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Zehn Governance-Instrumente


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission billigt neue Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen
Die überarbeiteten Leitlinien enthalten wichtige Anpassungen der Vorschriften an die strategischen Prioritäten der Kommission, insbesondere jene des europäischen Grünen Deals, sowie an neuere rechtliche Änderungen und Vorschläge der Kommission in den Bereichen Energie und Umwelt wie das Legislativpaket "Fit für 55"




Die Europäische Kommission hat im Dezember den Binnenmarktanzeiger 2021 veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass trotz Fortschritten in bestimmten Bereichen eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften vor Ort nötig ist. Solche Verbesserungen würden Unternehmen und Bürgern in der EU dabei helfen, in vollem Umfang von ihren Freiheiten und Rechten zu profitieren und würden den ökologischen und digitalen Wandel erleichtern. Dank des Binnenmarkts begrenzt die EU die Auswirkungen von Engpässen, indem sie Innovationen vorantreibt und die Lieferketten in ganz Europa diversifiziert. Ein gut funktionierender, innovationsfreundlicher Binnenmarkt ist der beste Verbündete für eine widerstandsfähige europäische Wirtschaft.

Im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten wurde der Anwendungsbereich des Binnenmarktanzeigers 2021 auf drei neue Politikbereiche und Indikatoren ausgeweitet. Diese betreffen die Kreislaufwirtschaft/Ökologisierung der Industrie, die Marktüberwachung und das KMU-Unternehmensumfeld.

Der Binnenmarktanzeiger bietet einen ausführlichen Überblick über den Stand der Anwendung der EU-Binnenmarktvorschriften im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 2020. Er bewertet, wie die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Um- und Durchsetzung des EU-Rechts, die Integration und Marktöffnung, Governance-Instrumente und spezifische Politikbereiche vorgegangen sind. Die wichtigsten Ergebnisse werden in Form einer "Ampel" dargestellt, indem rote (unterdurchschnittliche), gelbe (durchschnittliche) und grüne (überdurchschnittliche) Karten pro Tool oder Fläche zugewiesen werden, während die Pfeile in der nachstehenden Tabelle die Verbesserungen von einem Jahr auf das andere darstellen.

Im Vergleich zu 2019 stellt sich im diesjährigen Anzeiger in den meisten Mitgliedstaaten die Lage unverändert dar. Es wird ferner eine ganz leichte Verbesserung der Gesamtleistung der überwachten Bereiche festgestellt. Mehr Einzelheiten zu den einzelnen Ländern und Bereichen sind im Online-Tool enthalten.

Wichtige Erkenntnisse des Binnenmarktanzeigers 2021:
Beim Vergleich dieses Anzeigers für 2020 mit früheren Ausgaben müssen die spezifischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf bestimmte Wirtschaftszweige berücksichtigt werden.

Die Binnenmarktvorschriften müssen nach wie vor von den Mitgliedstaaten besser umgesetzt und durchgesetzt werden: Der durchschnittliche Prozentsatz aller Binnenmarktrichtlinien, deren Umsetzungsfrist abgelaufen ist ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt wurden, ist auf 1 Prozent gestiegen. Darüber hinaus war der Anteil der Richtlinien, die nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden, nie so hoch wie im Jahr 2020, nämlich 1,4 Prozent. Die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt stieg weiter auf 837 anhängige Fälle (+ 5 Prozent gegenüber 2019), was einer der höchsten Werte in den letzten zehn Jahren ist. 2020 bestätigte sich auch der Rückgriff auf eine häufigere Nutzung des EU-Pilot-Dialogs, da mehr Fälle eingeleitet wurden als 2019.

Die stetige Ausweitung der Informations-, Beratungs- und Problemlösungsdienste hat Unternehmen und Bürgern geholfen, vom Binnenmarkt zu profitieren: Im Jahr 2020 bearbeitete SOLVIT, ein informelles Problemlösungsinstrument, mehr als 2600 Fälle, von denen 80 Prozent gelöst wurden. Die Gesamtleistung der Länder bei der Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Das Portal "Ihr Europa" verzeichnete fast 33 Mio. Besuche. Auf Ihr Europa – Beratung wurden mehr als 33 000 Anfragen von europäischen Bürgern und Unternehmen bearbeitet.

Die nationalen Behörden müssen Maßnahmen ergreifen, um die für die Anwendung des Binnenmarkt-Besitzstands erforderliche Verwaltungskapazität zu gewährleisten: Dies gilt insbesondere für die Personalausstattung der SOLVIT-Zentren, wo der Mangel an Ressourcen in einer Reihe von SOLVIT-Stellen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Fälle geführt hat.

Die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Auftragswesens ist im Binnenmarkt nach wie vor uneinheitlich: Bei zu vielen Ausschreibungen geht nur ein Angebot ein, und bei den meisten Ausschreibungen bleibt der niedrigste Preis das einzige Zuschlagskriterium. Es bedarf Verbesserungen, um die gebündelte Kraft des öffentlichen Sektors zum Aufbau einer nachhaltigen und widerstandsfähigen EU-Wirtschaft freizusetzen.

Zum ersten Mal enthält die diesjährige Ausgabe des Anzeigers Abschnitte über das Unternehmensumfeld für KMU, die Ökologisierung der Industrie und die Marktüberwachung:

Im Jahr 2020 führte die COVID-19-Krise zu einem Rückgang der KMU in der EU um 1,3 Prozent – ihre Wertschöpfung sank um 7,6 Prozent und ihre Beschäftigungsquote um 1,7 Prozent. Auch wenn es im Jahr 2021 bereits Anzeichen für eine Erholung der Wertschöpfung und Beschäftigung für KMU gab, ist es von größter Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten alle Mittel einsetzen, um ein KMU-freundliches Unternehmensumfeld zu schaffen.

Zur Ökologisierung der Industrie. Die EU-Wirtschaft verwendet nach wie vor hauptsächlich Primärrohstoffe, es wurden jedoch einige Verbesserungen verzeichnet. Dank der Bemühungen um die Anwendung der besten verfügbaren Techniken hat sich die Luftemissionsintensität des verarbeitenden Gewerbes verbessert. Bei den Öko-Innovationen zeigt sich in der EU eine stetige Verbesserung. Das System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ist 2020 mit 3838 Organisationen und 12 751 Standorten stark gewachsen.

Dank des Informations- und Kommunikationssystems für die Marktüberwachung wurden 9604 nicht konforme Produkte entdeckt. Dieses Instrument half den Mitgliedstaaten auch, ihre Maßnahmen effizienter zu koordinieren.

Hintergrund
Der Binnenmarktanzeiger ist ein Online-Instrument, das dazu dient, die Leistung der Mitgliedstaaten anhand klarer Indikatoren zu überwachen und dadurch auf einen besser funktionierenden Binnenmarkt hinzuarbeiten.

Wie im jährlichen Binnenmarktbericht 2021 angekündigt, wurde mit der Einführung eines neuen Content-Management-Systems begonnen, den Binnenmarktanzeiger zu aktualisieren.

Der Binnenmarktanzeiger bewertet die Leistung in folgenden Bereichen:

Acht Politikbereiche:
Ökologisierung der Industrie, Marktüberwachung, Postdienste, öffentliches Beschaffungswesen, KMU-Unternehmensumfeld, eCertis – Bescheinigungen für EU-Ausschreibungen, Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES), Berufsqualifikationen;

Zwei Bereiche bezüglich Offenheit und Integration der Märkte, hauptsächlich betreffend ausländische Direktinvestitionen (ADI) und Handel mit Waren und Dienstleistungen und

Zehn Governance-Instrumente: Umsetzung, Vertragsverletzungsverfahren, EU-Pilot, Binnenmarktinformationssystem (IMI), Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC), Regulierungshindernisse und Informationssystem für technische Vorschriften (TRIS), SOLVIT, Netz der Europäischen Verbraucherzentren, Ihr Europa, Ihr Europa – Beratung.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 06.01.22
Newsletterlauf: 14.03.22


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    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

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    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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