Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kreditvergabe an die Realwirtschaft fördern


Corona-Krisenmaßnahmen: Kommission begrüßt bewährte Verfahren zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen
Die Diskussionen sind Teil umfassenderer Bemühungen der Kommission, die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu fördern



Die Europäische Kommission hat eine Liste bewährter Verfahren begrüßt, auf die sich der Finanzsektor und Verbraucher- und Unternehmensverbände geeinigt haben, um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie weiter abzumildern. Sie führen darin konkret auf, wie verschiedene Marktteilnehmer Verbraucher und Unternehmen während der gesamten Krise unterstützen können.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärte hierzu: "Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass der Geldhahn nicht zugedreht wird und Verbraucher und insbesondere kleinere Unternehmen, die benötigte finanzielle Unterstützung erhalten können. Den eingehenden Dialog, den wir mit dem europäischen Finanzsektor sowie mit Wirtschafts- und Verbrauchervertretern geführt haben, begrüße ich ausdrücklich.

Die veröffentlichte Liste bewährter Verfahren ist das Ergebnis unserer konstruktiven Diskussionen. Ich hoffe, dass alle Betroffenen dieses hilfreiche Instrument sinnvoll nutzen werden. Im September werden wir den Sachstand erneut prüfen und die Diskussion darüber fortsetzen, wie die kontinuierliche Verfügbarkeit von Krediten im Rahmen des Erholungsprozesses am besten gewährleistet werden kann."

Behandelt werden unter anderem folgende Punkte:

>> Zahlungsmoratorien bei Verbraucher- und Geschäftskrediten sowie für Versicherungsbeiträge: diese Maßnahmen können bei finanziellen Schwierigkeiten für Entlastung sorgen, beispielsweise in Form eines Zahlungsaufschubs;

>> Ermöglichung sichererer bargeldloser Zahlungen bei gleichzeitiger Erhaltung der Möglichkeit von Barzahlungen für diejenigen, die darauf angewiesen sind;

>> zügige Bereitstellung von Krediten zur Abmilderung der Auswirkungen des Coronavirus mit fairen Gebühren und Zinsen;

>> möglichst zeitnahe Bearbeitung und Auszahlung von berechtigten Versicherungsansprüchen.

Die veröffentlichte Liste bewährter Verfahren geht aus zwei von der Kommission unterstützten umfassenden Rundtischgesprächen zwischen Vertretern von Verbraucher- und Unternehmensverbänden und Vertretern europäischer Banken, anderer Kreditgeber sowie des Versicherungssektors hervor. Die Diskussionen sind Teil umfassenderer Bemühungen der Kommission, die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu fördern. In diesem Zusammenhang ist auch das im April verabschiedete Bankenpaket zu nennen. Die Kommission wird im September ein weiteres Rundtischgespräch unterstützen, in dessen Rahmen eine Bilanz der Fortschritte gezogen werden soll, und den Dialog mit Interessenträgern fortführen, um die Kreditvergabe während der Erholungsphase zu fördern. Alle Beteiligten sind aufgefordert, diese bewährten Verfahren anzuwenden.

Das veröffentlichte Dokument, das von allen Teilnehmern der Rundtischgespräche gebilligt wurde, umfasst:
>> Bewährte Verfahren für die Kreditvergabe durch Banken und Nichtbanken an Verbraucher;
>> Bewährte Verfahren für die Kreditvergabe durch Banken und Nichtbanken an Unternehmen;
>> Bewährte Verfahren für Versicherer.

Hintergrund
Der durch die Coronavirus-Pandemie verursachte wirtschaftliche Schock hat weitreichende Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen. Am 28. April 2020 verabschiedete die Kommission ein Bankenpaket, um die Wirtschaft durch eine Erleichterung der Kreditvergabe zu unterstützen. Angesichts der raschen Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Paket konnten die darin enthaltenen gezielten gesetzlichen Änderungen bereits im zweiten Quartal 2020 in Kraft treten.

Im Rahmen dieses Pakets kündigte die Kommission einen Dialog mit dem europäischen Finanzsektor sowie mit Unternehmens- und Verbrauchervertretern an. Ziel dieses Dialogs war es zu prüfen, wie verschiedene Finanzmarktakteure Verbraucher und Unternehmen während der Pandemie unterstützen können. Am 28. Mai veranstaltete die Kommission ein erstes Rundtischgespräch, um mit Interessenträgern mögliche Entlastungsmaßnahmen zu erörtern. In diesem Rahmen bekundeten alle vertretenen Parteien ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zum Dialog. Im Anschluss an ein von der Kommission am 29. Juni veranstaltetes zweites Rundtischgespräch wurde die veröffentlichte Liste bewährter Verfahren vereinbart. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 15.07.20
Newsletterlauf: 17.09.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen