Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Resilienterer EU-Energiebinnenmarkt


Europäische Kommission schlägt neue Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse für einen stärker integrierten und resilienteren Energiemarkt vor
Die Liste wurde im Rahmen der bestehenden Verordnung über die transeuropäische Energienetze (TEN-E) erstellt




Die Europäische Kommission hat die fünfte Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) im Energiebereich angenommen. Es handelt sich dabei um grenzüberschreitende Energieinfrastrukturvorhaben, die wichtig für den Aufbau eines stärker integrierten und resilienteren EU-Energiebinnenmarkts und die Verwirklichung unserer Energie- und Klimaziele sind. Diese fünfte PCI-Liste umfasst 98 Vorhaben: 67 Vorhaben im Bereich Stromübertragung und -speicherung, 20 im Bereich Gas, sechs Vorhaben für Kohlendioxidnetze und fünf Vorhaben im Bereich der intelligenten Netze. Alle Vorhaben von gemeinsamem Interesse unterliegen gestrafften Genehmigungs- und Regulierungsverfahren und kommen für eine finanzielle Unterstützung aus der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) der EU in Betracht.

Die 67 Stromübertragungs- und -speichervorhaben auf der PCI-Liste werden einen wichtigen Beitrag zu dem im Rahmen des europäischen Grünen Deals angehobenen Ziel für erneuerbare Energien leisten, während fünf Vorhaben für intelligente Netze die Effizienz der Netze steigern, die grenzüberschreitende Datenkoordinierung verbessern und für ein sichereres Netzmanagement sorgen werden.

Im Rahmen des Vorschlags werden keine neuen Gasinfrastrukturvorhaben unterstützt. Bei den wenigen ausgewählten Gasvorhaben, die bereits auf der vierten PCI-Liste aufgeführt waren, handelt es sich um Vorhaben, die notwendig sind, um die Versorgungssicherheit für alle Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Eine verstärkte Nachhaltigkeitsprüfung hat dazu geführt, dass eine Reihe von Vorhaben im Bereich Gas von der Liste gestrichen wurde.

Die Liste wurde im Rahmen der bestehenden Verordnung über die transeuropäische Energienetze (TEN-E) erstellt. Im Dezember 2020 schlug die Kommission eine Überarbeitung der TEN-E-Verordnung vor, mit der für künftige PCI-Listen die Förderfähigkeit von Erdöl- und Erdgasinfrastrukturvorhaben beendet und eine Verpflichtung eingeführt würde, dass alle Vorhaben verbindliche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen sowie den Grundsatz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" im Einklang mit dem Grünen Deal einhalten müssen.

Nächste Schritte
Nach seiner Annahme durch die Kommission wird der delegierte Rechtsakt mit der fünften PCI-Liste dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt. Beide haben zwei Monate Zeit, um die Liste anzunehmen oder abzulehnen – ein Verfahren, das erforderlichenfalls um weitere zwei Monate verlängert werden kann. Auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften haben sie keine Möglichkeit, den Entwurf der Liste zu ändern. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 18.02.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen