Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

REACH-Verordnung Motor für Wachstum


REACH-Compliance: Chemikalien in Europa sind sicherer geworden
Die Europäische Kommission wird in den kommenden Monaten eine Konferenz zur REACH-Überprüfung von REACH organisieren


(28.02.13) - Der Verwendung von Chemikalien in Europa ist laut einem heute veröffentlichten Bericht der Europäischen Kommission erheblich sicherer geworden, seit die REACH-Verordnung in Kraft getreten ist. Durch leichteren Zugang zu Informationen über chemische Stoffe auf dem Markt und gezieltere Maßnahmen zum Risikomanagement sind die Risiken durch Stoffe, die im Rahmen von REACH erfasst sind, entscheidend gesunken. Der Trend dürfte sich fortsetzen, da die Industrie kontinuierlich auf der Suche nach Ersatzstoffen für die gefährlichsten Chemikalien ist. Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung ist ihre Anwendung in vollem Gange. Unternehmen haben jetzt 30.601 Dossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren lassen, in denen die Anwendungen und Eigenschaften von 7.884 chemischen Stoffen beschrieben sind, die hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden. Laut einer heute veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage meinen 61 Prozent der Europäer, dass Chemikalien heute sicherer sind als noch vor zehn Jahren.

Der Bericht bestätigt die Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung von REACH und ihre Auswirkungen auf KMU, jedoch erkennt die Industrie auch die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit an. Durch eine weitere Harmonisierung des Binnenmarktes stellt die REACH-Verordnung einen wichtigen Motor für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie dar. Zur weiteren Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen chemischen Industrie wird die Kommission in Kürze vorschlagen, die Registrierungsgebühren für KMU zu senken.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständiger Kommissar für Industrie und Unternehmertum, und Umweltkommissar Janez Potočnik äußerten sich wie folgt: "Dieser Bericht belegt, dass REACH funktioniert. Die Unternehmen stellen sich ihrer Verantwortung mit dem Ergebnis, dass wir über bessere Daten über die von ihnen hergestellten und vermarkteten chemischen Stoffe verfügen. Der Start ist gelungen, aber es gibt noch immer viel zu tun, um ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten. Wir sind entschlossen, eine sichere und nachhaltige chemische Industrie in Europa zu erhalten; und REACH erleichtert den freien Verkehr von chemischen Stoffen im Binnenmarkt. Unsere chemische Industrie kann weltweit die Führung im Bereich Innovation übernehmen, und REACH, das umfassendste Chemikalienrecht der Welt, wird diese Bestrebungen unterstützen."

Überprüfung von REACH
Die Überprüfung kommt zu dem Schluss, dass zwar einige Anpassungen erforderlich sind, aber keine größere Überarbeitung nötig ist. Die wichtigsten Ergebnisse:

>> Die Umsetzung von REACH kann verbessert werden, indem die Qualität des Registrierungsdossiers erhöht sowie die Verwendung von Sicherheitsdatenblättern als zentrales Risikomanagementinstrument weiterentwickelt wird und Fragen in Verbindung mit der Kostenteilung innerhalb der Foren zum Austausch von Stoffinformationen (Substance Information Exchange Forums – SIEF) geklärt werden.

>> Es ist Spielraum für die Verringerung der finanziellen und administrativen Belastung der KMU vorhanden, um die Verhältnismäßigkeit der Rechtsvorschriften zu gewährleisten und sie bei der Erfüllung all ihrer Verpflichtungen aus der REACH-Verordnung zu unterstützen.

>> Es gibt keine nennenswerten Überschneidungen mit anderen EU-Rechtsvorschriften.

>> Erhebliche Anstrengungen zur Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen wurden und werden unternommen: Seit 2007 hat die Kommission insgesamt 330 Mio. EUR zur Finanzierung der Forschung in diesem Bereich zur Verfügung gestellt.

>> Die Durchsetzung könnte verbessert werden. Da dies in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, wird den Mitgliedstaaten in der Überprüfung empfohlen, die Koordinierung untereinander zu verstärken.

>> Obwohl der Bericht einige Anpassungen in den Rechtsvorschriften als erforderlich erachtet, möchte die Kommission rechtliche Stabilität und Vorhersehbarkeit für die europäischen Unternehmen sicherstellen. Derzeit werden keine Änderungen an den wichtigsten REACH-Bestimmungen vorgeschlagen.

Die nächsten Schritte
Die Kommission wird in den kommenden Monaten eine Konferenz zur REACH-Überprüfung von REACH organisieren.

In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der ECHA entwickelt die Kommission derzeit einen Fahrplan für die Bewertung und Bestimmung von besonders besorgniserregenden Stoffen (substances of very high concern - SVHC). Darin werden klare Etappenziele, zu erbringende Leistungen und die Arbeitsaufteilung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der ECHA festgelegt, um alle relevanten bekannten SVHC bis zum Jahr 2020 auf die Kandidatenliste zu setzen.

Die Kommission wird außerdem größere Gebührenermäßigungen für KMU prüfen, damit die finanziellen Auswirkungen der Registrierung gleichmäßiger verteilt werden.

Hintergrund
REACH ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. In der Überprüfung von REACH wird die allgemeine Durchführung der REACH-Verordnung sowie die Verwirklichung ihrer einzigartigen Ziele – ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt, einschließlich der Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren, sowie der freie Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt und gleichzeitig bessere Wettbewerbsfähigkeit und Innovation – untersucht.

Zwischen 1999 und 2009 lagen die Wachstumsraten für die chemische Industrie der EU etwas über dem Durchschnittswert für alle Sektoren des verarbeitenden Gewerbes und die Branche erholte sich weitgehend von der Krise des Jahres 2008. Die Branche erwirtschaftet eine positive Handelsbilanz und verzeichnet besonders gute Leistungen in den hohe Gewinnspannen aufweisenden Sparten der Spezialchemikalien. Als der Vorschlag für die REACH-Verordnung im Jahr 2003 vorgelegt wurde, bildete die EU weltweit den größten Chemikalienmarkt mit einem Anteil von etwa 30 Prozent am weltweiten Umsatz dieser Branche. Heute beträgt dieser Anteil etwa 21 Prozent, wobei nun China den größten Markt für Chemikalien darstellt. Die chemische Industrie der EU bleibt jedoch weiterhin der größte Exporteur weltweit, und die Umsätze sind, in absoluten Zahlen betrachtet, gestiegen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen