Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Auswirkungen von BPA auf Säuglinge


Bisphenol A: EU-Verbot von Säuglingsflaschen ist in Kraft getreten
Ziel ist es, die Exposition der am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppe, nämlich unserer Kinder, weiter zu senken

(10.06.11) - Säuglingsflaschen, die Bisphenol A (BPA) enthalten, müssen jetzt in der gesamten Europäischen Union aus den Regalen der Geschäfte entfernt werden, weil in der EU das Verbot in Kraft tritt, solche Produkte auf den Markt zu bringen oder zu importieren. Dieses Verbot ist in einer EU-Richtlinie (2011/8/EU) vorgesehen, die Ende Januar angenommen wurde. Die Industrie hat Säuglingsflaschen, die BPA enthalten, bereits freiwillig vom Markt genommen. Am 1. März hat die EU die Herstellung von Säuglingsflaschen, die BPA enthalten, untersagt.

John Dalli, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: "Der 1. Juni bildet einen Meilenstein bei unseren Anstrengungen, die Gesundheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger, insbesondere unserer Kinder, besser zu schützen. Da Ungewissheiten darüber bestehen, welche Auswirkungen es hat, wenn Säuglinge mit Bisphenol A in Berührung kommen, hält die Kommission es für notwendig und angemessen, Maßnahmen zu treffen. Ziel ist es, die Exposition der am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppe, nämlich unserer Kinder, weiter zu senken."

Was ist BPA?
Bei Bisphenol A handelt es sich um ein organisches Molekül, das für Polykarbonat-Kunststoffe verwendet wird, die dann bei der Herstellung von Säuglingsflaschen aus Kunststoff eingesetzt werden.

Spuren von BPA können aus Kunststoffbehältern in die darin enthaltenen Lebensmittel – bei Säuglingsflaschen die Säuglingsnahrung – übergehen, wenn diese Behälter auf hohe Temperaturen erhitzt werden.

In den ersten sechs Lebensmonaten sind Säuglinge diesem Stoff am stärksten ausgesetzt, vor allem, wenn sie nur Säuglingsnahrung erhalten. In dieser Zeit befindet sich auch das Immunsystem der Säuglinge im Aufbau und kann BPA noch nicht abbauen.

Hintergrund
2010 trafen Frankreich und Dänemark einzelstaatliche Maßnahmen zur Begrenzung von Bisphenol A. Frankreich konzentrierte sich dabei nur auf Säuglingsflaschen, während Dänemark auch andere Materialien ins Visier nahm, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, welche für Kinder bestimmt sind.

Die Kommission beauftragte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu bewerten, und die EFSA gab im September 2010 ihre Stellungnahme ab. Sie kam zu dem Schluss, dass Bisphenol A bis zu einer täglichen Aufnahme von 0,05 mg je Kilogramm Körpergewicht unbedenklich ist. Die Belastung liegt bei allen Bevölkerungsgruppen unterhalb dieses Wertes. Allerdings prüfte die EFSA auch einige Fragen zu den möglichen Auswirkungen von BPA auf Säuglinge und kam zu dem Schluss, dass in den Bereichen, in denen noch Ungewissheit besteht, aussagekräftigere Daten benötigt werden.

Im Januar 2011 nahm die Kommission die Richtlinie 2011/8/EU an, die in der EU ab 1. März ein Verbot der Herstellung von Säuglingsflaschen, welche BPA enthalten, und ab 1. Juni ein Verbot, solche Produkte in Verkehr zu bringen und in die EU einzuführen, vorsah.

Die Vorschriften für BPA sind nun in die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 321/2011, aufgenommen worden.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen