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EU-Wasserrecht nicht beachtet


Europäische Kommission mahnt Belgien und Frankreich zur Einhaltung der EU-Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken
Richtlinie soll durch die Schaffung einheitlicher Regeln für Geschäftspraktiken im EU-Binnenmarkt den Handel erleichtern


(11.10.11) - Die Europäische Kommission hat weitere Verfahrensschritte gegen Belgien und Frankreich wegen Nichteinhaltung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken eingeleitet. Diese Richtlinie soll durch die Schaffung einheitlicher Regeln für Geschäftspraktiken im EU-Binnenmarkt den Handel erleichtern.

Obwohl Belgien und Frankreich auf Betreiben der Kommission bestimmte Änderungen an ihren Rechtsvorschriften vorgenommen haben, entsprechen letztere den EU-Rechtsvorschriften nach wie vor nicht im vollen Umfang.

Da Belgien sich nicht an die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission vom März 2011 gehalten hat, hat die Kommission beschlossen, den Gerichtshof mit dieser Angelegenheit zu befassen.

Im Falle Frankreichs hat die Kommission beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.

Weitere Informationen:
Europäische Kommission – unlautere Geschäftspraktiken
http://ec.europa.eu/justice/consumer-marketing/unfair-trade/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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