Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Keine unerwartet hohen Kosten und Rechnungen


EU-Roaming-Vorschriften laufen aus: EU-Kommission will Regeln verlängern und verbessern
Senkungen der Roamingvorleistungsentgelte vor, also der Preise, die sich die Betreiber untereinander für die Nutzung ihrer Netze in Rechnung stellen, wenn ihre Kunden im Ausland unterwegs sind




Bürger sollen auch weiterhin auf Reisen in der EU ihre Mobiltelefone ohne Aufschläge nutzen können. Dazu hat die EU-Kommission eine neue Roamingverordnung vorgeschlagen, mit sie die 2022 auslaufenden Vorschriften um weitere zehn Jahre verlängern will. "Wo immer wir uns in Europa aufhalten, können wir uns mit unseren Lieben austauschen, aber auch unterwegs über Geschäfte reden und unsere Geschichten teilen, ohne uns Gedanken über teure Rechnungen machen zu müssen", so Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Durch die neuen Vorschriften bleibe das Roaming weiter aufschlagsfrei Außerdem sieht der Vorschlag eine Reihe von Verbesserungen für die Verbraucher aber auch die Netzbetreiber vor.

Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll sichergestellt werden, dass Roamingkunden nahtlos und kostenlos die Notdienste erreichen können, auch auf andere Weise als per Telefonanruf, z. B. auch per SMS oder Notruf-Apps. Überdies sollten Reisende darüber informiert werden, wie sie in dem besuchten EU-Land Notrufdienste erreichen können, auch über Notrufarten, die für Menschen mit Behinderungen konzipiert sind.

Reisende sollten auch während des Roamings vertrauensvoll Mehrwertdienste und sogar gebührenfreie Rufnummern anrufen können, z. B. technische Helpdesks und Kundendienste von Fluggesellschaften oder Versicherungen, was mit unerwarteten Roamingentgelten einhergehen kann. Nach den neuen Roamingvorschriften sollen die Betreiber ihre Kunden ausreichend auf höhere Kosten hinweisen, die bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten beim Roaming entstehen können.

Tragfähigkeit des Roamings für die Betreiber
Die neuen Vorschriften werden dafür sorgen, dass das aufschlagsfreie Roaming und die größeren Vorteile für Verbraucher für die Betreiber tragfähig bleiben. Sie sehen weitere Senkungen der Roamingvorleistungsentgelte vor, also der Preise, die sich die Betreiber untereinander für die Nutzung ihrer Netze in Rechnung stellen, wenn ihre Kunden im Ausland unterwegs sind. Die Preisobergrenzen zwischen den Betreibern werden so festgesetzt, dass die Betreiber die Kosten für die Bereitstellung von Roamingdiensten decken können. Gleichzeitig bleiben aber Anreize für Investitionen in die Netze erhalten, und es werden Verzerrungen des inländischen Wettbewerbs auf den Märkten der besuchten Länder vermieden.

Roaming zu Inlandspreisen (Roam like at home)
Laut einer neuen Eurobarometer-Umfrage reiste die Hälfte der Europäerinnen und Europäer, die ein Mobiltelefon besitzen, in den letzten zwei Jahren in ein anderes EU-Land. Dank der derzeitigen Roamingverordnung wurden Roamingentgelte in der EU am 15. Juni 2017 abgeschafft. Seitdem profitierten fast 170 Millionen Bürgerinnen und Bürger davon, dass sie auf Reisen im Binnenmarkt keine Aufschläge mehr bezahlen müssen und und dabei trotzdem vernetzt bleiben.

Die Datenroamingnutzung war im Sommer 2017 sogar 17mal höher als im Vorjahr. Der rasche und massive Anstieg des Roamingverkehrs seit Juni 2017 zeigt, dass mit der Abschaffung der Roamingentgelte eine bis dahin unerschlossene Mobilfunknachfrage der Reisenden in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen bedient werden konnte. Da die derzeit geltenden Vorschriften am 30. Juni 2022 auslaufen, ist es wichtig, sie zu verlängern, damit Verbraucher und Unternehmen auf Reisen in der EU weiterhin die Vorteile des Roamings zu Inlandspreisen nutzen können.

Gleiche Dienstqualität im Inland wie im Ausland
Den jüngsten Eurobarometer-Daten zufolge gaben 33 Prozent der Befragten an, dass sie auf Auslandsreisen in der EU eine geringere Internetgeschwindigkeit als gewöhnlich in ihrem Heimatland hatten. 28 Prozent gaben an, dass der Netzstandard niedriger war als zu Hause (z. B. 3G statt 4G). Mit den heutigen Vorschlägen soll erreicht werden, dass Bürger und Unternehmen überall die gleiche Dienstqualität bekommen wie zu Hause. Wenn sie im Rahmen ihres Handyvertrags also 4G- und zunehmend 5G-Geschwindigkeit haben, so sollte die Netzgeschwindigkeit auch beim Roaming nicht niedriger sein, wo immer solche Netze verfügbar sind.

Bei 5G-Diensten müssen die Verbraucher zudem vorher wissen, ob sie bestimmte Anwendungen und Dienste auch beim Roaming nutzen können. Darüber hinaus sollten die Netzbetreiber im besuchten Land auf begründeten Roamingvorleistungsantrag Zugang zu allen verfügbaren Netztechnologien und -generationen gewähren.

Hintergrund
Die Kommission hat kürzlich die Verordnung überprüft, mit der die Roamingentgelte ab Juni 2017 für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren abgeschafft wurden. Die Überprüfung ergab, dass die Regelungen der "angemessenen Nutzung" oder die Maßnahmen, die die Betreiber ergreifen können, um einen Missbrauch des Roamings zu verhindern, wie auch das System der Ausnahmen gut funktionieren und negative Auswirkungen auf nationale Märkte, Betreiber und Verbraucher verhindern.

Außerdem ergab die Überprüfung, dass Maßnahmen zur Regulierung der Roamingentgelte zwischen Betreibern nach wie vor erforderlich sind, um die Tragfähigkeit des Roamings zu gewährleisten. Zudem bestätigte sie, dass die Nachfrage nach Mobilfunkdiensten auf Reisen in der EU und im EWR seit der Abschaffung der Roamingentgelte schnell angestiegen ist. Im Rahmen ihrer Überprüfung führte die Kommission von Juni bis September 2020 auch eine öffentliche Konsultation durch, um Ansichten über Roamingdienste auf der Endkunden- und der Vorleistungsebene sowie über die Auswirkungen einer Verlängerung dieser Vorschriften einzuholen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 07.05.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen