Risiken von Greenwashing verringern
Nachhaltiges Finanzwesen: Europäische grüne Anleihen ab 2024
Mit der Verordnung wird erstmals auch ein System für die Registrierung und Beaufsichtigung externer Bewerter geschaffen
Die EU wird ab 2024 einen neuen Standard für europäische grüne Anleihen einführen. EU-Parlament und Rat haben eine politische Einigung über die entsprechende Verordnung erzielt, die den freiwilligen und hochwertigen Standard etabliert. Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion erklärte: "Mit dem europäischen Standard für grüne Anleihen schaffen wir einen neuen Goldstandard, der denjenigen Unternehmen zur Verfügung steht, die bei der Nachhaltigkeitswende an vorderster Front stehen wollen."
Der europäische Standard für grüne Anleihen (EUGBS) wird Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die Mittel für grüne Investitionen auf den Kapitalmärkten aufnehmen möchten, frei zugänglich sein. Dies ermöglicht es Anlegern, leichter zu bewerten, ob ihre Investitionen nachhaltig sind, um so die Risiken von Greenwashing zu verringern.
Aufsicht über externe Bewerter
Mit der Verordnung wird erstmals auch ein System für die Registrierung und Beaufsichtigung externer Bewerter geschaffen. Externe Bewerter spielen derzeit eine wichtige Rolle auf dem Markt, indem sie grüne Anleihen im Einzelnen bewerten und Anlegern ihre Umweltfreundlichkeit bestätigen.
Kommissarin McGuinness sagte dazu: "Unter der Leitung Europas und europäischer Emittenten wächst der Markt für grüne Anleihen zu einer wichtigen Finanzierungsquelle für Unternehmen, die umfangreiche klimafreundliche Investitionen wie erneuerbare Energien, saubere Verkehrsmittel und energieeffiziente Gebäude finanzieren müssen."
Die erste Anwendung der Verordnung über europäische grüne Anleihen wird ab 2024 möglich sein. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 15.03.23
Newsletterlauf: 13.06.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Verluste von Kunststoffpellets verringern
Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.
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Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug
Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.
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Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)
Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.
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Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz
Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.
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Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten
Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.