Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Recycling von Schiffen unter EU-Flagge


Kreislaufwirtschaft: EU-Kommission konsultiert zur Schiffsrecyclingverordnung
Die EU-Schiffsrecyclingverordnung ist der einzige rechtlich verbindliche Rahmen, der das Schiffsrecycling auf internationaler Ebene regelt



Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Rechtsrahmen für das Recycling von Schiffen unter EU-Flagge eingeleitet. Dabei werden eine Vielzahl von Akteuren befragt, etwa Schiffseigner, Verwertungsunternehmen, die Industrie, nationale Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Bürger. Ziel ist es eine Bewertung verschiedener Aspekte: Wie gut wurde die Verordnung angewandt und wie hat sie sich bisher ausgewirkt? Wie gut trägt sie zu den allgemeinen politischen Zielen des Europäischen Green Deal und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft bei? Gibt es Mängel bei der Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung?

Die eingegangenen Rückmeldungen werden in die laufende Bewertung der (seit 2013 geltenden) EU-Schiffsrecyclingverordnung einfließen. Die öffentliche Online-Konsultation läuft bis zum 7. Juni 2023.

Die meisten Schiffe werden aus Materialien gebaut, die sich für das Recycling eignen. Beim Abwracken von Schiffen werden Stahl, andere Schrottmetalle und verschiedene Arten von Ausrüstungen verfügbar und können weiterverwendet werden. Viele Schiffe werden jedoch außerhalb der EU abgewrackt, und zwar unter Bedingungen, die häufig für die Gesundheit der Arbeitnehmer und die Umwelt schädlich sind.

Die EU-Schiffsrecyclingverordnung ist der einzige rechtlich verbindliche Rahmen, der das Schiffsrecycling auf internationaler Ebene regelt und darauf abzielt, die negativen Auswirkungen des Recyclings von Schiffen unter EU-Flagge deutlich zu verringern. Die Bewertung soll Anfang 2024 abgeschlossen sein. Je nach Ergebnis könnte die Kommission einen Prozess zur Überarbeitung der Verordnung einleiten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.03.23
Newsletterlauf: 20.06.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen