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Legislativvorschläge zur Produktsicherheit


Mehr Verbrauchersicherheit:
Rapex ist das Schnellwarnsystem der EU, mit dessen Hilfe sich die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission über Non-Food-Produkte informieren
Im letzten Jahr entfielen 58 Prozent der Meldungen über Produkte, die ein ernstes Risiko darstellen, auf China

(25.06.13) - Insgesamt 2.278 Mal haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2012 Maßnahmen im Zusammenhang mit gefährlichen Produkten (außer Lebensmitteln) ergriffen und über "Rapex", das EU-System zum raschen Informationsaustausch, gemeldet. Dies bedeutet eine Zunahme der Warnmeldungen um 26 Prozent im Vergleich zum Jahr 2011, die auf eine bessere Durchsetzung durch die Behörden in den EU-Ländern zurückzuführen sein dürfte.

Rapex ist das Schnellwarnsystem der EU, mit dessen Hilfe sich die Mitgliedstaaten und die Kommission über Non-Food-Produkte informieren. Zweck dieses Systems ist der rasche Informationsaustausch über potenziell gefährliche Verbraucherprodukte, damit solche Produkte – beispielsweise Kinderbekleidung, Textilien und Elektrogeräte, die den Sicherheitsanforderungen nicht genügen – möglichst früh entdeckt und vom EU-Markt genommen werden.

Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, sagte dazu: "Dank einer engeren Zusammenarbeit innerhalb der EU bietet der Binnenmarkt den Verbraucherinnen und Verbrauchern heute mehr Sicherheit. Europa stellt zunehmend seine Fähigkeit unter Beweis, alle europäischen Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Non-Food-Produkten zu schützen. Das Rapex-System ist ein zentraler Baustein in den Anstrengungen der EU, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Die Ergebnisse der Durchsetzungsmaßnahmen während des Jahres 2012 beweisen erhöhte Wachsamkeit, doch müssen wir stets nach Verbesserungen streben. Deswegen hat die Kommission Anfang des Jahres neue Legislativvorschläge zur Produktsicherheit vorgelegt."

Von welchen Produkten gehen die Risiken aus?
Im Jahr 2012 waren Bekleidung, Textilien und Modeartikel (34 Prozent) sowie Spielzeug (19 Prozent) die Hauptproduktkategorien, die ein Eingreifen erforderten. Die am häufigsten im Zusammenhang mit diesen Produkten gemeldeten Risiken waren chemische, Erdrosselungs- und Verletzungsrisiken.

Verletzungs- und Erdrosselungsrisiken gehen oft von Kinderbekleidung mit Zugbändern und Kordeln aus, z. B. Badeanzügen. Weitere gefährliche Produkte, die von der EU im Jahr 2012 verboten wurden, sind ein Hautbleichmittel mit Hydrochinon (dessen Verwendung in Kosmetika und Körperpflegeprodukten untersagt ist) und eine Puppe aus Kunststoff, die Di(2-ethylhexyl)-phthalat (DEHP) in einer Konzentration von 38,5 Gew.-Prozent enthält und somit ein chemisches Risiko darstellt. Die Unternehmen sollten dafür sorgen, dass diese hinlänglich bekannten Risiken schon vor der Herstellung berücksichtigt werden.

Woher kommen die gefährlichen Produkte?
China steht im Warnsystem nach wie vor ganz oben auf der Liste der Ursprungsländer. Im letzten Jahr entfielen 58 Prozent der Meldungen über Produkte, die ein ernstes Risiko darstellen, auf China.

Damit sich diese Situation verbessert, berät die EU auf bilateraler Ebene mit China über den zwischenbehördlichen Informationsaustausch und sonstige Kommunikationstätigkeiten. Die EU und China werden in Kürze eine Reihe von Videos mit Informationen zur Produktsicherheit veröffentlichen, die für chinesische Hersteller und europäische Einführer gedacht sind. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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