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EU-Beamte: Überblick über den Richtlinienentwurf


Europäischer Ombudsmann startet öffentliche Konsultation über ethische Richtlinien für EU-Beamte
Ethischen Richtlinien aufzeigen, die das berufliche Verhalten aller EU-Beamter lenken sollten


(04.03.11) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat Bürger, Interessensgruppen und andere Organisationen eingeladen, einen Entwurf über Richtlinien zum Verhalten von EU-Beamten zu kommentieren. Der Entwurf von "Grundsätzen des öffentlichen Dienstes" basiert auf den besten Verfahrensweisen in den EU-Mitgliedstaaten, die im Rahmen einer Konsultation innerhalb des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten ermittelt wurden. Kommentare können bis zum 15. Mai 2011 eingereicht werden und werden bei der Erstellung der Richtlinien berücksichtigt.

Diamandouros erklärte: "Unser Ziel ist es, klar und deutlich die grundsätzlichen ethischen Richtlinien aufzuzeigen, die das berufliche Verhalten aller EU-Beamter lenken sollten. Durch die Bestimmung dieser Grundsätze des öffentlichen Dienstes wollen wir Beamten dabei helfen, Interessenskonflikte und andere Formen schlechter Verwaltung zu vermeiden. Das wiederum sollte das Vertrauen der Bürger in die EU-Verwaltung stärken."

Überblick über den Entwurf der Richtlinien
>> Bekenntnis zur EU:
Beamten sollte bewusst sein, dass die EU-Verwaltung dazu da ist, den Interessen der EU und ihrer Bürger zu dienen und entsprechend handeln.

>> Integrität: Beamte sollten Interessenskonflikte vermeiden, auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Sie sollten keine Verpflichtungen finanzieller oder sonstiger Art eingehen, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinflussen könnten. Bei der Erstattung von Unkosten und Zulagen sollten sich Beamte vom Taktgefühl und nicht vom Streben nach größtmöglichem persönlichen Nutzen leiten lassen.

>> Objektivität: Beamte sollten aufgeschlossen und bereit sein, Fehler zu korrigieren. Sie sollten Entscheidungen sachgerecht und nicht aufgrund persönlicher Präferenzen fällen.

>> Respekt: Beamte sollten höflich, hilfsbereit und kooperativ sein, im Umgang miteinander und gegenüber den Bürgern.

>> Transparenz: Beamte sollten bereitwillig Auskunft über ihr Handeln geben und Kontrollen durch die Öffentlichkeit begrüßen.

Das vollständige Dokument zur öffentlichen Konsultation (erhältlich in 23 Sprachen) und Dokumente über die Konsultation innerhalb des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten finden Sie hier (externen Link).

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. (Europäischer Ombutsmann: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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