Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

International anerkannte Prüfmethoden


Sicherheitstests von Chemikalien: EU-Kommission beschließt neue Verfahren ohne Tierversuche
REACH-Compliance verlangt von der Industrie die sichere Herstellung, Einfuhr und Verwendung von Chemikalien




Die EU-Kommission hat rund einhundert neue und aktualisierte Methoden für Sicherheitstests von Chemikalien in der EU angenommen. Bei den meisten dieser Methoden gibt es keine Tierversuche mehr. Chemikalien Lagerraum: In der EU müssen Tierversuche entsprechend der REACH-Verordnung (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) zugunsten von Alternativmethoden vermieden werden. Testmethoden, bei denen Tiere verwendet werden, dürfen nur als letztes Mittel und nach vorheriger Genehmigung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) durchgeführt werden.

Mit den neuen Vorschriften werden in REACH direkt auf international anerkannte Prüfmethoden verwiesen, wodurch langwierige Verfahren vermieden werden. Damit kommt die EU-Kommission der Forderung nach, die Einführung von Alternativen ohne Tierversuche zu beschleunigen. Es wird auch dazu beitragen, das Ziel der EU zu erreichen, die Verwendung von Tieren für regulatorische Tests schrittweise abzuschaffen.

Hintergrund
REACH verlangt von der Industrie die sichere Herstellung, Einfuhr und Verwendung von Chemikalien. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen ausreichende Informationen über gefährliche Chemikalien zur Verfügung stehen. In einigen Fällen erfordert die Beschaffung dieser Informationen immer noch den Einsatz von Labortieren. Einige gefährliche Eigenschaften von Chemikalien, wie z. B. die Beeinträchtigung des Hormonsystems, können mit den derzeit verfügbaren tierversuchsfreien Methoden nicht ausreichend bestimmt werden. Wenn man sich ausschließlich auf solche Methoden verlässt, können die potenziell gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien, die für Mensch und Umwelt schädlich sein können, unterschätzt werden.

Die Europäische Kommission ist bestrebt, die Verwendung von Tieren zu Testzwecken zu reduzieren und letztendlich zu ersetzen. REACH verlangt daher von den Unternehmen, Daten weiterzugeben und so unnötige Tierversuche zu vermeiden. Diejenigen, die Versuche durchführen wollen, müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur anmelden und dann vor der Durchführung eine Genehmigung einholen. Unter REACH müssen Tierversuche zugunsten von Alternativmethoden vermieden werden, und die Antragsteller dürfen Tierversuche nur als letztes Mittel durchführen.

Über die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation wurden in den letzten zwei Jahrzehnten mehr als 1 Milliarde Euro für die Unterstützung von über 300 Projekten zur Entwicklung einer Vielzahl von für den Menschen relevanten Methoden und Strategien ohne Tierversuche bereitgestellt. Einige dieser Instrumente werden inzwischen auch für regulatorische Zwecke eingesetzt. Die weitere Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen wird im Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon Europe, das von 2021 bis 2027 läuft, vorangetrieben. Im Jahr 2022 wurden mehr als 200 Millionen Euro für diesen Bereich bereitgestellt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 15.03.23
Newsletterlauf: 09.06.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen