Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerb in der Lebensmittelbranche


Kartellrecht: Laut ECN-Bericht nutzt EU-weite Durchsetzung des Wettbewerbsrechts dem gesamten Lebensmittelsektor
Bericht enthält ausführliche Informationen über den Wettbewerb in der Lebensmittelbranche, die von der Europäischen Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden in den letzten Jahren zusammengetragen wurden


(04.06.12) - Das Europäische Wettbewerbsnetz (European Competition Network, ECN) hat einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die europaweite aktive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Lebensmittelsektor – vor allem in den Bereichen Verarbeitung und Herstellung – Landwirten, Zulieferern und Verbrauchern zugutegekommen ist. So haben die Wettbewerbsbehörden in Europa der Lebensmittelbranche in den letzten Jahren Priorität eingeräumt und ihre Maßnahmen infolge des dramatischen Anstiegs der Lebensmittelpreise, der 2007 eingesetzt hat, intensiviert. Dem ECN gehören die Europäische Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden der 27 Mitgliedstaaten an.

Joaquín Almunia, EU-Wettbewerbskommissar und Kommissionsvizepräsident, erklärte: "Die Wettbewerbsbehörden in ganz Europa verfolgen mit großem Einsatz das Ziel, ein reibungsloses Funktionieren der Lebensmittelmärkte sicherzustellen, was sowohl den Zulieferern als auch den Verbrauchern zugutekommt. Sobald wettbewerbswidriges Verhalten festgestellt wurde, sind die Wettbewerbsbehörden unabhängig von der Stufe der Lebensmittelkette dagegen vorgegangen. Jedoch könnte noch mehr getan werden: So könnten einige Erzeuger ihre Effizienz durch Umstrukturierungen und die Bündelung ihrer Aktivitäten steigern, während in manchen Ländern der Einzelhandel noch unter unnötigen rechtlichen Hindernissen leidet. Die Wettbewerbsbehörden sind bereit, zur Lösung dieser Fragen auf EU- und einzelstaatlicher Ebene beizutragen."

Der Bericht enthält ausführliche Informationen über den Wettbewerb in der Lebensmittelbranche, die von der Europäischen Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden in den letzten Jahren zusammengetragen wurden.

Von 2004 bis 2011 haben die europäischen Wettbewerbsbehörden mehr als 180 Kartellfälle untersucht, fast 1.300 Entscheidungen und Beschlüsse in Fusionskontrollsachen erlassen und über 100 Marktüberwachungsmaßnahmen durchgeführt. Die meisten Fälle betrafen die Verarbeitungs- und die Herstellungsstufe, aber auch den Einzelhandel. Über 50 Kartelle, bei denen es um Absprachen zur Preisfestsetzung oder zur Markt- und Kundenaufteilung und um den Austausch sensibler Geschäftsdaten ging, sowie Praktiken zur Verdrängung von Landwirten oder Zulieferern vom Markt wurden verboten.

Im Rahmen der Marktüberwachung analysierten die Wettbewerbsbehörden die Funktionsweise der Lebensmittelmärkte. Oft stellten sie dabei fest, dass es für ungünstige Marktentwicklungen zahlreiche andere Erklärungen als einen unzureichenden Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern gibt.

Die Wettbewerbsbehörden mahnten auch Rechtsreformen an, etwa die Änderung oder Aufhebung von Gesetzen, die die Entwicklung des Einzelhandels behindern, und die Verabschiedung von Gesetzen oder Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken.

Außerdem ermutigten die Wettbewerbsbehörden die Erzeuger zur Steigerung ihrer Effizienz und zur Stärkung ihrer Position in der Wertschöpfungskette, unter anderem durch Gründung von Genossenschaften.

Die europäischen Wettbewerbsbehörden werden dem Lebensmittelsektor auch in Zukunft hohe Priorität einräumen. Derzeit ermitteln sie in rund 60 weiteren Kartellsachen und führen weitere Marktüberwachungsmaßnahmen durch. Sie werden ihre Tätigkeit wie bisher über das Europäische Wettbewerbsnetz koordinieren und diese Zusammenarbeit noch weiter ausbauen.

Hintergrund
Der Bericht enthält Antworten auf Anfragen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die um Erläuterungen zur Tätigkeit der Wettbewerbsbehörden im Lebensmittelsektor gebeten hatten. Er schließt sich außerdem an die Mitteilung der Kommission über die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette vom 28. Oktober 2009 an.

In dieser Mitteilung wurde ein gemeinsamer Ansatz der Wettbewerbsbehörden im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes angeregt, damit lebensmittelmarktspezifische Probleme besser aufgedeckt und künftige Maßnahmen koordiniert werden können. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen