Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gestaltung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie


Europäischer Grüner Deal: EU vereinbart strengere Rechtsvorschriften zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien
Die Einigung enthält Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in verschiedenen Wirtschaftszweigen




Die EU-Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung zur strengeren Gestaltung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU. Mit dieser Einigung kommt die EU der vollständigen Umsetzung der "Fit für 55"-Rechtsvorschriften, mit denen der europäische Grüne Deal und die REPowerEU-Ziele verwirklicht werden sollen, einen Schritt näher. So wird das verbindliche Ziel der EU für den bis 2030 zu erreichenden Anteil an erneuerbaren Energien von derzeit 32 Prozent auf mindestens 42,5 Prozent angehoben. Dies stellt nahezu eine Verdopplung des gegenwärtigen Anteils erneuerbarer Energien in der EU dar. Die Verhandlungsführer einigten sich ferner darauf, dass die EU anstrebt, bis 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien von 45 Prozent zu erreichen.

Im Rahmen der Einigung wurde die Entschlossenheit der EU bekräftigt, ihre Energieunabhängigkeit durch eine schnellere Nutzung der in der EU verfügbaren erneuerbaren Energiequellen zu erreichen und ihr Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken, zu verwirklichen. Eine massive Ausweitung und Beschleunigung der Nutzung erneuerbarer Energien in den Bereichen Stromerzeugung, Industrie, Gebäude und Verkehr wird langfristig zu niedrigeren Energiepreisen führen und die Abhängigkeit der EU von importierten fossilen Brennstoffen verringern.

Ein größerer Anteil erneuerbarer Energien zur Verwirklichung einer CO2-armen Wirtschaft
Mit dem neuen Gesetz werden die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt. Die Nutzung erneuerbarer Energien wird unter Wahrung eines hohen Umweltschutzniveaus als überwiegendes öffentliches Interesse anerkannt. In Regionen mit hohem Potenzial für erneuerbare Energien und geringen Umweltrisiken werden die Mitgliedstaaten spezielle Gebiete für die beschleunigte Nutzung erneuerbarer Energien ausweisen, für die besonders kurze und einfache Genehmigungsverfahren vorgesehen werden. Die vorläufige Einigung stärkt auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien.

Die Einigung enthält Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in verschiedenen Wirtschaftszweigen. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden die jährlichen Ziele für erneuerbare Energien für den Wärme- und Kältesektor und für erneuerbare Energien, die in Fernwärmesystemen genutzt werden, verschärft. Zur Ergänzung der EU-Rechtsvorschriften für Gebäude und als Richtschnur für die Anstrengungen der Mitgliedstaaten wird zudem ein spezifischer Richtwert für erneuerbare Energien von 49 Prozent für den Energieverbrauch von Gebäuden bis 2030 eingeführt.

Als Sektor mit einem maßgeblichen Energieverbrauch wird der Industriesektor erstmals in die Erneuerbare-Energien-Richtlinie aufgenommen. Die Einigung enthält Richtziele (jährlicher Anstieg der Nutzung erneuerbarer Energien von 1,6 Prozent) sowie das verbindliche Ziel, bis 2030 einen Anteil von 42 Prozent erneuerbarem Wasserstoff am gesamten Wasserstoffverbrauch in der Industrie zu erzielen. Des Weiteren stärkt die heute erzielte Einigung den Rechtsrahmen für die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor (Verringerung der Treibhausgasintensität um 14,5 Prozent oder Erreichung eines Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von 29 Prozent) und umfasst ein kombiniertes Teilziel von 5,5 Prozent für fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, einschließlich eines Anteils von mindestens 1 Prozent für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs. Diese Ziele unterstützen die Ambitionen der EU in Bezug auf die Einführung von erneuerbarem Wasserstoff.

Die Einigung enthält zudem Bestimmungen zur Unterstützung der Integration des Energiesystems durch Elektrifizierung und Nutzung von Abwärme sowie ein verbessertes System von Herkunftsnachweisen zur Verbesserung der Verbraucherinformation.

