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Wettbewerb auf dem Markt für Tiefkühlsnacks


Fusionskontrolle: Kommission verweist die Niederlande betreffenden Teil des Joint Ventures der Tiefkühlkostunternehmen Royaan und Ad van Geloven an niederländische Wettbewerbsbehörde und gibt für den übrigen Teil grünes Licht
Die Kommission ist der Auffassung, dass die niederländische Wettbewerbsbehörde am besten in der Lage ist, die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den niederländischen Markt zu beurteilen


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(25.01.12) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die Beurteilung des niederländischen Teils der geplanten Zusammenführung der Geschäftstätigkeiten der niederländischen Unternehmen Royaan und Ad Van Geloven (AvG) auf dem Markt für Tiefkühlsnacks auf Antrag der niederländischen Wettbewerbsbehörde an diese Behörde verwiesen. Nach einer ersten Untersuchung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass dieser Teil des geplanten Zusammenschlusses den Wettbewerb auf dem Markt für Tiefkühlsnacks in den Niederlanden erheblich behindern könnte. Diese Aspekte werden nun von der niederländischen Wettbewerbsbehörde nach einzelstaatlichem Recht geprüft. Gleichzeitig hat die Kommission den Belgien betreffenden Teil des Vorhabens genehmigt, da die Überschneidungen zwischen den Geschäftstätigkeiten der beteiligten Parteien auf den betreffenden Märkten begrenzt sind und auch das Joint Venture einer Reihe von Wettbewerbern gegenüberstehen wird.

Die Untersuchung der Kommission bestätigte, dass der Zusammenschluss zu erheblichen Überschneidungen auf dem Markt für Tiefkühlsnacks in den Niederlanden führen würde. Nach dem Zusammenschluss wäre das Unternehmen, das z. B. Produkte bekannter Marken wie Mora und Van Dobben vertreibt, der größte Anbieter von Tiefkühlsnacks in den Niederlanden. Auch bei einigen Snackkategorien, bei denen es Überschneidungen zwischen Royaan und AvG gibt, wäre der gemeinsame Marktanteil groß.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die niederländische Wettbewerbsbehörde am besten in der Lage ist, die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den niederländischen Markt zu beurteilen. Die Kommission hat daher die Prüfung des die Niederlande betreffenden Teils des Zusammenschlussvorhabens an die niederländische Wettbewerbsbehörde verwiesen.

In Bezug auf den belgischen Tiefkühlsnackmarkt stellte die Kommission in ihrer Untersuchung fest, dass die Überschneidungen zwischen den Geschäftsbereichen der beiden Unternehmen begrenzt sind und dass konkurrierende Marktteilnehmer nach dem Zusammenschluss genügend Wettbewerbsdruck auf das Unternehmen ausüben werden. Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass dieser Teil des Zusammenschlusses den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 noch in einem wesentlichen Teil davon wesentlich beeinträchtigen wird, und hat daher den geplanten Zusammenschluss in Bezug auf den belgischen Tiefkühlsnackmarkt genehmigt.

Das Zusammenschlussvorhaben wurde am 15. November 2011 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Royaan und AvG sind Hersteller von Marken- und Eigenmarken-Tiefkühlsnacks für den Einzelhandel und den Außer-Haus-Markt (über Großhändler) vor allem in den Niederlanden und Belgien. Auf dem Einzelhandelsmarkt vertreibt Royaan Tiefkühlsnacks unter den Marken Van Dobben, Bakker, Mayam und Tjendrawasih und auf dem Außer-Haus-Markt u. a. unter den Marken Van Dobben, Buitenhuis, Kweekkeboom und Willie Doktor. AvG vertreibt Tiefkühlsnacks auf dem Einzelhandelsmarkt u. a. unter den Marken Hebro, Mora und De Bourgondiër und auf dem Außer-Haus-Markt unter den Marken Ad van Geloven und Welten Snacks.

Buitenfood B.V. (die Holdinggesellschaft von Royaan) und AvG stehen derzeit im Eigentum von Kapitalbeteiligungsgesellschaften, und zwar der niederländischen Gesellschaft NPM Capital N.V. (NPM) bzw. der britischen Gesellschaft Lion Capital LLP. NPM ist eine Tochtergesellschaft der niederländischen SHV Holdings N.V., die im Bereich Handel und Vertrieb von Flüssiggas (LPG), Handel mit Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgütern, Bereitstellung von privatem Beteiligungskapital, Exploration und Förderung von Erdöl und Ergas, Schwertransport und erneuerbare Energien tätig ist.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss (im Vorprüfverfahren) genehmigt oder eine eingehende Prüfung (Hauptprüfverfahren) einleitet. (Europäische Kommission: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

Compliance in der Landwirtschaft Die Europäische Kommission hat die die Mitgliedstaaten noch nachdrücklicher aufgefordert, die Einhaltung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten ab dem 1. Januar 2013 sicherzustellen. Nach der Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen müssen ab dem 1. Januar 2013 Sauen und Jungsauen in allen Schweinehaltungsbetrieben, die mindestens zehn Sauen halten, etwa zweieinhalb Monate lang während ihrer Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden. Somit werden die Schweine aus engen Einzelbuchten einer artgerechteren Haltung zugeführt.

Einschränkung des freien Kapitalverkehrs Die Europäische Kommission hat Belgien förmlich aufgefordert, diskriminierende Bestimmungen zur Erbschafts- und zur Unternehmensbesteuerung aufzuheben. Erbschaftsteuer: Laut den Vorschriften der Regionen Brüssel und Wallonien kann bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer zwischen mehreren Aktienkursen gewählt werden. Dies gilt jedoch nur für solche Aktien, die an der belgischen Börse gehandelt werden.

Compliance in der Landwirtschaft Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die öffentlichen Zuwendungen für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind, und hat Deutschland daher aufgefordert, Beihilfen von rund 30 Mio. EUR vom Begünstigten zurückzufordern. Der Zweckverband (im Folgenden "Zweckverband TKB") erbringt in Rheinland-Pfalz Dienstleistungen für die Tierkörperbeseitigung und die Entsorgung von Schlachtabfällen. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Zweckverband TKB keine Ausgleichszahlungen erhalten darf, da ihm aufgrund seiner ausreichenden Reservekapazitäten für Seuchenfälle keine zusätzlichen Kosten für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung entstehen.

Compliance in der Umweltpolitik Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, seine nationalen Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Die Kommission bemängelt, dass die potenziellen Umweltauswirkungen eines Projekts im Zusammenhang mit einer österreichischen Skipiste nicht wie im EU-Recht verlangt geprüft wurden. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Poto?nik richtet die Kommission daher an Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Sollte innerhalb von zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort eingehen, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fall befassen.

Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken In einem von der Europäischen Kommission angenommenen Vorschlag sind strengere Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken vorgesehen. Hochwertige, zuverlässige Statistiken sind für faktengestützte Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Der Bedarf an solchen Daten ist im Zusammenhang mit der stärkeren wirtschaftspolitischen Koordinierung, die im vergangenen Jahr in der EU vereinbart wurde, weiter angestiegen. Zudem haben die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen gezeigt, wie wichtig glaubwürdige Statistiken sind, um für Entscheidungen dieser Art das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Finanzmärkte sicherzustellen.

Verstöße gegen die EU-Zollbestimmungen Ein Netz von Unternehmen, das, um die hohen EU-Zölle zu umgehen, über mehrere südostasiatische Länder betrügerisch Rohrformstücke aus China eingeführt hatte, wurde bei Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) entdeckt. Diese Untersuchungen führte das OLAF gemeinsam mit Behörden mehrerer Mitgliedstaaten und mit indischen und taiwanesischen Zollbehörden durch. Ergebnis der Untersuchungen war die Nacherhebung von Zöllen in Höhe von 9 Mio. EUR. In späteren Strafverfahren in Deutschland und dem Vereinigten Königreich wurden drei der Beteiligten zu Freiheitsstrafen verurteilt.

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