Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Grundsätze der Abfallbewirtschaftung


Umweltschutz: Kommission fordert sechs Mitgliedstaaten auf, die EU-Abfallrahmenrichtlinie zu beachten
Die überarbeitete EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG steckt den rechtlichen Rahmen für die Behandlung von Abfall in der EU ab

(30.05.11) - Die Europäische Kommission fordert sechs Mitgliedstaaten (Frankreich, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Slowenien und die Slowakei) auf, ihr die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in innerstaatliches Recht mitzuteilen, die bis Dezember 2010 erfolgen musste. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik übermittelt die Kommission nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, dieser Aufforderung nachzukommen. Sollten diese Mitgliedstaaten ihrer rechtlichen Verpflichtung nicht nachkommen, kann die Kommission sie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen. Sie kann bereits in diesem Stadium den Gerichtshof bitten, ein Zwangsgeld zu verhängen.

Die überarbeitete EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG steckt den rechtlichen Rahmen für die Behandlung von Abfall in der EU ab. Mit ihr wurden Grundsätze der Abfallbewirtschaftung wie das Verursacherprinzip und eine verbindliche Abfallhierarchie eingeführt, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihren Abfall nach Maßgabe folgender Prioritätenfolge zu bewirtschaften: Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung.

Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um dieser Richtlinie bis zum 12. Dezember 2010 nachzukommen. Da die Mitgliedstaaten der Kommission nicht alle Umsetzungsmaßnahmen fristgerecht mitgeteilt haben, hat diese ein Fristsetzungsschreiben an sie gerichtet. Die Rechtsvorschriften wurden jedoch noch immer nicht angenommen, weswegen die Kommission beschlossen hat, den Mitgliedstaaten eine mit Gründen versehene Stellungnahmen zu senden. Treffen diese Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Monaten keine geeigneten Maßnahmen, kann die Kommission sie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.

Nach den neuen Regeln kann die Kommission in Fällen, in denen Mitgliedstaaten EU-Rechtsvorschriften nicht fristgemäß in einzelstaatliches Recht umsetzen, jetzt bei der ersten Anrufung des Gerichtshofs die Verhängung eines Zwangsgelds vorschlagen. Diese Regeln wurden im November 2010 beschlossen und sind am 15. Januar 2011 in Kraft getreten.

Hintergrund
In der EU werden jährlich 3 Milliarden Tonnen Abfälle erzeugt, und diese Menge nimmt ständig zu. Um Wachstum und Abfallerzeugung zu entkoppeln, gibt die Abfallrahmenrichtlinie einen Rechtsrahmen für die Abfallbehandlung in der EU vor. Der Rechtsrahmen dient dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit, indem die schädlichen Auswirkungen von Abfallerzeugung und -bewirtschaftung verhindert werden.

Weitere Informationen
Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren im Allgemeinen:
http://ec.europa.eu/community_law/infringements/infringements_en.htm

Näheres zur Abfallpolitik der EU:
http://ec.europa.eu/environment/waste/index.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen