Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Markt für die Sortierung von Kunststoffabfällen


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme bestimmter Abfallbewirtschaftungsunternehmen von Suez durch die Schwarz-Gruppe unter Auflagen
Die Kommission hatte Bedenken, dass die geplante Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Markt für die Sortierung von LVP in den Niederlanden erheblich eingeschränkt hätte



Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, dass die Schwarz-Gruppe bestimmte in Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und Polen ansässige Abfallbewirtschaftungsunternehmen von Suez übernimmt. Die Genehmigung erfolgte mit der Auflage, dass das LVP-Sortiergeschäft (Leichtverpackungs-Sortiergeschäfts) von Suez in den Niederlanden veräußert wird.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Wettbewerb auf allen Ebenen der Recyclingkette ist wichtig für eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft und die Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals. Mit der Veräußerung der Suez-Sortieranlage in den Niederlanden kann die Übernahme unter Wahrung des wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt für die Sortierung von Kunststoffabfällen in den Niederlanden vollzogen werden."

Sowohl die Schwarz-Gruppe als auch die betroffenen Abfallbewirtschaftungsunternehmen von Suez sind in mehreren Ländern in weiten Teilen der Abfallbewirtschaftungskette tätig. Insbesondere sind die beiden Unternehmen führend bei der Sortierung von Leichtverpackungen aus den Niederlanden.

Untersuchung der Kommission
Die Kommission hatte Bedenken, dass die geplante Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Markt für die Sortierung von LVP in den Niederlanden erheblich eingeschränkt hätte.

Die Untersuchung der Kommission ergab insbesondere, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen mit Abstand der größte Marktteilnehmer gewesen wäre, in den Niederlanden mehr als die Hälfte der Kapazität für die LVP-Sortierung auf sich vereint hätte und für die niederländischen Kunden ein unumgänglicher Handelspartner geworden wäre.

Die Kommission stellte fest, dass Wettbewerber mit Sitz außerhalb der Niederlande geringeren Wettbewerbsdruck ausüben, da die Kunden – zur Minimierung der mit dem Straßenverkehr verbundenen Kosten und CO2-Emissionen – einer Abfallsortierung möglichst nah an der Sammelstelle den Vorzug geben.

Vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen
Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, bot die Schwarz-Gruppe an, das gesamte LVP-Sortiergeschäft von Suez in den Niederlanden zu veräußern, einschließlich der LVP-Sortieranlage von Suez in Rotterdam und aller für ihren Betrieb erforderlichen Vermögenswerte.

Durch diese Verpflichtungen wird die Überschneidung zwischen der Schwarz-Gruppe und den betroffenen Abfallbewirtschaftungsunternehmen von Suez im Bereich der LVP-Sortierung in den Niederlanden vollständig beseitigt.

Die Kommission ist folglich zu dem Ergebnis gelangt, dass die geplante Übernahme unter Berücksichtigung dieser Verpflichtungen den Wettbewerb nicht gefährdet. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig umgesetzt werden.

Unternehmen und Produkte
Die Schwarz-Gruppe mit Sitz in Deutschland ist über ihre Einzelhandelsketten Lidl und Kaufland in mehr als 30 Ländern im Lebensmitteleinzelhandel tätig. Über ihre Geschäftssparte PreZero ist sie ferner als integrierter Dienstleister im Bereich der Abfallbewirtschaftung aktiv.

Die betroffenen Abfallbewirtschaftungsunternehmen von Suez (Tochtergesellschaften der französischen Suez-Gruppe) sind in Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und Polen in den Bereichen Sammlung, Sortierung, Behandlung, Recycling und Entsorgung von Haushalts- und Gewerbeabfällen tätig. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.04.21
Newsletterlauf: 08.07.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen