Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schutzniveau der Arbeitnehmer in der EU


Europäische Kommission aktualisiert Grenzwerte für drei krebserregende Chemikalien am Arbeitsplatz
In sieben EU-Ländern gibt es noch keine Grenzwerte, die die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber diesem Stoff einschränken



Die Kommission hat die Grenzwerte für die Exposition gegenüber krebserzeugenden Chemikalien am Arbeitsplatz aktualisiert. Die Grenzwerte für drei Stoffe (Acrylnitril (neuer Grenzwert); Nickelverbindungen (neuer Grenzwert); Benzol (Grenzwert nach unten korrigiert) werden entsprechend neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen eingeführt oder gesenkt. Dies ist die vierte Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene. Die klaren Expositionsgrenzwerte der Richtlinie werden Arbeitnehmern, Unternehmen und Mitgliedstaaten helfen, arbeitsbedingte Fälle von Krebs und anderen schweren Krankheiten sowie die damit verbundenen Gesundheitskosten zu reduzieren.

Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, sagte: "Ein Arbeitsplatz sollte ein sicherer Ort sein, und doch ist Krebs die Ursache für die Hälfte der arbeitsbedingten Todesfälle. Die Aktualisierung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene ist einer der ersten Schritte in unserem ehrgeizigen Plan, den Krebs zu besiegen. Sie zeigt, dass wir zum Handeln entschlossen sind und keine Kompromisse bei der Gesundheit der Arbeitnehmer eingehen werden. Vor dem Hintergrund der großen Gesundheitskrise aufgrund von Covid-19 werden wir unsere Anstrengungen verdoppeln, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer in Europa geschützt werden. Wir werden nach konkreten Wegen suchen, wie dies über den künftigen strategischen Rahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit erreicht werden kann."

Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, fügte hinzu: "Die Verringerung des durch Krebs verursachten Leidens ist für uns vorrangig und dazu ist Prävention der Schlüssel. Wir machen einen wichtigen Schritt, um die Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz zu schützen, und beginnen die Arbeit im Rahmen unseres künftigen europäischen Krebsbekämpfungsplans. Mit dem Plan wollen wir die Hauptrisikofaktoren von Krebs bekämpfen, aber auch die Patienten auf jedem Schritt ihres Weges begleiten und dazu beitragen, das Leben der von dieser Krankheit Betroffenen zu verbessern."

Die Unterschiede zwischen den bestehenden nationalen Grenzwerten für die drei Stoffe sind groß, was zu einem unterschiedlichen Schutzniveau der Arbeitnehmer in der EU führt. Beispielsweise liegen die nationalen Grenzwerte für Acrylnitril zwischen 0,5 mg/m³ und 7 mg/m³, was bedeutet, dass einige EU-Länder Grenzwerte festgelegt haben, die vierzehnmal niedriger sind als andere.

Darüber hinaus gibt es in sieben EU-Ländern noch keine Grenzwerte, die die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber diesem Stoff einschränken. Solche Unterschiede führen zu Komplikationen für Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern tätig sind, und sind verwirrend für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, die mit stark abweichenden Grenzwerten umgehen müssen.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte beruhen auf der Konsultation des Ausschusses für Risikobeurteilung (wissenschaftlicher Ausschuss) der Europäischen Chemikalienagentur und des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH - in dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Mitgliedstaaten vertreten sind) sowie auf einer Konsultation der Sozialpartner.

Der aktuelle Vorschlag ist Teil einer kontinuierlichen Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene. Dies ist das vierte Mal, dass die Kommission eine Aktualisierung dieser Rechtsvorschrift vorschlägt. Drei frühere Vorschläge wurden vom Europäischen Parlament und dem Rat im Dezember 2017, Januar 2019 und Juni 2019 angenommen. Diese drei Überarbeitungen betrafen 26 Stoffe. Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie, die Exposition gegenüber krebserregenden Chemikalien bei der Arbeit zu minimieren, strengere nationale Grenzwerte als den EU-Wert festlegen. Der Vorschlag ist auch eines der ersten Elemente des künftigen Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung. Die Bekämpfung von Krebs am Arbeitsplatz durch den aktuellen Vorschlag und andere Initiativen werden Bestandteile des Plans sein. Er steht auch im Einklang mit der umfassenderen Verpflichtung der Kommission, den strategischen Rahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu überprüfen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.10.20
Newsletterlauf: 09.12.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen