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Zoll und Betrugsbekämpfung


Zoll geht gegen Schmuggel und Betrug mit Verbrauchsgütern vor
Die Zollbehörden wahren nicht nur die finanziellen Interessen der EU

(27.06.14) - Einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten Bericht zufolge haben die Zollbehörden der EU im Jahr 2013 innerhalb von zehn Monaten rund 816 Mio. Zigaretten und 240 000 Liter Alkohol beschlagnahmt. In dem Bericht werden auch Planung, Durchführung und Ergebnisse des gezielten Zolleinsatzes "Dismantile" erläutert, mit dem gegen Schmuggel und Betrug mit Verbrauchsgütern vorgegangen wurde. Von März bis Dezember 2013 wurden an der Ostgrenze der EU auf der Grundlage gemeinsamer Risikokriterien verschärfte Zollkontrollen mit Informationsaustausch zwischen den EU-Zollbehörden in Echtzeit durchgeführt. In diesem Zeitraum stiegen die Beschlagnahmen von geschmuggeltem Tabak, die im gemeinsamen System für das Risikomanagement bei Zollkontrollen gemeldet wurden, beträchtlich an und zwar um 105 Prozent gegenüber demselben Zeitraum 2012.

Etwa ein Drittel der beschlagnahmten Menge stammte aus Ländern, auf die die Operation "Dismantile" speziell ausgerichtet war, namentlich Russland, Ukraine, Belarus, Bosnien-Herzegowina und Serbien. Die Hälfte des beschlagnahmten Tabaks kam auf dem Seeweg aus Asien, dem Nahen Osten und Nordafrika, die Herkunft der übrigen 10 Prozent war unbekannt. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Operation "Dismantile" gibt der Bericht eine Reihe spezifischer Empfehlungen dazu, wie in Zukunft bessere Risikoanalysen zum Schmuggel von Verbrauchsgütern sichergestellt werden können.

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Zoll und Betrugsbekämpfung, erklärte: "Die Zollbehörden wahren nicht nur die finanziellen Interessen der EU, sie schützen auch unsere Bürgerinnen und Bürger sowie alle rechtmäßig handelnden Unternehmen. 'Dismantile' zeigt, welche hervorragenden Ergebnisse wir bei der Bekämpfung von Schmuggel und Betrug erzielen können, wenn wir zusammenarbeiten, gemeinsame Risiken identifizieren und Informationen austauschen. Mit den wertvollen Erkenntnissen aus diesem Einsatz können wir die Zollkontrollen noch weiter verbessern, um bei diesen illegalen Aktivitäten durchzugreifen."

"Dismantile" ist eine so genannte vorrangige Kontrollmaßnahme, bei der die Zollbehörden gemeinsame, verschärfte Kontrollen durchführen, die auf spezifische Risiken ausgerichtet sind. Diese Einsätze tragen dazu bei, illegale Mechanismen aufzudecken und Ermittlungen in ähnlichen Fällen durchzuführen. Außerdem geben sie Hinweise darauf, wo die Zollmaßnahmen noch verbessert werden können, um den Schmuggel zu unterbinden.

Die wichtigsten Erkenntnisse der Operation "Dismantile":

>> Es gibt große Unterschiede bei den nationalen Strategien für Zollkontrollen in der EU.

>> Mit dem Austausch von Fachwissen, der Zusammenarbeit bei Risikoanalysen und der Überwachung der Auswirkungen und Ergebnisse in Echtzeit können wertvolle Ergebnisse erzielt werden. (Dank einer gemeinsamen Datenanalyse wurden z. B. fünf Fälle von länderübergreifendem Betrug ermittelt, die sonst nicht aufgedeckt worden wären.)

>> Es gibt zahlreiche Schmuggelfälle mit der Bahn, wobei die Schmuggelware hinter einer ersten Schicht legaler Waren versteckt ist.

>> Das Risiko der "grünen Grenzen", d. h. des Schmuggels an einer Stelle der Grenze, an der es keine Zollstelle gibt (z. B. ein Dorf/Fluss), muss in Angriff genommen werden. Hierbei könnten mobile Zolleinheiten wirksam sein.

>> In den meisten Fällen wurden kleine bis mittlere Mengen geschmuggelt, die von Reisenden in die EU gebracht wurden.

>> Mehrere Betrugsfälle fanden nicht beim Grenzübertritt, sondern bei Verbringungen innerhalb der EU statt.

Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen, die auf diesen Erkenntnissen basieren. Im Vordergrund steht dabei die Notwendigkeit einer kontinuierlichen und vertieften Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und Zollfahndern, die Gewährleistung der Qualität, Zugänglichkeit und Aktualität der gesammelten Daten sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Kapazitäten für die elektronische Erstellung von Risikoprofilen.

Nähere Informationen über Zollkontrollen finden Sie unter
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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