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Reform der Berufsreglementierung


Wachstum, Innovation und neue Arbeitsplätze: EU-Kommission legt Reformvorschläge für Unternehmensdienstleistungen vor
In den meisten Mitgliedstaaten verbleibt erheblicher Spielraum für weitere regulatorische Verbesserungen



Für die Reglementierung von sieben Unternehmensdienstleistungen hat die EU-Kommission ihre Reformempfehlungen aktualisiert und vorgestellt. Ziel ist es, Hindernisse im Binnenmarkt abzubauen und Wachstum, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen voranzutreiben. Die Empfehlungen betreffen Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Buchprüfer, Patentanwälte, Immobilienmakler und Fremdenführer. Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton erklärte: "Die heutigen Empfehlungen geben den Mitgliedstaaten neue Impulse zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz unseres Binnenmarkts für Dienstleistungen. Dies trägt auch zur Erholung nach der COVID-19-Krise bei. Da wir in den vergangenen vier Jahren nur begrenzt vorangekommen sind, müssen wir einen Gang höher schalten. Die Europäische Kommission steht bereit, um die Mitgliedstaaten bei diesem Prozess zu unterstützen."

Auf Unternehmensdienstleistungen, von denen viele reglementierte Dienstleistungen sind, entfallen rund 13 Prozent der Wertschöpfung und rund 14 Prozent der Beschäftigung in der EU. Diese Wirtschaftszweige erbringen Vorleistungen für sämtliche industriellen Ökosysteme und spielen in der europäischen Wirtschaft eine wesentliche Rolle. Dies bedeutet, dass ein gut funktionierender Sektor reglementierter Dienstleistungen eine wichtige Quelle für Wirtschaftswachstum und Wohlstand sein kann. Das reibungslose Funktionieren dieses Bereichs wird für eine robuste wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise eine wichtige Rolle spielen.

Die aktualisierten Empfehlungen nehmen Bezug auf die sehr begrenzten Fortschritte, die die Mitgliedstaaten bei der Reform der Berufsreglementierung erzielt haben, seit 2017 die ursprünglichen Empfehlungen dazu veröffentlicht wurden. Nur wenige Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um unverhältnismäßige Regelungen zu beseitigen. Insgesamt entsprachen die Reformen den Empfehlungen der Kommission nur teilweise. In den meisten Mitgliedstaaten verbleibt erheblicher Spielraum für weitere regulatorische Verbesserungen.

Gezielte wirksame Strukturreformen in diesen Bereichen würden von der Pandemie besonders betroffenen industriellen Ökosystemen in Europa zugutekommen, indem ein offeneres Unternehmensumfeld geschaffen wird, durch das Auswahl, Preise und Verfügbarkeit von Dienstleistungen für Verbraucher und Industrie verbessert werden.

Die Empfehlungen konzentrieren sich auf sieben reglementierte Unternehmensdienstleistungen mit hohem Wachstums-, Innovations- und Beschäftigungspotenzial: Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Buchprüfer, Patentanwälte, Immobilienmakler und Fremdenführer. Die Empfehlungen beziehen sich auf nationale Vorschriften, die den Zugang zu diesen Dienstleistungen und deren Ausübung regeln. Dabei werden beispielsweise große Tätigkeitsbereiche Fachleuten mit spezifischen Qualifikationen vorbehalten oder die zulässigen Arten von Unternehmensformen und Eigentumsstrukturen eingeschränkt. Diese Praktiken können den Wettbewerb sowie den Zugriff von Unternehmen auf Kapital, Skaleneffekte und Innovationen einschränken. In der Tat werden die Aspekte Zugang zu reglementierten Berufen und deren Ausübung immer wieder als eines der größten Hindernisse für Unternehmen im Binnenmarkt ermittelt.

Um dem abzuhelfen, wird Folgendes empfohlen:
i) Überwachung der Reformfortschritte;
ii) Sensibilisierung für belastende Regulierung;
iii) Ermittlung von Reformbereichen mit dem größten wirtschaftlichen Potenzial.

In der Mitteilung wird analysiert und bewertet, wie restriktiv sich jeweils Hindernisse auswirken, die für vergleichbare Berufe in den Mitgliedstaaten bestehen. Dazu wird ein quantitativer Indikator herangezogen.

Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Empfehlungen gehören zu der ehrgeizigen Agenda der Kommission, den europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen stärker zu integrieren und ihn wettbewerbsfähiger und dynamischer zu gestalten, wie es in der aktualisierten neuen Industriestrategie von 2020 dargelegt ist. Damit wird eine der wichtigsten Maßnahmen im langfristigen Aktionsplan der Kommission zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften vollzogen.

Hintergrund
Mit dieser Mitteilung werden die Empfehlungen für nationale Reformen der Berufsreglementierung, die 2017 an die Mitgliedstaaten gerichtet wurden, aktualisiert und bekräftigt. Sie ist Teil der Folgemaßnahmen zur "gegenseitigen Evaluierung" die in der überarbeiteten Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen von 2013 (2013/55/EU) vorgesehen ist.

Den Empfehlungen ist eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit ausführlicheren Analysen der nationalen Vorschriften für bestimmte freiberufliche Dienstleistungen beigefügt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.21
Newsletterlauf: 27.10.21


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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