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Risiken der "Always-on"-Arbeitskultur


Europäische Kommission beginnt Gespräche in der zweiten Phase mit den Sozialpartnern über das Recht auf Nichterreichbarkeit und faire Telearbeit
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Recht der Arbeitnehmer auf Nichterreichbarkeit - Faire und hochwertige Telearbeit, einschließlich Nichtdiskriminierung, Zugang zu Ausrüstung, Datenschutz und Überwachung



Die Europäische Kommission unternimmt die nächsten Schritte zur Einführung des Rechts der Arbeitnehmer auf Nichterreichbarkeit und faire Telearbeit und hat Gespräche in der zweiten Phase mit den Sozialpartnern aufgenommen. Bei diesen Gesprächen werden die Standpunkte der Sozialpartner der EU zu einer möglichen Initiative auf EU-Ebene eingeholt, um die Risiken der "Always-on"-Arbeitskultur zu verringern und faire und hochwertige Telearbeit für Arbeitnehmer sicherzustellen.

Konkret werden die Sozialpartner gebeten, sich zu folgenden Themen zu äußern:
>> Recht der Arbeitnehmer auf Nichterreichbarkeit;
>> Faire und hochwertige Telearbeit, einschließlich Nichtdiskriminierung, Zugang zu Ausrüstung, Datenschutz und Überwachung;
>> Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Die Telearbeit hat sich in der EU seit 2019 verdoppelt, wobei jeder fünfte Europäer (20,3 Prozent)2024 zumindest einen Teil seiner Zeit von zu Hause aus arbeitet.

Digitale Instrumente bieten Arbeitnehmern und Arbeitgebern mehr Flexibilität bei der Arbeitsorganisation und ermöglichen eine größere Autonomie und innovative Arbeitsweisen. Eine erhöhte Flexibilität kann auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beitragen. Digitale Werkzeuge haben jedoch auch zu einer "Always-on"-Arbeitskultur beigetragen, in der die Arbeit zu jeder Zeit zu einer Erwartung werden kann. Dies hat zu zunehmenden Forderungen nach einem Recht auf Nichterreichbarkeit und Schutzmaßnahmen geführt, mit denen sichergestellt wird, dass die Rechte der Arbeitnehmer durch die Digitalisierung nicht geschwächt werden.

Diese Konsultation in der zweiten Phase folgt auf eine Konsultation in der ersten Phase, die von April bis Juni 2024 durchgeführt wurde. Die Sozialpartner werden gebeten, bis zum 6. Oktober 2025 zu antworten. Im Anschluss an diese Konsultation können die Sozialpartner untereinander Verhandlungen aufnehmen. Alternativ wird die Kommission die Rückmeldungen analysieren und Maßnahmen auf EU-Ebene unter uneingeschränkter Achtung der nationalen Zuständigkeiten erwägen.

Hintergrund
Diese Konsultation folgt dem Aufruf des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2021 zum Handeln in Bezug auf das Recht auf Nichterreichbarkeit und Telearbeit. Sie steht auch im Einklang mit den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen für den Zeitraum 2024 bis 2029, in denen sie einen neuen Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte ankündigte, einschließlich Initiativen zu KI-Management, Telearbeit und psychischer Gesundheit.

Im Jahr 2024 veröffentlichte die Kommission eine Studie, in der die sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Telearbeit und des Rechts auf Nichterreichbarkeit im Zusammenhang mit der Digitalisierung und den Trends nach COVID-19 untersucht wurden. Diese Studie baut auf umfangreichen Beiträgen nationaler Verwaltungen, Sozialpartner, Experten und Hochschulen auf und wird neben den Ergebnissen dieser Konsultation in die Vorbereitung von EU-Maßnahmen einfließen. Die Kommission führt derzeit eine zweite Studie durch, um den Mehrwert und die Auswirkungen potenzieller EU-Maßnahmen weiter zu analysieren.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.08.25


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