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EU-Beamte: Überblick über den Richtlinienentwurf


Europäischer Ombudsmann startet öffentliche Konsultation über ethische Richtlinien für EU-Beamte
Ethischen Richtlinien aufzeigen, die das berufliche Verhalten aller EU-Beamter lenken sollten


(04.03.11) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat Bürger, Interessensgruppen und andere Organisationen eingeladen, einen Entwurf über Richtlinien zum Verhalten von EU-Beamten zu kommentieren. Der Entwurf von "Grundsätzen des öffentlichen Dienstes" basiert auf den besten Verfahrensweisen in den EU-Mitgliedstaaten, die im Rahmen einer Konsultation innerhalb des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten ermittelt wurden. Kommentare können bis zum 15. Mai 2011 eingereicht werden und werden bei der Erstellung der Richtlinien berücksichtigt.

Diamandouros erklärte: "Unser Ziel ist es, klar und deutlich die grundsätzlichen ethischen Richtlinien aufzuzeigen, die das berufliche Verhalten aller EU-Beamter lenken sollten. Durch die Bestimmung dieser Grundsätze des öffentlichen Dienstes wollen wir Beamten dabei helfen, Interessenskonflikte und andere Formen schlechter Verwaltung zu vermeiden. Das wiederum sollte das Vertrauen der Bürger in die EU-Verwaltung stärken."

Überblick über den Entwurf der Richtlinien
>> Bekenntnis zur EU:
Beamten sollte bewusst sein, dass die EU-Verwaltung dazu da ist, den Interessen der EU und ihrer Bürger zu dienen und entsprechend handeln.

>> Integrität: Beamte sollten Interessenskonflikte vermeiden, auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Sie sollten keine Verpflichtungen finanzieller oder sonstiger Art eingehen, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinflussen könnten. Bei der Erstattung von Unkosten und Zulagen sollten sich Beamte vom Taktgefühl und nicht vom Streben nach größtmöglichem persönlichen Nutzen leiten lassen.

>> Objektivität: Beamte sollten aufgeschlossen und bereit sein, Fehler zu korrigieren. Sie sollten Entscheidungen sachgerecht und nicht aufgrund persönlicher Präferenzen fällen.

>> Respekt: Beamte sollten höflich, hilfsbereit und kooperativ sein, im Umgang miteinander und gegenüber den Bürgern.

>> Transparenz: Beamte sollten bereitwillig Auskunft über ihr Handeln geben und Kontrollen durch die Öffentlichkeit begrüßen.

Das vollständige Dokument zur öffentlichen Konsultation (erhältlich in 23 Sprachen) und Dokumente über die Konsultation innerhalb des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten finden Sie hier (externen Link).

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. (Europäischer Ombutsmann: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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