Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Stärkung der Kapitalausstattung


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt Umstrukturierungsbeihilfe für Nord/LB
Die Nord/LB hat bewiesen, dass sie die geltenden Kapitalanforderungen jederzeit sowohl in einem Basis- als auch in einem Stress-Szenario einhalten wird

(06.08.12) - Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die der deutschen Landesbank Nord/LB gewährte Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von rund 3,3 Mrd. EUR zur Deckung ihrer Kapitalanforderungen den EU-Beihilfevorschriften entsprechen. Sie kam zu dem Schluss, dass der von Deutschland übermittelte Umstrukturierungsplan die Rentabilität der Bank gewährleistet, dass die staatlichen Behörden, die die Beihilfe gewährten, eine angemessene Vergütung erhalten und dass die Bank die staatliche Unterstützung in den nächsten Jahren zur Stärkung ihrer Kapitalausstattung einsetzt, indem sie den Anteilseignern keine Dividenden zahlt und keine Unternehmenskäufe tätigt.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte: "Der Fall Nord/LB zeigt, dass die Kommission eine zügige Entscheidung zu treffen vermag, wenn eine Bank Kapitalbeihilfen erhalten hat, um den neuen Eigenkapitalanforderungen gerecht zu werden. Das setzt natürlich voraus, dass die Bank gesund ist und dass die nationalen Behörden konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten, um einen tragfähigen Umstrukturierungsplan zu erzielen."

Die Nord/LB hat bewiesen, dass sie die geltenden Kapitalanforderungen jederzeit sowohl in einem Basis- als auch in einem Stress-Szenario einhalten wird. Sollte das Stress-Szenario eintreten, hat die Bank die Möglichkeit, eine angemessen vergütete Entlastungsmaßnahme für bedingtes Kapital zu aktivieren, die ihr in Form einer Garantie von den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt als Teil des genehmigten Umstrukturierungsplan gestellt wurde.

Die Kommission stellte fest, dass die Bank ihre Geschäftszusammensetzung in stabilere Geschäftsbereiche verlagern, jederzeit zahlungsfähig bleiben und am Ende der Umstrukturierungsphase eine angemessene Eigenkapitalrendite erzielen wird.

Darüber hinaus trägt die Nord/LB durch Veräußerung rentabler Tochtergesellschaften und durch ein Programm zur Kostenoptimierung in angemessener Weise zu den Kosten der Umstrukturierung bei. Die von den Anteilseignern erlittene Verwässerung nach der Rekapitalisierung sowie ein Verbot von Dividenden- und Kuponzahlungen während der Umstrukturierungsphase tragen ebenfalls zu einer angemessenen Lastenverteilung der Umstrukturierungskosten bei.

Ferner begrenzen eine Verringerung der Konzernbilanzsumme um 15 Prozent bis 2016 gegenüber Ende 2011, Beschränkungen einiger Geschäftsaktivitäten, Veräußerungen von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Tochtergesellschaften und Verhaltenszusagen die durch die Beihilfe verursachten Wettbewerbsverzerrungen in ausreichendem Maße.

Hintergrund
Die Norddeutsche Landesbank Girozentrale (Nord/LB) ist eine deutsche Landesbank und Zentralbank der Sparkassen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

Im Rahmen eines Stresstests und einer darauffolgenden jeweils 2011 und 2012 von der Europäischen Bankaufsichtsbehörde durchgeführten (EBA) Kapitalprüfung erhielt die Nord/LB Rekapitalisierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 2,6 Mrd. EUR zur Stärkung ihres Tier-1-Kernkapitals im Einklang mit der EBA-Definition.

Da die Maßnahme die Nord/LB mit Kapital versorgte, dass sie auf dem Markt nicht erhalten hätte, stellt sie im Sinne der EU-Beihilfevorschriften eine staatliche Beihilfe dar. Entsprechend ihrer Mitteilung über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise forderte die Kommission zur Vorlage eines Umstrukturierungsplans auf, erkannte jedoch an, dass der Rekapitalisierungsbedarf auf die EBA-Anforderungen und nicht auf Grundprobleme der Bank zurückzuführen waren, da die Nord/LB während der Krise weiterhin stabil und rentabel war. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen