Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verbesserung der Betriebssicherheit


EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Beihilfe zur Modernisierung des Schienenverkehrs im Raum Stuttgart
Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene weiter fördern



Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften öffentliche Fördermittel in Höhe von 200 Mio. Euro für die Modernisierung der Verkehrsmanagement-Ausrüstung für Schienenfahrzeuge im Raum Stuttgart in Deutschland genehmigt. Die Regelung besteht aus zwei Maßnahmen. Mit der ersten Maßnahme wird die Ausstattung von Schienenfahrzeugen mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystem (ERTMS) gefördert. Mit der zweiten Maßnahme wird die Ausstattung der gleichen Fahrzeuge mit dem automatischen Zugbetrieb (ATO) unterstützt. ATO ist eine Einrichtung zur Verbesserung der Betriebssicherheit, die dazu beiträgt, den Betrieb von Zügen zu automatisieren.

Die Regelung ermöglicht es, die Fahrzeuge sowohl mit ERTMS als auch mit ATO auszustatten. ERTMS ist ein Sicherheitssystem, das die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Signalisierungsstatus durch Züge sicherstellt. Es wird erwartet, dass dieses System die Schaffung eines nahtlosen europäischen Eisenbahnsystems ermöglicht und die Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Eisenbahnsektors erhöht.

Die beiden Regelungen zur Unterstützung des Schienengüterverkehrssektors werden eine verstärkte öffentliche Unterstützung sicherstellen, um die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene weiter zu fördern. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen an die Eigentümer oder Betreiber von Schienenfahrzeugen, die für die Nachrüstung der vorhandenen Ausrüstung verwendet werden sollen. Die Maßnahme hat eine Laufzeit bis 2025.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die deutsche Förderung für die Umwelt und die Mobilität von Vorteil ist, da sie den Schienenverkehr fördert, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr, und gleichzeitig die Überlastung der Straßen verringert. Darüber hinaus ist sie verhältnismäßig und notwendig, da sie die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme in der EU fördert und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene unterstützt, ohne zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen zu führen.

Schließlich wird die Beihilfe einen "Anreizeffekt" haben, da die Eigentümer oder Betreiber von Schienenfahrzeugen ohne die öffentliche Förderung die notwendige Umrüstung nicht vornehmen würden.

Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere mit den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008 im Einklang stehen. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im öffentlich zugänglichen Verfahrensregister unter der Nummer SA.58908 veröffentlicht. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 03.03.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen