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Schritt hin zur Kreislaufwirtschaft


EU-Rechtsvorschriften zur Abfallverarbeitung: Neue Strategien, um gegen Müllverschmutzung vorzugehen
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben eine politische Einigung erzielt und die EU-Rechtsvorschriften zur Abfallverarbeitung überarbeitet



Die Europäische Kommission hat weitere Maßnahmen bekannt gegeben, um gegen Müllverschmutzung der Meere vorzugehen. Um weitere Ideen für das Vorgehen gegen Plastikmüll und im Meer treibende Fischernetze zu sammeln, hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Derweil haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf einen Vorschlag der Kommission zu modernisierten EU-Rechtsvorschriften zur Abfallverarbeitung geeinigt; ein wichtiger Schritt hin zur Kreislaufwirtschaft.

85 Prozent des Mülls in unseren Ozeanen sind Kunststoffe, davon 61 Prozent Einwegplastik und 20 Prozent herrenlose Fischernetze, die verloren gehen oder absichtlich im Meer entsorgt werden. Das gibt Anlass zur Sorge: 87 Prozent der Europäer sind beunruhigt über die Auswirkungen von Kunststoffen auf ihre Gesundheit (Eurobarometer 2017). Die öffentliche Konsultation stützt sich auf den bestehenden Dialog mit Interessenträgern (mit der Kunststoffindustrie, Forschern, nichtstaatlichen Organisationen und Bürgern) und sucht nach Lösungen für die Zukunft. Die Konsultation läuft bis zum 12. Februar 2018.

Maßnahmen für eine Kreislaufwirtschaft
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben eine politische Einigung erzielt und die EU-Rechtsvorschriften zur Abfallverarbeitung überarbeitet. Die Mitgesetzgeber der EU haben eine Einigung über den Vorschlag der Kommission vom Dezember 2015 erzielt, der vier Legislativvorschläge zu Abfall, Verpackungsabfällen, Deponien sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten umfasst.

EU-Umweltkommissar Vella begrüßte die Einigung: "Europa hat einen großen Schritt auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft gemacht. Die Modernisierung unserer europäischen Abfallgesetzgebung wird die Anstrengungen der Mitgliedstaaten vorantreiben, die Abfallmenge, die wir erzeugen, zu reduzieren, die von uns vergrabenen und verbrannten Materialien zu reduzieren und die Wiederverwendung und das Recycling zu erhöhen. Die heute Vormittag erzielte Einigung wird die europäische Abfallhierarchie stärken, indem Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling deutlich über Deponierung und Verbrennung gestellt werden."

Die Sonder-Kommission, die von einem Kernprojektteam unter dem gemeinsamen Vorsitz von Erster Vizepräsident Timmermans, Vizepräsident Katainen, den Kommissaren Vella und Bienkowska geleitet wird, wird mit einem Vorschlag für eine europäische Strategie für Kunststoffe Anfang 2018 weitere Maßnahmen zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft entwickeln. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 31.01.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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