Menschenrechte, Umwelt, Klimawandel
Lieferketten mit Blick auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen
Studie untersucht Optionen für EU-Gesetzgebung
Nur jedes dritte Unternehmen in der EU prüft ihre globalen Lieferketten sorgfältig mit Blick auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen. Das ergibt eine von der EU-Kommission veröffentlichte Studie, die Regulierungsoptionen für Sorgfaltspflichten in der Lieferkette untersucht. "Unternehmen haben uns gesagt, dass sie glauben, dass EU-Vorschriften hier für Rechtssicherheit und einen harmonisierten Standard für die Pflicht der Unternehmen sorgen würden, um Menschen und den Planeten zu respektieren. Da die Arbeit für Klimaneutralität zu den obersten Prioritäten dieser Kommission gehört, werde ich dafür sorgen, dass die Ergebnisse dieser wichtigen Studie bei der künftigen Arbeit berücksichtigt werden", so EU-Justizkommissar Didier Reynders.
Due Diligence heißt in diesem Zusammenhang, dass ein Unternehmen seine Lieferanten und Betriebe überprüft, um sicherzustellen, dass es "keinen Schaden" anrichtet. Es könnte bedeuten, dass ein Unternehmen überprüfen muss, ob seine Lieferanten keine Kinderarbeit einsetzen oder ob sie keine Abfallprodukte in die Flüsse schütten. 70 Prozent der 334 Befragten der Unternehmensumfrage stimmten zu, dass eine Regelung auf EU-Ebene über eine allgemeine Sorgfaltspflicht bei der Prüfung von Menschenrechten und Umweltauswirkungen Vorteile für die Unternehmen bringen könnte.
Die veröffentlichte Studie wurde im Dezember 2018 als Teil des Aktionsplans der Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen lanciert. Sie untersucht Optionen für die Regulierung der Sorgfaltspflicht in den eigenen Betrieben und in den Lieferketten von Unternehmen im Hinblick auf negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt, auch in Bezug auf den Klimawandel.
Diese Studie unterstreicht auch die Ziele des europäischen Grünen Deals. Demnach sollte Nachhaltigkeit stärker in die Corporate-Governance-Regeln in der EU eingebettet werden, da sich viele Unternehmen im Vergleich zu ihren langfristigen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsaspekten zu sehr auf die kurzfristige finanzielle Performance fokussieren. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 30.06.20
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Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
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Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
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Glaubwürdige Wettbewerber
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