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Migrationspolitik der EU


"Blue Card": Europäische Kommission warnt Mitgliedstaaten vor bürokratischer Behandlung hochqualifizierter Migranten
Hat ein Mitgliedstaat einem Migranten eine Blaue Karte erteilt, so hat dieser nach zwei Jahren freien Zugang zu hochqualifizierten Arbeitsplätzen in diesem Mitgliedstaat und kann auch in einen anderen EU-Mitgliedstaat einreisen, in dem seine Fähigkeiten gefragt sind


(08.03.12) - Noch immer machen es nach Ansicht der Europäischen Kommission drei Mitgliedstaaten hochqualifizierten Personen zu schwer, in die EU zu kommen und hier zu arbeiten. Deshalb müsse die Kommission handeln. Obwohl sie im Juli 2011 gewarnt wurden, haben Österreich, Zypern und Griechenland laut EU-Kommission die Blue-Card-Richtlinie, die bis zum 19. Juni 2011 umzusetzen war, immer noch nicht in ihr innerstaatliches Recht aufgenommen. Deshalb fordert die Europäische Kommission Österreich, Zypern und Griechenland in mit Gründen versehenen Stellungnahmen (Artikel 258 AEUV) auf, ihre Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.

Die Blaue-Karte-Richtlinie der EU legt effiziente gemeinsame Vorschriften fest, auf deren Grundlage hochqualifizierte Drittstaatsangehörige in die EU einreisen und auf unseren Arbeitsmärkten arbeiten und somit Lücken füllen können, wo dies mit Unionsbürgern nicht möglich ist. Sie führt für diese Ausländer ein beschleunigtes Zulassungsverfahren ein und gewährleistet eine gemeinsame Regelung für soziale und wirtschaftliche Rechte wie die Gleichbehandlung mit Inländern bei Arbeitsbedingungen und Arbeitsentgelt sowie beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.

Europa braucht nach Ansicht der Europäischen Kommission ausländische Arbeitskräfte, um den wirtschaftlichen Wohlstand zu sichern, wettbewerbsfähig zu bleiben und seine Wohlfahrtssysteme aufrechtzuerhalten. Die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise mache diesen Bedarf noch dringender. Gleichzeitig werde deutlich, dass gemeinsame Regeln und eine umfassende, ausgewogene Migrationspolitik der EU benötigt werden.

Außerdem beschloss die Kommission, die Verfahren gegen Malta, Rumänien und Luxemburg einzustellen. Weil diese Länder mit der Umsetzung der Blaue-Karte-Richtlinie im Verzug waren, hatte die Kommission rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet; inzwischen sind aber ihre nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie in Kraft getreten.

Hintergrund
Die Blaue-Karte-Richtlinie (Directive 2009/50/EC) wurde am 25. Mai 2009 angenommen, und die Mitgliedstaaten hatten ihre Bestimmungen bis zum 19. Juni 2011 in ihr einzelstaatliches Recht aufzunehmen. Mit Ausnahme von Dänemark, dem Vereinigten Königreich und Irland sind alle Mitgliedstaaten an die Richtlinie gebunden.

Das System der Blauen Karte der EU trägt dazu bei, hochqualifizierte Migranten für Europa zu gewinnen, Mitgliedstaaten und Unternehmen in der EU in ihren Bemühungen zu unterstützen, Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen, für die keine eigenen Staatsangehörigen, anderen EU-Bürger oder rechtmäßig ansässigen Drittstaatsangehörigen zur Verfügung stehen. Das einheitliche, vereinfachte Verfahren gilt in den EU-Mitgliedstaaten, die an die Richtlinie gebunden sind; es stellt sicher, dass potenzielle Zuwanderer - unabhängig davon, in welchen Mitgliedstaat sie sich begeben wollen, - wissen, was sie zu tun haben, und nicht mit 24 unterschiedlichen Systemen zurechtkommen müssen.

Hat ein Mitgliedstaat einem Migranten eine Blaue Karte erteilt, so hat dieser nach zwei Jahren freien Zugang zu hochqualifizierten Arbeitsplätzen in diesem Mitgliedstaat und kann auch in einen anderen EU-Mitgliedstaat einreisen, in dem seine Fähigkeiten gefragt sind. In Verbindung mit den Präferenzbestimmungen für den Erwerb eines langfristigen Aufenthaltsstatus und die Familienzusammenführung stellt das System der Blauen Karte für potenzielle hochqualifizierte Zuwanderer ein attraktives Paket dar.

Dieses nachfrageorientierte Instrument begründet keinen Anspruch auf Zulassung und achtet das Vorrecht der Mitgliedstaaten, zu bestimmen, wie viele Arbeitsmigranten in ihr Hoheitsgebiet kommen können, um eine hochqualifizierte Beschäftigung aufzunehmen.

Als Baustein einer umfassenden, ausgewogenen EU-Migrationspolitik trägt die Blaue-Karte-Richtlinie nicht nur zur Behebung der Defizite auf den nationalen Arbeitsmärkten bei, sondern ist auch wichtig, um demographischen Herausforderungen zu begegnen.

Die Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, ihren eigenen nationalen Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Migranten auszustellen, der aber das durch die Blaue-Karte-Richtlinie gewährte Aufenthaltsrecht in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht gewährleistet.

EU-Zuwanderungsportal: http://ec.europa.eu/immigration/
(Europäische Kommission: ra)


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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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