Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Vorschriften für öffentliche Aufträge


Öffentliches Auftragswesen: Die Niederlande werden bei Grundstückserschließungen in Ede und öffentlichen Aufträgen für Feuerversicherungen EU-Recht anwenden
Die Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, nachdem die niederländische Gemeinde Ede mehrere Aufträge für das Grundstückserschließungsprojekt "Het Nieuwe Landgoed" an einen Projektträger vergeben hatte, ohne eine europaweite Ausschreibung durchgeführt zu haben


(30.05.11) - Die Europäische Kommission begrüßt die Zusage der Niederlande, sich an die EU-Vergabevorschriften zu halten. Bei den anhängigen Fällen geht es zum einen um Grundstückserschließungen in der Gemeinde Ede und zum anderen um das Vorgehen der Niederlande bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Feuerversicherungen. Nachdem die Kommission die Vertragsverletzungsverfahren weiterverfolgt hatte, haben die Niederlande jetzt zugesagt, die EU-Vergabevorschriften korrekt anzuwenden, so dass öffentliche Aufträge in einem fairen und transparenten Verfahren vergeben werden, an dem sich alle interessierten Unternehmen in der EU beteiligen können. Die Bürger der Niederlande können nunmehr sichergehen, dass die Aufträge nach dem Kriterium des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses vergeben werden. Die Kommission hat daher die betreffenden Vertragsverletzungsverfahren eingestellt.

Was wird mit den betreffenden EU-Vorschriften bezweckt?
Beim öffentlichen Auftragswesen geht es um die Verwendung öffentlicher Gelder durch staatliche Stellen. Es erstreckt sich auf sämtliche Beschaffungen, von Papier bis zu Computersystemen, Klärwerken, Schiffen oder Beratungsdienstleistungen. Der Anteil öffentlicher Aufträge am BIP der Europäischen Union wird auf rund 17 Prozent geschätzt. Die offenen und transparenten Vergabeverfahren, die nach den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen vorgeschrieben sind, bedeuten mehr Wettbewerb und stärkeren Schutz vor Korruption sowie bessere Dienstleistungen und ein günstigeres Preis-Leistungs-Verhältnis für den Steuerzahler.

Grundstückserschließungen in Ede
Die Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, nachdem die niederländische Gemeinde Ede mehrere Aufträge für das Grundstückserschließungsprojekt "Het Nieuwe Landgoed" an einen Projektträger vergeben hatte, ohne eine europaweite Ausschreibung durchgeführt zu haben. Gegenstand des Auftrags war die Errichtung eines Zentrums für gewerbliche und soziale Zwecke sowie einer Sporthalle, außerdem vorgesehen waren ca. 1.168 Parkplätze und 648 Häuser, darunter 60 Sozialwohnungen. Der Gesamtwert dieser Aufträge wurde auf ca. 140 Mio. EUR geschätzt.

Nach Auffassung der Kommission handelte es sich bei den fraglichen Aufträgen um öffentliche Bauaufträge und eine öffentliche Baukonzession, die folglich erst nach entsprechender Veröffentlichung von Bekanntmachungen im EU-Amtsblatt und nach Durchführung einer Ausschreibung hätten vergeben werden dürfen. Die Kommission war daher der Ansicht, dass die Niederlande durch den Verzicht auf ein Ausschreibungsverfahren ihren Verpflichtungen im Rahmen der EU-Vorschriften über öffentliche Aufträge nicht nachgekommen sind.

Nachdem die Kommission den Niederlanden eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt hatte beschlossen diese, die Verträge über den Bau der Sporthallen und der Parkplätze zu annullieren. Außerdem wurde die Pflicht zur Errichtung der Häuser und des Zentrums für gewerbliche und soziale Zwecke aus dem Vertrag herausgenommen. Damit umfasst der revidierte Auftrag nur noch den Grundstücksverkauf und nicht mehr die Bauarbeiten. Vor dem Hintergrund des "Helmut-Müller"-Urteils des Gerichtshofs (Rechtssache C-451/08) dürfte dieser Auftrag folglich nicht mehr als öffentliche Baukonzession gelten. Ein ähnliches Vertragsverletzungsverfahren wegen einer Grundstückserschließung in der niederländischen Gemeinde Eindhoven ist derzeit noch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängig.

Feuerversicherungsverträge
Die Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, da es in den Niederlanden allgemeine Verwaltungspraxis war, öffentliche Verträge über Feuerversicherungen im Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung zu vergeben. Zwar steht ein solches Verfahren im Prinzip allen Interessenten offen, doch steht die Gleichbehandlung der Bieter durch den Umstand, dass Verhandlungen zwischen den öffentlichen Behörden und den einzelnen Bietern stattfinden, wesentlich stärker in Frage als bei einem offenen oder nicht offenen Verfahren – den Standardverfahren nach EU-Recht. Darüber hinaus ist das Verhandlungsverfahren deutlich weniger transparent.

Die EU-Vorschriften für öffentliche Aufträge gestatten den öffentlichen Auftraggebern das Verhandlungsverfahren nur in Ausnahmefällen. Die generelle Anwendung dieses Verfahrens im Bereich der Feuerversicherungen steht nach Einschätzung der Kommission nicht in Einklang mit diesen Vorschriften.

Die Kommission musste zudem feststellen, dass die Niederlande bei der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt nicht alle erforderlichen Angaben veröffentlicht hatten. So wurden weder der Name des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten hat, noch der Gesamtwert des Auftrags genannt. Die Kommission zog daraus den Schluss, dass der Markt für öffentliche Aufträge dadurch an Transparenz eingebüsst hat.

Nachdem die Kommission den Niederlanden eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt hatte, stellten diese öffentlich klar, dass die allgemeine Verwaltungspraxis mit den EU-Vergabevorschriften nicht vereinbar war. Die niederländischen Vergabestellen werden nunmehr die Verfahren korrekt anwenden und in den Bekanntmachungen im EU-Amtsblatt alle einschlägigen Informationen angeben.

Wie profitieren Bürger und Unternehmen?
Die betreffenden öffentlichen Aufträge müssen nun im einem transparenten Verfahren vergeben werden, das allen interessierten Unternehmen in der EU offen steht. So können die Steuerzahler der Niederlande nunmehr sichergehen, dass die Aufträge nach dem Kriterium des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses vergeben werden.

Weitere Informationen:

Öffentliches Auftragswesen:
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/index_de.htm

Aktuelle Informationen über anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten:
http://ec.europa.eu/eu_law/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen