Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Markt für leichte Nutzfahrzeuge


EU-Wettbewerbshüter prüfen geplanten Zusammenschluss von Peugeot und Fiat Chrysler genauer
Mit ihrem großen Marken- und Modellspektrum haben Fiat Chrysler und Peugeot SA in vielen europäischen Ländern eine starke Position im Kleintransporter-Segment



Die Europäische Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um den geplanten Zusammenschluss der Automobilunternehmen Fiat Chrysler und Peugeot eingehend zu prüfen. Die Kommission befürchtet, dass die Fusion den Wettbewerb auf dem Markt für leichte Nutzfahrzeuge (Kleintransporter) mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t im Europäischen Wirtschaftsraum und insbesondere in 14 EU-Mitgliedstaaten sowie im Vereinigten Königreich beeinträchtigen könnte.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Kleintransporter spielen eine Schlüsselrolle, wenn es um die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen für Kunden geht, und haben daher eine große Bedeutung für Privatpersonen, KMU und große Unternehmen. Der Markt für Kleintransporter wächst, und gerade in der digitalen Wirtschaft, in der sich private Verbraucher mehr denn je auf Lieferdienste verlassen, werden diese Fahrzeuge immer wichtiger. Mit ihrem großen Marken- und Modellspektrum haben Fiat Chrysler und Peugeot SA in vielen europäischen Ländern eine starke Position im Kleintransporter-Segment. Wir werden sorgfältig prüfen, ob der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf diesen Märkten beeinträchtigen würde, und sicherstellen, dass alle Personen und Unternehmen, die bei ihren Tätigkeiten auf Kleintransporter angewiesen sind, weiter von einem gesunden Wettbewerbsumfeld profitieren."

In vielen Ländern ist entweder Peugeot SA (PSA) oder Fiat Chrysler (FCA) Marktführer bei leichten Nutzfahrzeugen, und durch den Zusammenschluss würde dort jeweils einer der wichtigsten Wettbewerber wegfallen.

Vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission
Gegenwärtig hat die Kommission Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb für bestimmte Typen leichter Nutzfahrzeuge in den folgenden Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigen könnte: Belgien, Kroatien, Tschechien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien. Das Gleiche gilt auch für das Vereinigte Königreich.

In vielen dieser Länder hätten PSA und FCA zusammen hohe Marktanteile; zugleich würden sie bei allen Fahrzeuggrößen über das größte Spektrum an Marken und Modellen verfügen. Im Kleintransporter-Segment scheinen beide Unternehmen eine besonders starke Position zu haben. Bei leichten Nutzfahrzeugen gibt es weniger Wettbewerber als bei Personenkraftwagen, und in den meisten der genannten Länder wären alle Wettbewerber deutlich kleiner als das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen.

Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab, dass PSA und FCA in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten traditionell direkte Wettbewerber im Kleintransportermarkt sind und ihre Fahrzeuge preislich ähnlich positionieren. Durch den Zusammenschluss würde sich somit für beide Unternehmen der Wettbewerbsdruck erheblich verringern.

Darüber hinaus scheint der Markt für leichte Nutzfahrzeuge durch verhältnismäßig hohe Markteintritts- und Expansionsschranken gekennzeichnet zu sein; beispielsweise wird ein ausreichend großes Servicenetz benötigt, das nicht schnell und einfach aufzubauen ist. Neue Markteintritte in größerem Umfang erscheinen unwahrscheinlich.

Die Kommission wird die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses nun eingehend prüfen, um festzustellen, ob er zu einer erheblichen Verringerung wirksamen Wettbewerbs führen könnte. Das Vorhaben wurde am 8. Mai 2020 bei der Kommission angemeldet. PSA und FCA haben während des Vorprüfverfahrens keine Verpflichtungszusagen unterbreitet, um die vorläufigen Bedenken der Kommission auszuräumen. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 22. Oktober 2020, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen und Produkte
Fiat Chrysler Automobiles N.V. (FCA) mit Sitz im Vereinigten Königreich produziert, liefert und vertreibt Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge der Marken Fiat, Chrysler, Jeep, Alfa Romeo, Lancia, Abarth, Dodge, Ram und Fiat Professional. Darüber hinaus ist FCA Eigentümer von Teksid S.p.A. (Gussteile für die Automobilindustrie), Plastic Components and Modules Automotive S.p.A. (Kunststoffbauteile und -module) und Comau S.p.A. (Produktionssysteme für die Automobilindustrie). Um den Verkauf der Fahrzeuge seiner Marken zu fördern, stellt FCA auch Finanzierungen für Privatkunden und Händler bereit.

Peugeot S.A. (PSA) mit Sitz in Frankreich produziert, liefert und vertreibt Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge der Marken Peugeot, Citroën, Opel, Vauxhall und DS. Über seine Tochtergesellschaft Faurecia S.A. ist PSA auch in der Herstellung und Lieferung von Innenraumteilen für Kraftfahrzeuge tätig. Zudem erbringt PSA Nebendienstleistungen und bietet z. B. Finanzierungslösungen für den Fahrzeugkauf sowie Mobilitätsdienste und -lösungen an.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 23.09.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen