Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schutz der Gesundheit und der Umwelt


Genetisch veränderte Organismen (GVO): EU-Vorschriften laut Bewertungsberichten auf dem richtigen Weg
Probleme bei der Anwendung der GVO-Vorschriften sind weder auf ihre Konzeption noch auf ihre Zielsetzungen zurückzuführen

(10.11.11) - Zwei unabhängige Berichte zur Bewertung der Vorschriften der Europäischen Union über genetisch veränderte Organismen (GVO) kommen zu dem Ergebnis, dass die Zielsetzungen der Vorschriften breite Unterstützung haben und die jüngsten Rechtsetzungsinitiativen der Kommission in die richtige Richtung gehen.

In den veröffentlichten Berichten wird außerdem festgestellt, dass einige Anpassungen erforderlich sind, wenn wir die Ziele der Vorschriften – den Schutz der Gesundheit und der Umwelt sowie die Schaffung eines Binnenmarktes – erreichen und sicherstellen sollen, dass die Vorschriften ordnungsgemäß angewendet werden.

"Diese Berichte bestätigen, dass die Probleme bei der Anwendung der GVO-Vorschriften weder auf ihre Konzeption noch auf ihre – weiterhin gültigen – Zielsetzungen zurückzuführen sind, sondern eher auf die Art und Weise, wie diese sensiblen Themen auf politischer Ebene behandelt werden", erklärte der für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige Kommissar John Dalli. "Deshalb sind gezielte Lösungen, wie etwa unser Vorschlag zum Anbau von GVO, so wichtig; mit diesem Vorschlag wird einer sehr spezifischen politischen Notwendigkeit entsprochen und gleichzeitig das strenge Zulassungssystem der EU als solches beibehalten".

Der Kommissar ergänzte: "Aus den Berichten geht hervor, dass eine bessere Anwendung der GVO-Vorschriften und sorgfältig ausgestaltete Maßnahmen für bestimmte Aspekte die beste Lösung sind. Es ist beruhigend zu sehen, dass viele Empfehlungen aus den 2009/2010 erstellten Berichten bereits im vergangenen Jahr umgesetzt worden sind.

Die Berichte
Die beiden Berichte wurden im Auftrag der Kommission von unabhängigen Beratern erstellt. Mit dem ersten, 238 Seiten umfassenden Bericht wird der EU-Rechtsrahmen im Bereich genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel bewertet. Der zweite Bericht (137 Seiten) befasst sich mit dem Rechtsrahmen im Bereich des Anbaus von GVO. Hauptzweck der Bewertungen war es, Fakten und Meinungen, vor allem der betroffenen Kreise und der zuständigen Behörden, zu sammeln. Dazu wurden Wirksamkeit und Effizienz der Rechtsetzungsverfahren geprüft und Möglichkeiten zur Verbesserung und Anpassung des Systems formuliert.

Nach Abschluss der beiden Bewertungen hat die Kommission die Ergebnisse einer notwendigen internen strategischen Analyse unterzogen. Diese ist nun abgeschlossen; daher werden die Berichte heute von der Kommission veröffentlicht.

Wichtigste Ergebnisse
In beiden Berichten wird eine breite Unterstützung der wichtigsten Ziele der Vorschriften, etwa des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt sowie der Schaffung eines Binnenmarktes, sowohl durch die betroffenen Kreise als auch die zuständigen Behörden festgestellt, da diese Zielsetzungen den Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen. Laut den Berichten gibt es allerdings noch Verbesserungsmöglichkeiten.

Beispielsweise könnte das Zulassungssystem wirksamer sein, mehr Flexibilität würde dem Anbau von GVO und weitere Harmonisierung dem Verfahren zur Risikobewertung zugute kommen. Erfreulicherweise reicht es aus, bestimmte Punkte geringfügig anzupassen, ohne dass das gesamte System geändert werden muss.

Auf dem richtigen Weg – bereits erledigt
In den Bewertungsberichten wird bestätigt, dass viele Maßnahmen, die die Europäische Kommission in den letzten Monaten eingeleitet hat, in die richtige Richtung gehen.

Dazu zählt erstens das von der Kommission im Juli 2010 verabschiedete Paket über den Anbau von GVO, das dem Bedürfnis nach mehr Flexibilität beim Anbau von GVO entspricht. Das Paket umfasst eine Empfehlung zur Koexistenz von genetisch veränderten und genetisch nicht veränderten Pflanzen, der den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Berücksichtigung ihrer lokalen, regionalen und nationalen Gegebenheiten in ihren einschlägigen Vorschriften einräumt. Der wichtigste Vorschlag soll den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet einzuschränken oder zu verbieten; er wird derzeit in Rat und Parlament erörtert.

Mit der flexibleren Vorgehensweise hinsichtlich des GVO-Anbaus wird laut dem Bericht das bereits vorhandene strenge Zulassungssystem, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, Sicherheitskriterien und der Wahlmöglichkeit für die Verbraucher basiert, beibehalten; es könnte allerdings noch wirksamer gestaltet werden.

Zweitens hat die Kommission auch bei der Lösung des technischen Problems der geringfügigen Spuren nicht zugelassener GVO in importierten Futtermitteln Fortschritte gemacht. Eine Harmonisierungsverordnung über geringfügige Spuren in importierten Futtermitteln trat im Juli in Kraft; sie wurde von den Mitgliedstaaten und den Unternehmern positiv aufgenommen.

Und drittens hat die Kommission im April 2011 einen Bericht über die sozioökonomischen Auswirkungen des Anbaus von GVO auf der Grundlage der Beiträge der Mitgliedstaaten gemäß den Schlussfolgerungen des Rates "Umwelt" von 2008 veröffentlicht. Im Anschluss daran leitete die Kommission am 18. Oktober 2011 einen Prozess zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Sammlung und gemeinsamen Nutzung von Informationen ein.

Die nächsten Schritte
Darüber hinaus wird die Kommission in den kommenden Wochen genauere Anforderungen an die Einreichung von Zulassungsanträgen für importierte Erzeugnisse zur Verwendung in Lebensmitteln und Futtermitteln vorschlagen.

Außerdem überarbeitet sie derzeit die Leitlinien für die Bewertung der Umweltrisiken, um sie ausführlicher und genauer zu gestalten; die Leitlinien werden bereits mit den Mitgliedstaaten und den betroffenen Kreisen erörtert. Der endgültige Text wird rechtsverbindlich sein und muss von den Mitgliedstaaten gebilligt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zur besseren Anwendung der strengen Anforderungen an die Bewertung der Umweltrisiken im Zusammenhang mit den Vorschriften über GVO.

Ein weiterer vorrangiger Aspekt ist die verstärkte Überwachung von Auswirkungen auf die Umwelt durch Unternehmen und Mitgliedstaaten. Die EFSA und die Experten der Mitgliedstaaten arbeiten bei der Erstellung ausführlicherer Leitlinien eng mit der Kommission zusammen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen