikation oder Schulung und Ausbildung.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/actionplan/actionplan_de.htm
(Europäische Kommission: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

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Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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Verstöße gegen die EU-Zollbestimmungen Ein Netz von Unternehmen, das, um die hohen EU-Zölle zu umgehen, über mehrere südostasiatische Länder betrügerisch Rohrformstücke aus China eingeführt hatte, wurde bei Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) entdeckt. Diese Untersuchungen führte das OLAF gemeinsam mit Behörden mehrerer Mitgliedstaaten und mit indischen und taiwanesischen Zollbehörden durch. Ergebnis der Untersuchungen war die Nacherhebung von Zöllen in Höhe von 9 Mio. EUR. In späteren Strafverfahren in Deutschland und dem Vereinigten Königreich wurden drei der Beteiligten zu Freiheitsstrafen verurteilt.

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