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Maßnahmen zur Lohntransparenz


EU-Kommission begrüßt politische Einigung auf neue Vorschriften über Lohntransparenz
Gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit




Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung über die Richtlinie über Maßnahmen zur Lohntransparenz. Die Initiative war ein wichtiges Element der politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen, und die Kommission hatte ihren Vorschlag am 4. März 2021 vorgelegt.

Die neuen Vorschriften werden für mehr Transparenz und eine wirksame Durchsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sorgen und den Zugang zur Justiz für Opfer von Lohndiskriminierung verbessern.

Kernelemente der Richtlinie über Lohntransparenz

Maßnahmen für Lohntransparenz:
Lohntransparenz für Arbeitsuchende –
Arbeitgeber müssen in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne bereitstellen. Arbeitgebern wird es nicht gestattet sein, künftige Arbeitnehmer nach ihrer früheren Vergütung zu fragen.

Auskunftsrecht für Arbeitnehmer – Arbeitnehmer werden das Recht haben, von ihrem Arbeitgeber Auskunft über ihr individuelles Einkommen und über die durchschnittlichen Einkommen zu verlangen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für Gruppen von Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Dieses Recht wird für alle Arbeitnehmer unabhängig von der Größe des Unternehmens bestehen.

Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Lohngefälle – Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten müssen Informationen über das Lohngefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern veröffentlichen. In einer ersten Phase werden Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten jährlich und Arbeitgeber mit 150 bis 249 Beschäftigten alle drei Jahre Bericht erstatten. Ab fünf Jahren nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie müssen Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten ebenfalls alle drei Jahre Bericht erstatten.

Gemeinsame Entgeltbewertung – Ergibt die Entgeltberichterstattung ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von mindestens 5 Prozent und kann der Arbeitgeber das Gefälle nicht anhand objektiver geschlechtsneutraler Faktoren rechtfertigen, muss er in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern eine Entgeltbewertung vornehmen.
Besserer Zugang zur Justiz für Opfer von Lohndiskriminierung:

Entschädigung für Arbeitnehmer – Arbeitnehmer, die geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung ausgesetzt sind, können eine Entschädigung erhalten, einschließlich der vollständigen Nachzahlung des Entgelts und der damit verbundenen Boni oder Sachleistungen.

Beweislast aufseiten des Arbeitgebers – ist der Arbeitgeber seinen Transparenzpflichten nicht nachgekommen, obliegt es dem Arbeitgeber und nicht dem Arbeitnehmer, nachzuweisen, dass es keine Diskriminierung in Bezug auf das Entgelt gegeben hat.
Sanktionen einschließlich Geldstrafen – Die Mitgliedstaaten sollten spezifische Sanktionen für Verstöße gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts festlegen, darunter Geldstrafen.

Gleichbehandlungsstellen und Arbeitnehmervertreter können im Namen der Arbeitnehmer in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren tätig werden.

Hintergrund
Das Recht von Frauen und Männern auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit stellt seit den Römischen Verträgen aus dem Jahr 1957 ein Grundprinzip der Europäischen Union dar. Die Verpflichtung zur Gewährleistung des gleichen Entgelts ist in Artikel 157 AEUV und in der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen festgelegt.

Im März 2014 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen durch Transparenz angenommen. Trotzdem stellt die wirksame Umsetzung und Durchsetzung dieses Grundsatzes in der Praxis nach wie vor eine große Herausforderung in der Europäischen Union dar. Das Europäische Parlament und der Rat haben wiederholt Maßnahmen in diesem Bereich gefordert. Im Juni 2019 forderte der Rat die Kommission auf, konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Lohntransparenz zu entwickeln.

Im März 2020 veröffentlichte die Kommission ihre Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, in der Maßnahmen zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles dargelegt werden. Im November 2020 nahm die Kommission ihren Aktionsplan 2021-2025 für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln an.

Mit dem am 4. März 2021 angenommenen Vorschlag der Kommission zur Lohntransparenz werden Maßnahmen eingeführt, mit denen sichergestellt werden soll, dass Frauen und Männer in der EU gleiches Entgelt für gleiche Arbeit erhalten.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 08.03.23



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