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Steuergelder besser schützen


Betrugsbekämpfung: Europäische Kommission veröffentlicht ihren Jahresbericht
Kommission will die von den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik eingeführten Kontrollsysteme zur Betrugsbekämpfung untersuchen


(10.10.11) - Die Europäische Kommission ihren Jahresbericht 2010 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union und die Betrugsbekämpfung veröffentlicht. Der Bericht soll Aufschluss darüber geben, wie groß das Risiko ist, dass EU-Ausgaben und -Einnahmen durch Unregelmäßigkeiten und Betrug missbräuchlich verwendet werden. Dank modernerer, verbesserter Berichterstattungssysteme in den meisten Mitgliedstaaten hat die Kommission Zugang zu mehr und besseren Daten über Unregelmäßigkeiten.

In der Folge wurden in beinahe allen Bereichen des Haushaltsplans mehr Unregelmäßigkeiten gemeldet. Damit kann die Kommission eine bessere, zuverlässigere Berichterstattung anstreben, die wiederum dazu beiträgt, Steuergelder zu schützen. Mit einer wirksameren Überwachung der EU-Gelder können die Mitgliedstaaten und die Kommission schneller auf neue Betrugsmuster reagieren und geeignete Maßnahmen zur Betrugsprävention treffen. Dies ist wichtig, denn die beste Betrugsbekämpfung besteht darin, Betrug von vornherein zu verhindern.

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: "Das Bild, das der Bericht vermittelt, ist beruhigend. Die Mitgliedstaaten decken mehr Unregelmäßigkeiten auf, so dass mehr missbräuchlich verwendete Gelder in den EU-Haushalt zurückgeführt werden können. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Kampf gegen Betrug nun beendet wäre. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten, die das neue Berichterstattungssystem noch nicht eingeführt haben, auf, dies rasch zu tun. Mitgliedstaaten, die außergewöhnlich wenige Fälle von vermuteten Betrugsdelikten melden, werden außerdem aufgefordert zu erklären, wie sie die Verwendung von EU-Geldern überwachen. Die EU-Bürger haben das Recht, bis auf den Cent genau zu wissen, wofür ihr Geld ausgegeben wird."

Das internetgestützte Berichterstattungssystem (IMS) hat die Rahmenbedingungen für die Meldung von Unregelmäßigkeiten wesentlich verbessert. Die Kommission fordert Spanien, Frankreich und Irland dringend auf, die Einführung des IMS bis Ende 2011 abzuschließen, um Steuergelder besser zu schützen. Sie will darüber hinaus die von den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik eingeführten Kontrollsysteme zur Betrugsbekämpfung untersuchen, um zu bewerten, ob und wie die Kontrollsysteme an die Zielgebiete mit einem höheren Betrugs- und Unregelmäßigkeitsrisiko angepasst werden. Seit 2010 hat die Kommission mehrere politische Initiativen für die Betrugsbekämpfung ergriffen, die einen positiven Beitrag zum Schutz der finanziellen Interessen der EU leisten werden. Die ersten Ergebnisse dieser politischen Initiativen werden im Bericht über das Jahr 2011 vorgestellt werden.

Hintergrund
Dieser Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der EU enthält Einzelheiten zu von den Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmäßigkeiten und vermuteten Betrugsdelikten sowie zur Wiedereinziehung von EU-Geldern. Zwischen Betrug und Unregelmäßigkeit muss unbedingt differenziert werden. Unregelmäßigkeiten gehen oft auf echte Fehler zurück, die Begünstigte bei der Wahrnehmung ihrer Berichterstattungspflichten begehen. So kann beispielsweise jemand die Stunden, die er an einem Projekt gearbeitet hat, nicht korrekt melden oder die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht beachten und zu wenige Angebote anfordern oder Angebote von nicht qualifizierten Bietern annehmen. Betrug hingegen ist eine absichtlich begangene Unregelmäßigkeit und stellt eine Straftat dar. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen von Betrug lassen sich erst nach Abschluss der gerichtlichen Ermittlungen ermessen.