Eine nachhaltigere Nutzung von Bioenergie im Einklang mit den ehrgeizigen Klimazielen
Mit der Einigung werden die Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie im Einklang mit den ehrgeizigeren Klima- und Biodiversitätszielen des europäischen Grünen Deals gestärkt. In Zukunft werden diese Kriterien auch für kleinere Anlagen (ab 7,5 MW) gelten, sodass der gemäß der geltenden Richtlinie angewandte Schwellenwert von 20 MW ersetzt wird.

Die Einigung enthält Bestimmungen, mit denen sichergestellt wird, dass forstwirtschaftliche Biomasse nicht aus Gebieten stammt, die im Hinblick auf die biologische Vielfalt und den Kohlenstoffbestand von besonderer Bedeutung sind. Darüber hinaus wurde in den vereinbarten Vorschriften festgelegt, dass Holzbiomasse entsprechend ihrem höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwert (sogenannte Kaskadennutzung) verwendet werden muss. Die finanzielle Unterstützung für Energie, die durch die Verwendung von Säge- und Furnierrundholz, Industrierundholz sowie Stümpfen und Wurzeln erzeugt wird, wird verboten.

Hintergrund
Der europäische Grüne Deal ist die langfristige Wachstumsstrategie der EU, mit der in Europa bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden soll. Die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist einer der Vorschläge, die die Kommission im Juli 2021 im Rahmen der Initiative "Fit für 55" vorgelegt hat, um die Klima-, Energie-, Landnutzungs-, Verkehrs- und Steuerpolitik der EU so zu gestalten, dass die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden können. Der beschleunigte und verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien bis zum Ende des nächsten Jahrzehnts ist von entscheidender Bedeutung, damit Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt werden und den europäischen Grünen Deal verwirklichen kann.

Die Steigerung der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ist zudem ein wichtiger Pfeiler des REPowerEU-Plans, mit dem die Strategie der EU verfolgt wird, so bald wie möglich die Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland zu beenden. Im Mai 2022 schlug die Kommission im Rahmen des REPowerEU-Plans vor, den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu beschleunigen, einschließlich einer Erhöhung des verbindlichen Ziels für erneuerbare Energien, das im Rahmen des Pakets "Fit für 55" als Teil der Rechtsvorschriften zum europäischen Grünen Deal vorgeschlagen wurde.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 01.04.23
Newsletterlauf: 10.07.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kernelemente der Maßnahme gegen Meta

    Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit ihrem "Pay or consent"-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte. Die Kommission koordinierte diese Maßnahme unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung.

  • Marktrisiko-Vorschriften von Basel III

    Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der den Geltungsbeginn von Teilen der Basel-III-Standards in der EU um ein Jahr verschiebt. Gelten soll der Aufschub für den "Fundamental Review of the Trading Book", kurz: "FRTB", der die Handelstätigkeit der Banken betrifft und nun erst ab dem 1. Januar 2026 greifen soll. Das FRTB-Regelwerk trägt ausgefeilteren Methoden zur Messung von Risiken Rechnung, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • CO2-Bepreisung auf weitere Wirtschaftssektoren

    Die Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei sendet die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. So haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in den Bereichen Klimaschutz und Verteidigung gemeldet.

  • Grundlage für ein solches Regelwerk

    Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Text eines im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelten Übereinkommens über den elektronischen Handel nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen, an denen mehr als 90 WTO-Mitglieder beteiligt waren, veröffentlicht wurde. Die EU brachte sich in die Verhandlungen über dieses erste weltweite Regelwerk für den digitalen Handel engagiert ein. Sobald das Übereinkommen in den WTO-Rechtsrahmen integriert ist, wird es für zahlreiche WTO-Mitglieder die Grundlage für ein solches Regelwerk bilden. Es wird sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugute kommen und in den beteiligten WTO-Mitgliedstaaten den digitalen Wandel fördern, indem es >> grenzüberschreitende elektronische Transaktionen vereinfacht, >> Hemmnisse für den digitalen Handel abbaut und >> Innovationen im elektronischen Handel fördert.

  • Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Mio. EUR für Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden, doch dann wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 für nichtig erklärt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen