Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verbrauchsverhalten bei Produkten


Europäische Kommission sammelt Meinungen zu mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
Im Rahmen einer Überarbeitung ihrer Politik für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch hat die Europäische Kommission eine große öffentliche Konsultation zu ihren Maßnahmen in vier wichtigen Bereichen eingeleitet

(13.02.12) - Bis 2050 wird die Weltbevölkerung voraussichtlich neun Milliarden erreicht haben und der globale Bedarf an Nahrungs- und Futtermitteln sowie an Fasern Vorhersagen zufolge um 70 Prozent gestiegen sein. Damit Volkswirtschaften in diesem Zusammenhang florieren, müssen sie in Zukunft natürliche Ressourcen weit effizienter einsetzen. Die Art, wie wir konsumieren und produzieren, wird der Schlüssel zum Erfolg oder Misserfolg Europas bei diesem Unterfangen sein. Aus diesem Grund beabsichtigt die Kommission, die Verbrauchs- und Produktionspolitiken der EU zu überarbeiten, und hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, die bis zum 3. April laufen wird.

Wie in dem im September verabschiedeten Fahrplan für ein Ressourcen-schonendes Europa angedeutet, müssen Unternehmen bei geringerem Verbrauch einen höheren Mehrwert erzeugen und Verbraucher müssen sich ein nachhaltigeres Verbrauchsverhalten bei Produkten und Dienstleistungen angewöhnen, wenn wir in Zukunft in der Lage sein wollen, unsere Bedürfnisse zu erfüllen und das gleiche Maß an Lebensqualität zu erhalten. Vor diesem Hintergrund überarbeitet die Europäische Kommission derzeit ihre Maßnahmen für Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion, um sicherzustellen, dass sie zur effizienteren Nutzung der Ressourcen in Europa beitragen, und um die Weichen für die langfristige Nachhaltigkeit zu stellen.

Im Rahmen einer Überarbeitung ihrer Politik für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch hat die Europäische Kommission eine große öffentliche Konsultation zu ihren Maßnahmen in vier wichtigen Bereichen eingeleitet. Über die kommenden Wochen werden Meinungen zu verschiedenen Optionen für eine ambitioniertere künftige Politik für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch gesammelt. Die Online-Konsultation ist Teil eines umfassenderen Prüfvorgangs, der in politische Initiativen einfließen wird, die plangemäß bis Ende 2012 angenommen werden sollen.

Alle interessierten Kreise sind im Rahmen der öffentlichen Konsultation aufgefordert, Stellung dazu zu nehmen, wie die EU-Politiken für Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion in vier Bereichen verbessert werden können.

Dabei wird gezielt um Feedback zu den folgenden Punkten gebeten:

>> Politiken für Produktgestaltung, Recycling, Abfallbewirtschaftung usw.;
>> umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen (öffentliche Stellen werden ermuntert, umweltfreundlichen Lösungen den Vorzug zu geben);
>> Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelteigenschaften von Produkten (ökologischer Fußabdruck von Produkten);
>> Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelteigenschaften von Organisationen (ökologischer Fußabdruck von Organisationen).

Die Konsultation behandelt einen umfassenderen Überblick über die EU-Politiken und enthält daher rund 50 Fragen. Etwa die Hälfte davon sind für die Allgemeinheit gedacht. Der Rest zielt vor allem auf spezialisierte Interessengruppen wie Regierungen, Industrieverbände und private Unternehmen ab.

Hintergrund
Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch ist seit der Unterzeichnung des EU-Vertrags 1992 in Maastricht ein grundlegendes Ziel der Europäischen Union. Die Kernidee ist, unseren Eigenbedarf in einer Weise zu decken, dass wir künftige Generationen nicht der Fähigkeit berauben, ihren eigenen Bedürfnissen gerecht zu werden. Gemäß dem Vertrag müssen Überlegungen zur Nachhaltigkeit und diesbezügliche Ziele in alle europäischen Politiken einfließen, so dass sie auf integrierte Art zu wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielen beitragen.

Ein erstes strukturiertes und synergetisches Maßnahmen- und Vorschlagspaket zur Verbesserung der Umwelteigenschaften von Produkten und zur Steigerung der Nachfrage nach nachhaltigeren Waren war Teil des 2008 veröffentlichten Aktionsplans für "Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik". In diesem Rahmen wurden seither viele Initiativen durchgeführt, aber es müssen ehrgeizigere Pläne entwickelt werden, um die negativen Umweltauswirkungen des Verbrauchs zu bewältigen und den Verbrauchern den Übergang zu einem Ressourcen-schonenden Verbrauch zu ermöglichen.

Den eigentlichen politischen Kontext für die Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und eine nachhaltige Industriepolitik bietet die Strategie Europa 2020, mit der intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum erreicht werden soll. Sie ist nun Europas Hauptstrategie zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung. Die Politik für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch leistet auch einen Beitrag zur Leitinitiative zur Ressourceneffizienz im Rahmen von Europa 2020, indem die übergeordneten Ziele der Politik für Ressourceneffizienz (Entkopplung des Wirtschaftswachstums von Ressourcenverbrauch und Umweltschädigung) auf die Mikroebene heruntergebrochen werden, so dass einzelne Wirtschaftsakteure angetrieben werden, die höchste wirtschaftlich mögliche Umweltverträglichkeit zu erreichen.

Die Konsultation ist zugänglich unter:
http://ec.europa.eu/environment/consultations_en.htm

Weitere Einzelheiten zur Politik für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch finden sich unter:
http://ec.europa.eu/environment/eussd/escp_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen