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Gesetz über Digitale Märkte einhalten


Digital Markets Act – DMA: Vorlage für Torwächter-Berichte veröffentlicht
EU will Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte durch die benannten Torwächter beurteilen



Die großen Plattformen müssen in Zukunft in einem Bericht darlegen, wie sie das Gesetz über Digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) einhalten. Die Vorlage dazu hat die EU-Kommission nun veröffentlicht. Die im Rahmen des DMA benannten Torwächter (Gatekeeper) müssen innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Benennung Berichte vorlegen, wie sie die Vorschriften einhalten und diese mindestens einmal jährlich aktualisieren.

Die am 6. September 2023 benannten Torwächter müssen die ersten Berichte bis zum 7. März 2024 vorlegen. Die Kommission wird dann eine nicht vertrauliche Zusammenfassung der einzelnen Berichte veröffentlichen. Die Konformitätsberichte müssen in detaillierter und transparenter Weise alle relevanten Informationen enthalten, die die Kommission benötigt, um die tatsächliche Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte durch die benannten Torwächter zu beurteilen.

Die Kommission hat auch die Antworten auf die Konsultation zum Entwurf der Vorlage für die Konformitätsberichte und andere relevante Vorlagen veröffentlicht, die die benannten Gatekeeper befolgen müssen, um die Einhaltung des DMA zu gewährleisten. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 15.01.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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