Das EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Kommission über Betrugsfälle oder sonstige Unregelmäßigkeiten zulasten der finanziellen Interessen der EU aus allen Tätigkeitsbereichen der EU zu unterrichten. Die Statistiken vermitteln allerdings nur bedingt ein vollständiges Bild, da die Kommission darauf angewiesen ist, dass Unregelmäßigkeiten von den Mitgliedstaaten auch tatsächlich gemeldet werden. Die in dem Bericht genannten Zahlen sind naturgemäß vorläufig und nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die angegebenen Beträge beziehen sich häufig vorsorglich auf die gesamte Maßnahme, wenn der von der Unregelmäßigkeit betroffene Teil noch nicht genau bestimmt wurde.

2010 je Bereich gemeldete Unregelmäßigkeiten
Gesamtausgaben:
Die Zahl der gemeldeten Fälle von Unregelmäßigkeiten ist 2010 auf 10 332 gestiegen (2009: 7769). Das Schadensvolumen der Unregelmäßigkeiten wird 2010 mit 1,27 Prozent aller Mittelzuweisungen veranschlagt (2009: 1,13 Prozent).

Landwirtschaft: Die Zahl der gemeldeten Fälle von Unregelmäßigkeiten ist 2010 auf 1825 gestiegen (2009: 1621). Das Schadensvolumen der Unregelmäßigkeiten in diesem Bereich wird 2010 mit 0,23Prozent aller Mittelzuweisungen veranschlagt (etwas geringer als 2009: 0,24Prozent). 2010 wurden 175 Mio. EUR eingezogen, und die Einziehungsquote ist von 39 Prozent auf 42 Prozent gestiegen.

Kohäsionspolitik: Die Zahl der gemeldeten Fälle von Unregelmäßigkeiten ist 2010 auf 7062 gestiegen (2009: 4737). Das Schadensvolumen der Unregelmäßigkeiten in diesem Bereich wird 2010 mit 3,15 Prozent aller Mittelzuweisungen veranschlagt (2009: 2,44 Prozent). 2010 wurden 611 Mio. EUR eingezogen, und die Einziehungsquote ist von 53Prozent auf 67Prozent gestiegen.

Heranführungshilfe: Die Zahl der gemeldeten Fälle von Unregelmäßigkeiten ist 2010 auf 424 zurückgegangen (2009: 706). Das Schadensvolumen der Unregelmäßigkeiten in diesem Bereich wird 2010 mit 5,26 Prozent aller Mittelzuweisungen veranschlagt (2009: 3,80 Prozent). 2010 wurden 14 Mio. EUR eingezogen, und die Einziehungsquote ist von 27 Prozent auf 30 Prozent gestiegen.

Direktausgaben: Die Zahl der gemeldeten Fälle von Unregelmäßigkeiten ist 2010 auf 1021 gestiegen (2009: 705). Das Schadensvolumen der Unregelmäßigkeiten in diesem Bereich wird 2010 mit 0,27 Prozent aller Mittelzuweisungen veranschlagt (2009: 0,17 Prozent). 2010 wurden 25 Mio. EUR eingezogen, und die Einziehungsquote ist von 56 Prozent auf 59 Prozent gestiegen.

Eigenmittel: Die Zahl der gemeldeten Fälle von Unregelmäßigkeiten ist 2010 auf 4744 zurückgegangen (2009: 5204). Das Schadensvolumen der Unregelmäßigkeiten wird 2010 mit 1,88 Prozent aller Mittelzuweisungen veranschlagt (2009: 1,84 Prozent). Der Anteil der eingezogenen Gelder am Gesamtbetrag der von Unregelmäßigkeiten betroffenen Mittel beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts 46 Prozent für das Jahr 2010 und wird voraussichtlich noch steigen, da die Mitteleinziehung noch läuft.

Homepage von Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/semeta/index_de.htm

Link zu der Seite, auf der Bericht veröffentlicht wird:
http://ec.europa.eu/anti_fraud/reports/index_en.html
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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