Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen


Schluss mit "Greenwashing": EU-Offenlegungspflichten für nachhaltige Investitionen in Kraft
Verbesserte Transparenz soll das Bewusstsein für die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten erhöhen



Mit der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) ist ein Eckpfeiler des Aktionsplans der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzen in Kraft getreten. Die Verordnung zielt darauf ab, verantwortungsvolle und nachhaltige Investitionen zu fördern, Verhaltensänderungen in der Finanzbranche auszulösen und "Greenwashing" zu verhindern.

Mit den neuen Regeln setzt die EU weltweit beachtete Standards, wie
>> Finanzdienstleister und Berater Endanleger über Nachhaltigkeitsrisiken informieren,
>> wie die Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft offengelegt werden und
>> wie Finanzprodukte, die als nachhaltig vermarktet werden, diesen Anspruch tatsächlich erfüllen.

Diese verbesserte Transparenz wird das Bewusstsein für die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten erhöhen. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit wird zunehmend anerkannt. Auch das Bewusstsein für klimabezogene Risiken und Chancen wächst. Die Anforderungen an nachhaltige Anlagen waren in den Mitgliedstaaten bisher jedoch oft unterschiedlich; oft wurden den Anlegern im Finanzsektor auch kaum brauchbare Informationen zur Verfügung gestellt.

Die von der Kommission im Mai 2018 vorgeschlagenen und 2019 von den Ko-Gesetzgebern Parlament und Rat verabschiedeten neuen Regeln werden die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen im Finanzsektor stärken und verbessern. Diese Regeln sind Teil der Bemühungen der EU im Rahmen der Agenda für nachhaltige Entwicklung und der Agenda für Klimaneutralität sowie ihres Engagements für das Pariser Abkommen, um sicherzustellen, dass der Finanzsektor sein ganzes Gewicht in den Kampf gegen den Klimawandel einbringt. Die Verordnung wird von technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) begleitet, die von den europäischen Aufsichtsbehörden gemeinsam entwickelt werden und zu einem späteren Zeitpunkt anwendbar sein werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 11.05.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen