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Schnellwarnsystems wird weiter modernisiert


EU-Warnsystem: Spielzeug und Pkw führen die Liste entdeckter gefährlicher Produkte an
Die Kommission hat auch die Ergebnisse der koordinierten Maßnahmen zur Produktsicherheit (CASP) veröffentlicht




Ob giftiges Spielzeug oder fehlerhafte Autos: im Jahr 2019 lösten mehr als 2.200 gefährliche Produkte EU-weiten Alarm aus. Die meisten Gefahrenmeldungen an das EU-Schnellwarnsystem gingen im letzten Jahr in den Bereichen Spielzeug und Kraftfahrzeuge ein. 454 Meldungen kamen aus Deutschland. Hier führten Kraftfahrzeuge (74 Prozent), Spielzeuge (5 Prozent) und Bekleidungsartikel (5 Prozent) die Liste der gemeldeten gefährlichen Produkte an. Die Anzahl der Folgemaßnahmen wie Rückrufaktionen oder Vernichtung von Produkten stieg gegenüber dem Vorjahr um 10 Prozent auf 4.477, davon 98 in Deutschland. Die Zahlen hat die Europäische Kommission in Brüssel vorgestellt.

Wenngleich sie nicht Gegenstand des Berichts von 2019 sind, wurden seit Beginn des Coronavirus-Ausbruchs mehrere neue Warnmeldungen registriert. Bis zum 1. Juli gab es 63 Warnmeldungen zu Gesichtsmasken, drei Warnmeldungen zu Schutzanzügen, drei Warnmeldungen zu Handdesinfektionsmitteln und drei Warnmeldungen zu UV-Lampen ("tragbare UV-Sterilisatoren"). Zwischen dem 1. März und dem 1. Juli wurden zehn Folgemaßnahmen in Bezug auf Gesichtsmasken sowie eine Folgemaßnahme zu einem Handdesinfektionsmittel ergriffen, was zu einer weiteren Harmonisierung der Maßnahmen gegen solche Produkte und damit zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in ganz Europa geführt hat.

Mit dem sogenannten "Schnellwarnsystem" will die Kommission den Verkauf gefährlicher Produkte auf dem Markt verhindern bzw. einschränken. Aus dem jüngsten Bericht geht hervor, dass die Zahl der aufgrund einer Warnmeldung ergriffenen behördlichen Maßnahmen von Jahr zu Jahr zunimmt. So lag die Zahl der im Jahr 2019 getätigten Warnmeldungen bei 4.477 gegenüber 4.050 Warnmeldungen im Jahr 2018.

EU-Justiz- und Verbraucherkommissar Didier Reynders erklärte hierzu: "Das Schnellwarnsystem steht 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung, wodurch ein kontinuierlicher Informationsfluss und die Sicherheit unseres Binnenmarkts gewährleistet bleibt. Wie aus dem Bericht von 2019 hervorgeht, wird rekordverdächtige Arbeit geleistet, um die Verbraucher vor gefährlichen Produkten und potenziellen Schäden zu schützen. Darüber arbeitet die Kommission mit den Mitgliedstaaten verstärkt an der Prüfung von Produkten. Dies hat dazu geführt, dass seit Ende letzten Jahres weitere 75 Produkte in unserem Schnellwarnsystem erfasst wurden."

Die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts
Im Jahr 2019 tauschten Behörden aus 31 am Schnellwarnsystem teilnehmenden Ländern (EU-Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich, Norwegen, Island und Liechtenstein) über das System 2.243 Warnmeldungen zu gefährlichen Produkten aus, was zu 4.477 Folgemaßnahmen führte. Dies entspricht einem Anstieg um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr und um 63 Prozent seit 2015. Die ergriffenen Maßnahmen reichen von der Rücknahme oder Vernichtung von Produkten durch Händler und Einzelhändler, noch bevor sie überhaupt die Verbraucher erreichen, bis hin zum Rückruf unsicherer Produkte.

Dem Bericht zufolge war Spielzeug die Produktkategorie mit den meisten Warnmeldungen (29 Prozent aller Meldungen), gefolgt von Kraftfahrzeugen (23 Prozent) und Elektrogeräten und -zubehör (8 Prozent). Kosmetika, Bekleidung, Textilien und Modeartikel sowie Babyartikel und Bedarf für Kinder wiesen ebenfalls eine hohe Zahl von Warnmeldungen auf.

Die am häufigsten gemeldeten Risiken standen im Zusammenhang mit Produkten, von denen eine Verletzungsgefahr (beispielsweise Brüche oder Gehirnerschütterungen) ausgeht (27 Prozent), gefolgt von chemischen Bestandteilen in Produkten (23 Prozent) sowie Erstickungsgefahr für Kinder (13 Prozent).

Koordinierte Produktprüfung
Die Kommission hat auch die Ergebnisse der koordinierten Maßnahmen zur Produktsicherheit (CASP) veröffentlicht. In diesem Rahmen waren 652 von den Mitgliedstaaten ausgewählte Produkte gemeinsam von der Europäischen Kommission und europäischen Behörden auf ihre Sicherheit getestet worden. Zu den Produkten, die von den Mitgliedstaaten für die Tests ausgewählt wurden, zählten persönliche Beförderungsmittel, Kuscheltiere, Ladegeräte, Batterien, Fahrradsitze für Kinder und Wabbelmasse.

38 Prozent aller geprüften Produkte verstießen gegen bestimmte Aspekte der EU-Sicherheitsvorschriften. Bei 11 Prozent der Produkte (75 Produkte) wurde festgestellt, dass sie ein ernstes Risiko für die Verbraucher darstellen. Während beispielsweise alle geprüften Fahrradsitze ein gewisses Risiko aufwiesen, ging nur von 8 Prozent eine ernste Gefahr aus. Nach Kategorien aufgeschlüsselt wiesen Kuscheltiere mit 68 Prozent die meisten ernsten Risiken auf, während Batterien mit 1 Prozent die geringsten ernsten Risiken verzeichneten. Wird beim Testen ein ernstes Risiko festgestellt, so wird das Produkt im Schnellwarnsystem gemeldet, um die Ausbreitung gefährlicher Produkte auf dem Markt zu verhindern.

Nächste Schritte
Die Kommission wird das Instrumentarium des Schnellwarnsystems weiter modernisieren, um die Verbraucher dazu anzuhalten, die Warnmeldungsdatenbank abzufragen und sichere Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch die Aktualisierung der Website für Verbraucher und Unternehmen sowie des speziellen Instruments, das von den Mitgliedstaaten für die Übermittlung von Warnmeldungen verwendet wird.

Die koordinierten Maßnahmen zur Produktsicherheit werden jedes Jahr organisiert. Die diesjährigen Maßnahmen (CASP2020) setzten zu Jahresbeginn ein. Sie umfassen die Prüfung von Produkten (wie Spielzeug, Schmuck, Outdoor-Spielgeräte, Kabel, kleine Küchenheizgeräte, Babynester und Autokindersitze), Risikobewertung, Online-Marktüberwachung, Zusammenarbeit mit dem Zoll, Erhebung von Verletzungs- und Unfalldaten und Kommunikationskampagnen. Vor dem Hintergrund des Coronavirus-Ausbruchs leitet die Kommission auch eine spezifische Prüfung von virusbezogenen Produkten ein. Die gemeinsamen Maßnahmen, die mit Maßnahmen zu Produkten vergleichbar sind, die keinen Bezug zum Coronavirus aufweisen, erstrecken sich auf Halbmasken, Handdesinfektionsmittel und Handschuhe und sollen vor Mitte Juli 2020 beginnen. Die Prioritäten für die nächstjährigen koordinierten Maßnahmen zur Produktsicherheit (CASP2021) werden derzeit festgelegt.

Hintergrund
Über das Schnellwarnsystem können seit 2003 Informationen über gefährliche Non-food-Erzeugnisse, die in Europa vom Markt genommen bzw. zurückgerufen wurden, schnell zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden. Auf diese Weise können in der gesamten EU geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden.

Für das Schnellwarnsystem wurde eigens die Website "Safety Gate" eingerichtet, auf der die Warnmeldungen der am System beteiligten nationalen Behörden wöchentlich aktualisiert werden. Dank der Modernisierung des Systems können spezifische Warnmeldungen sofort bei ihrem Eintreffen priorisiert und verarbeitet werden (so geschehen z. B. bei Warnmeldungen zu unsicheren Schutzmasken im April 2020).

Unternehmen können auch über das Business Gateway den nationalen Behörden schnell und effizient ein Produkt melden, das sie selbst auf den Markt gebracht haben und das möglicherweise nicht sicher ist.

Eine weitere verbraucherschutzbezogene Maßnahme ist die Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit (Product Safety Pledge), in der spezifische freiwillige Maßnahmen dargelegt werden, die über das hinausgehen, was bereits in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehen ist. Sieben Online-Marktplätze haben die entsprechende Vereinbarung bereits unterzeichnet, um in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gefährliche Produkte von ihren Websites zu entfernen. Das Unternehmen Wish.com hat sich vor Kurzem der Initiative angeschlossen.

(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.07.20
Newsletterlauf: 07.09.20


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