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Marktdefinition in digitalen Märkten


Wettbewerb: EU-Kommission bittet um Rückmeldungen zur Marktdefinition
Marktdefinition ein wichtiger erster Schritt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und den meisten Kartellfällen



Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur sogenannten "Marktdefinition" eingeleitet. Alle interessierten Kreise werden aufgefordert, zum Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung Stellung zu nehmen. Die Marktdefinition ist ein wichtiger erster Schritt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und den meisten Kartellfällen. Sie dient der Feststellung, wo der Wettbewerb zwischen Unternehmen endet. Die für die Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: "Unser Regelwerk muss klar, genau und aktuell sein, um Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für Unternehmen zu gewährleisten. Da die Welt zunehmend digitaler wird und unsere Volkswirtschaften miteinander verflochten sind, funktionieren einige Märkte heute anders als in der Vergangenheit."

Der Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung über die Marktdefinition folgt auf eine gründliche Überprüfung, die im April 2020 eingeleitet wurde. Im Juli 2021 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse ihrer Bewertung. Aus ihr geht hervor, dass die vorliegende Bekanntmachung zwar nach wie vor äußerst relevant ist und im Allgemeinen ihren Zweck erfüllt – es sind jedoch bestimmte Aktualisierungen und Klarstellungen erforderlich, um sie mit den Entwicklungen in der Fallpraxis der Kommission, der Rechtsprechung der EU-Gerichte und neuen Marktgegebenheiten in Einklang zu bringen. Mehr als 100 Interessenträger haben zu dieser Bewertung Stellung genommen. Ihre Anregungen werden in dem zur Konsultation vorgelegten Textentwurf berücksichtigt.

Vorgeschlagene Änderungen
Das Hauptziel der Überarbeitung besteht darin, den Unternehmen mehr Orientierungshilfe, Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten. Das soll die Einhaltung der Vorschriften erleichtern, auch durch konkrete Beispiele. Außerdem soll sie auch die effizientere Durchsetzung des Wettbewerbsrechts durch die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden erleichtern.

Die vorgeschlagenen Änderungen bieten neue oder zusätzliche Orientierungshilfen zu verschiedenen wichtigen Fragen der Marktabgrenzung:

>> Erläuterungen zu den Grundsätzen der Marktdefinition und zur Art und Weise, wie die Märkte bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln abgegrenzt werden.

>> Stärkere Betonung nichtpreislicher Elemente wie Innovation und Qualität von Produkten und Dienstleistungen.

>> Klarstellungen in Bezug auf die vorausschauende Anwendung der Marktdefinition – insbesondere im Falle von Märkten, auf denen mit strukturellen Veränderungen wie technologischen oder regulatorischen Veränderungen zu rechnen ist.

>> Neue Orientierung in Bezug auf die Marktdefinition in digitalen Märkten, z. B. mehrseitige Märkte und "digitale Ökosysteme" (z. B. Produkte, die um ein Betriebssystem für Mobilfunkgeräte herum gebaut sind).

>> Neue Grundsätze für innovationsintensive Märkte, wo klargestellt wird, wie Märkte zu bewerten sind, auf denen Unternehmen mittels Innovation konkurrieren, auch durch Pipeline-Produkte.

>> Weitere Orientierungshilfen um den räumlichen Markt abzugrenzen – einschließlich der Voraussetzungen für die Abgrenzung weltweiter Märkte, zur Bewertung der Einfuhren sowie des Konzepts der Kommission zur Abgrenzung lokaler Märkte nach Einzugsgebieten (z. B. im Einzelhandel mit Verbrauchsgütern).

>> Ausführungen zu den quantitativen Techniken wie der Bewertung der Folgen einer geringfügigen, aber signifikanten und anhaltenden Preiserhöhung ("SSNIP-Test")., die die Kommission bei der Abgrenzung eines Marktes anwenden kann.

>> Ausführlichere Orientierungshilfen zu Nachweisquellen und ihrem Beweiswert auf der Grundlage der materiellrechtlichen Erfahrungen der Kommission und ihres faktengestützten Ansatzes bei der Marktdefinition.

Nächste Schritte
Die Interessenträger sind aufgefordert, bis zum 13. Januar 2023 zum Bekanntmachungsentwurf Stellung zu nehmen. Auf der Grundlage der bei der Überprüfung gesammelten Erkenntnisse, einschließlich der im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen, wird die Kommission den veröffentlichten Entwurf überarbeiten und fertigstellen, damit die neue Bekanntmachung über die Marktdefinition im dritten Quartal 2023 in Kraft treten kann. (Euorpäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.11.22
Newsletterlauf: 09.01.22


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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