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Geplante bayerische Gigabitförderung


Staatliche Beihilfen: Die Europäische Kommission genehmigt bayerisches Fördervorhaben für Gigabit-Breitbandnetze
Das neue Netz wird Geschwindigkeiten von 200 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) für Haushalte und 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bieten



Die Europäische Kommission hat ein bayerisches Projekt zum Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität in sechs Gemeinden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Beihilfe wird im Einklang mit den EU-Breitbandzielen die Anbindung an sehr schnelle Breitbandnetze in Gebieten ermöglichen, in denen der Markt keine solchen Netze bereitstellt. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Netze mit sehr hoher Kapazität werden für unsere Volkswirtschaften immer wichtiger – für das Bildungs- und das Gesundheitswesen ebenso wie für das verarbeitende Gewerbe und den Verkehr. Unser Beschluss, mit dem erstmals öffentliche Investitionen zur Erreichung der in der Gigabit-Mitteilung festgelegten Konnektivitätsziele genehmigt werden, trägt im Interesse der Bürger und Unternehmen zur Verwirklichung dieser Ziele bei und stellt gleichzeitig sicher, dass der Wettbewerb nicht übermäßig verfälscht wird."

Deutschland hat bei der Kommission die geplante bayerische Gigabitförderung angemeldet, die den Aufbau einer neuen, öffentlich finanzierten Netzinfrastruktur mit sehr hoher Kapazität voranbringen soll, damit Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen schnellere Internetverbindungen nutzen können. Die Förderung stellt einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem künftigen verstärkten Ausbau dieser Infrastruktur in Deutschland dar.

Das neue Netz wird Geschwindigkeiten von 200 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) für Haushalte und 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bieten. Diese Breitbandgeschwindigkeiten liegen weit über denen, die den Nutzern derzeit in den Zielgebieten zur Verfügung stehen.
Die Kommission hat nach Prüfung der bayerischen Gigabitförderung festgestellt, dass die neuen Netze eine "wesentliche Verbesserung" der Internetanbindung bewirken werden. Die bayerische Gigabitförderung steht mit den strategischen Zielen der Gigabit-Mitteilung im Einklang, da sie öffentliche Investitionen in Gebieten ermöglicht, in denen die neuen Ziele für das Jahr 2025 noch nicht erreicht sind und private Investoren innerhalb der nächsten drei Jahre keine ausreichende Infrastruktur bereitstellen werden.

Um eine Doppelung von Infrastrukturen zu vermeiden, werden die deutschen Behörden die bestehenden und geplanten Investitionen der Marktteilnehmer wie folgt berücksichtigen:

>> Mit der Infrastruktur sollen die Kunden versorgt werden, die noch keinen Zugang zu bestimmten Mindestgeschwindigkeiten haben, d. h. Haushalte mit weniger als 100 Mbit/s im Download und Unternehmen mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (Upload und Download) oder 500 Mbit/s im Download.

>> Die neuen Netze werden nicht in Gebieten aufgebaut, in denen eine Infrastruktur mit sehr hoher Kapazität (z. B. ein Glasfasernetz bis zu den Räumlichkeiten der Kunden oder ein aufgerüstetes Kabelnetz) bereits vorhanden oder von privaten Investoren geplant ist.

>> Gebiete, in denen zwei oder mehr Netze schnelle Breitbandverbindungen (mindestens 30 Mbit/s) bieten, sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.

Die Beihilfe wird auf der Grundlage offener, transparenter und diskriminierungsfreier Ausschreibungen gewährt, an denen sich Anbieter aller Technologien beteiligen können. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die bayerische Gigabitförderung nach ihren Breitbandleitlinien genehmigt. Die Förderung dient den in der Gigabit-Mitteilung der Kommission festgelegten strategischen Zielen der EU. In der Mitteilung wird zu Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität aufgerufen.

Der Beschluss ist der erste, bei dem eine Fördermaßnahme unter Berücksichtigung der Ziele der Gigabit-Mitteilung geprüft wurde. Die Kommission hat damit erstmals eine Maßnahme genehmigt, weil sie eine "wesentliche Verbesserung" im Sinne dieser Mitteilung bewirkt.

Hintergrund
Auf der Grundlage der Breitbandziele der EU für 2020 hat die Kommission in ihrer Gigabit-Mitteilung den Konnektivitätsbedarf für den Aufbau einer europäischen Gigabit-Gesellschaft ermittelt, in der Netze mit sehr hoher Kapazität die breite Nutzung und Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Anwendungen im digitalen Binnenmarkt ermöglichen.

Nach den geltenden Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau von 2013 sind solche öffentlichen Investitionen zulässig, wenn ein Marktversagen vorliegt und die Investitionen eine "wesentliche Verbesserung" bewirken. Zum Schutz des Wettbewerbs und zur Wahrung der Anreize für private Investitionen müssen aber auch bestimmte andere Kriterien berücksichtigt werden.

Die sechs bayerischen Gemeinden, die die Förderung in Anspruch nehmen können, sind Berching, Ebersberg, Huthurm, Kammerstein, Kleinostheim und Kulmbach.
(Europäische Kommission: ra)


eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 31.01.19


Meldungen: Europäische Kommission

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  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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