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Legislativvorschläge zur Produktsicherheit


Mehr Verbrauchersicherheit:
Rapex ist das Schnellwarnsystem der EU, mit dessen Hilfe sich die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission über Non-Food-Produkte informieren
Im letzten Jahr entfielen 58 Prozent der Meldungen über Produkte, die ein ernstes Risiko darstellen, auf China

(25.06.13) - Insgesamt 2.278 Mal haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2012 Maßnahmen im Zusammenhang mit gefährlichen Produkten (außer Lebensmitteln) ergriffen und über "Rapex", das EU-System zum raschen Informationsaustausch, gemeldet. Dies bedeutet eine Zunahme der Warnmeldungen um 26 Prozent im Vergleich zum Jahr 2011, die auf eine bessere Durchsetzung durch die Behörden in den EU-Ländern zurückzuführen sein dürfte.

Rapex ist das Schnellwarnsystem der EU, mit dessen Hilfe sich die Mitgliedstaaten und die Kommission über Non-Food-Produkte informieren. Zweck dieses Systems ist der rasche Informationsaustausch über potenziell gefährliche Verbraucherprodukte, damit solche Produkte – beispielsweise Kinderbekleidung, Textilien und Elektrogeräte, die den Sicherheitsanforderungen nicht genügen – möglichst früh entdeckt und vom EU-Markt genommen werden.

Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, sagte dazu: "Dank einer engeren Zusammenarbeit innerhalb der EU bietet der Binnenmarkt den Verbraucherinnen und Verbrauchern heute mehr Sicherheit. Europa stellt zunehmend seine Fähigkeit unter Beweis, alle europäischen Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Non-Food-Produkten zu schützen. Das Rapex-System ist ein zentraler Baustein in den Anstrengungen der EU, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Die Ergebnisse der Durchsetzungsmaßnahmen während des Jahres 2012 beweisen erhöhte Wachsamkeit, doch müssen wir stets nach Verbesserungen streben. Deswegen hat die Kommission Anfang des Jahres neue Legislativvorschläge zur Produktsicherheit vorgelegt."

Von welchen Produkten gehen die Risiken aus?
Im Jahr 2012 waren Bekleidung, Textilien und Modeartikel (34 Prozent) sowie Spielzeug (19 Prozent) die Hauptproduktkategorien, die ein Eingreifen erforderten. Die am häufigsten im Zusammenhang mit diesen Produkten gemeldeten Risiken waren chemische, Erdrosselungs- und Verletzungsrisiken.

Verletzungs- und Erdrosselungsrisiken gehen oft von Kinderbekleidung mit Zugbändern und Kordeln aus, z. B. Badeanzügen. Weitere gefährliche Produkte, die von der EU im Jahr 2012 verboten wurden, sind ein Hautbleichmittel mit Hydrochinon (dessen Verwendung in Kosmetika und Körperpflegeprodukten untersagt ist) und eine Puppe aus Kunststoff, die Di(2-ethylhexyl)-phthalat (DEHP) in einer Konzentration von 38,5 Gew.-Prozent enthält und somit ein chemisches Risiko darstellt. Die Unternehmen sollten dafür sorgen, dass diese hinlänglich bekannten Risiken schon vor der Herstellung berücksichtigt werden.

Woher kommen die gefährlichen Produkte?
China steht im Warnsystem nach wie vor ganz oben auf der Liste der Ursprungsländer. Im letzten Jahr entfielen 58 Prozent der Meldungen über Produkte, die ein ernstes Risiko darstellen, auf China.

Damit sich diese Situation verbessert, berät die EU auf bilateraler Ebene mit China über den zwischenbehördlichen Informationsaustausch und sonstige Kommunikationstätigkeiten. Die EU und China werden in Kürze eine Reihe von Videos mit Informationen zur Produktsicherheit veröffentlichen, die für chinesische Hersteller und europäische Einführer gedacht sind. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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