Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verbesserung der Arbeitsbedingungen


Wettbewerb: Kommission bittet Interessenträger um Stellungnahmen zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge für Selbstständige
Da Selbstständige nach dem EU-Wettbewerbsrecht als "Unternehmen" gelten, laufen sie Gefahr, durch eine Beteiligung an Tarifverhandlungen gegen die Wettbewerbsvorschriften zu verstoßen



Im Rahmen einer Initiative, mit der gewährleistet werden soll, dass die EU-Wettbewerbsvorschriften Tarifverhandlungen der Solo-Selbstständigen nicht entgegenstehen, hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Meinungen und Informationen von Bürgern, Unternehmen, Sozialpartnern, Hochschulen, staatlichen Stellen und sonstigen Interessenträgern einzuholen.

Sowohl in der digitalen Wirtschaft als auch in anderen Bereichen gibt es Solo-Selbstständige, denen es gegenüber bestimmten Unternehmen/Einkäufern von Arbeitsleistung an Verhandlungsmacht fehlt, sodass sie nur wenig Einfluss auf ihre Entlohnung und ihre Arbeitsbedingungen nehmen können. Tarifverhandlungen können in diesem Zusammenhang ein wirksames Instrument darstellen, um bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen.

Da Selbstständige nach dem EU-Wettbewerbsrecht als "Unternehmen" gelten, laufen sie Gefahr, durch eine Beteiligung an Tarifverhandlungen gegen die Wettbewerbsvorschriften zu verstoßen. Wenngleich es nicht Sache der Wettbewerbspolitik ist, die für Selbstständige bestehenden sozialen Herausforderungen anzugehen, könnte mit dieser Initiative sichergestellt werden, dass die EU-Wettbewerbsvorschriften Selbstständige, die sich in einer schwachen Verhandlungsposition befinden, nicht daran hindern, zwecks Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen Tarifverhandlungen zu führen und Tarifverträge zu schließen. Bei jeder Maßnahme in diesem Bereich müsste gleichzeitig gewährleistet sein, dass Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weiterhin von wettbewerbsfähigen Preisen und innovativen Geschäftsmodellen profitieren, auch in der digitalen Wirtschaft.

Im Zeitraum vom 6. Januar bis zum 8. Februar 2021 ersuchte die Kommission um Rückmeldungen zu einer Folgenabschätzung in der Anfangsphase, in der sie vier Ausgangsoptionen darlegte. Diese Optionen reichen von einer ausschließlichen Anwendung der Initiative auf Plattformarbeit bis hin zu einer Anwendung auf alle Solo-Selbständigen.

Nun leitete die Kommission eine ausführliche öffentliche Konsultation ein, um weitere Informationen über die derzeitige Situation von Solo-Selbstständigen einzuholen und den Mehrwert von EU-Maßnahmen in diesem Bereich, die zu erwartenden Auswirkungen der verschiedenen Optionen sowie die Präferenzen der Interessenträger zu ermitteln.

Alle Interessenträger sind gebeten, ihre Stellungnahmen bis zum 28. Mai 2021 über die Website der Kommission für öffentliche Konsultationen zu übermitteln.

Die Kommission wird alle Stellungnahmen sorgfältig prüfen und die Beiträge der Interessenträger sowie eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse auf der Website für Konsultationen veröffentlichen.

Parallel dazu hat die Kommission am 24. Februar 2021 auf der Grundlage der sozialpolitischen Bestimmungen des Artikels 153 AEUV die erste Phase einer Konsultation der europäischen Sozialpartner zu einer gesonderten Initiative auf den Weg gebracht, deren Schwerpunkt auf den Arbeitsbedingungen bei der Plattformarbeit liegt. Diese Initiative ist jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Konsultation.

Nächste Schritte
Vorbehaltlich der Ergebnisse der Folgenabschätzung ist für Ende 2021 die Annahme einer Initiative geplant.
Zusätzlich zu der öffentlichen Konsultation im Rahmen dieser Initiative wird die Kommission auch ein einschlägiges Treffen mit den Sozialpartnern abhalten.

Hintergrund
In ihrem Mandatsschreiben an Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager und Kommissionsmitglied Nicolas Schmit hatte Präsidentin von der Leyen betont, wie wichtig es in dieser Amtszeit sei, die Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern anzugehen. Diese besondere Initiative ist Teil der Maßnahmen, die auf diese Problematik abzielen.

Nach Artikel 101 AEUV sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen verboten, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat ausdrücklich festgestellt, dass Tarifverhandlungen durch abhängig Beschäftigte und Scheinselbstständige nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 101 AEUV fallen. Durch diese Initiative soll nun geklärt werden, ob das EU-Wettbewerbsrecht auf Tarifverhandlungen der als Unternehmen betrachteten (echten) Selbstständigen anwendbar ist.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.03.21
Newsletterlauf: 20.05.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen