Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Merger wettbewerbsrechtlich unbedenklich


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme des EnergieumwandlungsUnternehmens Converteam durch General Electric
Marktanteile von Converteam und GE auf den vor- und nachgelagerten Märkten relativ gering


(04.08.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der alleinigen Kontrolle über das französische Energieumwandlungsunternehmen Converteam Group SAS durch den US-Mischkonzern General Electric (GE) über dessen Sparte GE Energy nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt, da die Marktanteile der beteiligten Unternehmen relativ gering sind und auf den betreffenden Märkten mehrere starke Wettbewerber vertreten sind.

Der Zusammenschluss führt zu vertikalen Verbindungen auf mehreren Märkten, und zwar insbesondere auf dem Markt für große Elektromotoren, die sowohl von Converteam als auch von GE angeboten werden, und auf dem nachgelagerten Markt für Verdichterstränge, auf dem GE tätig ist. In Verdichtersträngen werden Flüssigkeiten oder Gase (u. a. auch Luft) durch Verringerung des Volumens verdichtet.

Sie kommen in sehr unterschiedlichen Anwendungsbereichen (z. B. in der Öl- und Gasindustrie) zum Einsatz. Da die Marktanteile von Converteam und GE auf den vor- und nachgelagerten Märkten relativ gering sind und es mehrere starke Wettbewerber im EWR gibt, ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb weder im EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Das Vorhaben wurde am 31. Mai 2011 bei der Kommission angemeldet.

General Electric und Converteam bieten Geräte, Anlagen und Lösungen für die Energieumwandlung an, mit denen elektrische in mechanische Energie, mechanische in elektrische Energie oder elektrische Energie in eine andere Form von elektrischer Energie umgewandelt werden kann.

GE ist ein weltweit agierendes, diversifiziertes Produktions-, Technologie- und Dienstleistungsunternehmen, das mehrere Geschäftsbereiche umfasst. Die an diesem Zusammenschluss beteiligte Sparte GE Energy bietet Technologien zur Energieerzeugung und -übertragung für zahlreiche Bereiche des Energiesektors an, die von Kohle, Erdöl, Erdgas und Kernenergie bis zu erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Wind, Sonne und alternativen Brennstoffen reichen.

Converteam bietet beispielsweise Werften, Stromerzeugern sowie Öl-, Gas- und Petrochemieunternehmen Produkte und technische Lösungen zur Umwandlung von elektrischer in mechanische Energie und mechanischer in elektrische Energie an.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss unmittelbar (im Vorprüfverfahren) genehmigt oder eine eingehende Untersuchung (Hauptprüfverfahren) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen