Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen
Schluss mit "Greenwashing": EU-Offenlegungspflichten für nachhaltige Investitionen in Kraft
Verbesserte Transparenz soll das Bewusstsein für die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten erhöhen
Mit der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) ist ein Eckpfeiler des Aktionsplans der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzen in Kraft getreten. Die Verordnung zielt darauf ab, verantwortungsvolle und nachhaltige Investitionen zu fördern, Verhaltensänderungen in der Finanzbranche auszulösen und "Greenwashing" zu verhindern.
Mit den neuen Regeln setzt die EU weltweit beachtete Standards, wie
>> Finanzdienstleister und Berater Endanleger über Nachhaltigkeitsrisiken informieren,
>> wie die Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft offengelegt werden und
>> wie Finanzprodukte, die als nachhaltig vermarktet werden, diesen Anspruch tatsächlich erfüllen.
Diese verbesserte Transparenz wird das Bewusstsein für die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten erhöhen. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit wird zunehmend anerkannt. Auch das Bewusstsein für klimabezogene Risiken und Chancen wächst. Die Anforderungen an nachhaltige Anlagen waren in den Mitgliedstaaten bisher jedoch oft unterschiedlich; oft wurden den Anlegern im Finanzsektor auch kaum brauchbare Informationen zur Verfügung gestellt.
Die von der Kommission im Mai 2018 vorgeschlagenen und 2019 von den Ko-Gesetzgebern Parlament und Rat verabschiedeten neuen Regeln werden die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen im Finanzsektor stärken und verbessern. Diese Regeln sind Teil der Bemühungen der EU im Rahmen der Agenda für nachhaltige Entwicklung und der Agenda für Klimaneutralität sowie ihres Engagements für das Pariser Abkommen, um sicherzustellen, dass der Finanzsektor sein ganzes Gewicht in den Kampf gegen den Klimawandel einbringt. Die Verordnung wird von technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) begleitet, die von den europäischen Aufsichtsbehörden gemeinsam entwickelt werden und zu einem späteren Zeitpunkt anwendbar sein werden. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 11.05.21
Meldungen: Europäische Kommission
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Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
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Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
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Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
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Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.