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Wettbewerb in der EU nicht beeinträchtigt


Fusionskontrolle: Kommission gibt geplante Übernahme des Transportlogistikunternehmens ATIC durch ArcelorMittal frei
Bei der Würdigung trug die Kommission der Tatsache Rechnung, dass die Umschlagskosten nur einen geringen Teil der Gesamtkosten der Stahlproduktion ausmachen


(12.12.11) - Die Europäische Kommission hat die von ArcelorMittal Netherlands BV angestrebte Übernahme der französischen ATIC Services Group nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. In bestimmten Gebieten der Europäischen Union verfügt ATIC über erhebliche Marktanteile für Seehäfen-Terminaldienste für den Umschlag von Eisenerz und Kohle – beides sind wichtige Inputs für die Stahlproduktion. Dennoch ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass ArcelorMittal nach der Übernahme weder die Möglichkeit noch den Anreiz hätte, seinen Konkurrenten aus der Stahlindustrie die Einfuhr von Eisenerz oder Kohle in einem solchen Maße zu erschweren, dass dies den Wettbewerb in der EU beeinträchtigen würde.

Einige der größten Seehafenterminals, die von der Übernahme betroffen sind, werden von ATIC kontrolliert und unabhängig von ihren Anteilseignern (EMO-EKOM in Rotterdam und OBA in Amsterdam) als eigenständige Unternehmen geführt. Bei ihrer Würdigung konzentrierte sich die Kommission deshalb auf die vertikale Integration der ATIC-Geschäftsfelder in jene von ArcelorMittal. Der Kommissionsuntersuchung zufolge ist es unwahrscheinlich, dass ArcelorMittal einen maßgeblichen Einfluss auf Entscheidungen nehmen wird, die einzelne Kunden dieser Terminals betreffen. Des Weiteren hat die Marktuntersuchung bestätigt, dass große Stahlproduzenten vorwiegend eigene Terminals in der Region besitzen oder Terminals außerhalb der für diese Übernahme relevanten Gebiete nutzen. Zudem gibt es einige Terminals, auf die kleinere Wettbewerber aus der Stahlindustrie, die ihre Güter derzeit an ATIC-Terminals umschlagen, ausweichen könnten.

Bei der Würdigung trug die Kommission der Tatsache Rechnung, dass die Umschlagskosten nur einen geringen Teil der Gesamtkosten der Stahlproduktion ausmachen und dass es sowohl an den relevanten ATIC-Terminals als auch an den Terminals anderer Betreiber noch freie Kapazitäten gibt.

Die Kommission ist daher zu der Auffassung gelangt, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Das Übernahmevorhaben wurde am 26. Oktober 2011 bei der Kommission angemeldet.

Hintergrund
ArcelorMittal gehört zur ArcelorMittal Group, einem weltweit tätigen Stahl- und Bergbaukonzern.

ATIC erbringt Dienstleistungen entlang der Logistikkette, vornehmlich im Rahmen der Einfuhr und Weiterbeförderung von Kohle und Eisenerz an Land und in geringerem Umfang im Rahmen der Ausfuhr fertiger Stahlprodukte aus der Europäischen Union.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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