Aufbau einer Sperrstruktur im Internet


Europäischer Gerichtshof: Belgischer Vorstoß zu Internetsperren ist grundrechtswidrig
Eingriff kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn er andere, gleichwertige Rechte schützt und zugleich durch ein nationales Gesetz legitimiert wird

(24.11.11) - Internet-Zugangs-Provider dürfen nicht zum Aufbau einer Sperrinfrastruktur verpflichtet werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat jetzt der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hingewiesen. Geklagt hatte Scarlet Extended SA gegen die Anordnung eines belgischen Gerichts. eco Vorstand Oliver Süme begrüßt die Entscheidung: "Dies ist ein richtungsweisendes Urteil, das Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schützt."

Die Anordnung eines belgischen Gerichts, das einen Internet-Zugangsprovider zum Aufbau einer Sperrstruktur verpflichten wollte, verstößt gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und muss aufgehoben werden. Gegen die Anordnung geklagt hatte der betroffene Provider Scarlet Extended SA, der auf eigene Kosten den gesamten Datenverkehr seiner Kunden überwachen und Urheberrechtsverstöße unterbinden sollte.

Der Aufbau von Internetsperren und die Kontrolle elektronischer Kommunikation verstoßen gegen die Grundrechte. Dies hat der EU-Gerichtshof eindeutig festgehalten. Ein solcher Eingriff kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn er andere, gleichwertige Rechte schützt und zugleich durch ein nationales Gesetz legitimiert wird – allerdings nur, wenn dieses ausreichend genau darlegt, welche Art von Maßnahmen es dafür vorsieht.

Im konkreten Fall hatte das belgische Gericht seine Anordnung allerdings auf eine äußerst vage formulierte Grundlage gestützt: ein Gesetz, das belgischen Richtern beliebige Anordnungen gegen Unternehmen gestattet, deren Dienste von Dritten für Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden. Dies erlaubt in den Augen der europäischen Richter allerdings keine Einschränkung der Grundrechte, da diese Möglichkeit im Gesetzestext nicht ausdrücklich und von vornherein vorgesehen war. Weder müssten Bürger davon ausgehen, dass ihre gesamte digitale Kommunikation aufgrund einer solchen richterlichen Anordnung überprüft würde, noch könne man Unternehmen auf dieser Basis zu Investitionen in Höhe von vielen Millionen Euro verpflichten.

"Wir sind froh, dass der Europäische Gerichtshof hier mit Sachverstand und Augenmaß entschieden hat", kommentiert eco-Vorstand Süme das Urteil. "Alle Experten sind sich seit langem einig, dass Internetsperren reine Symbolpolitik sind – technisch sind sie wirkungslos und in wenigen Sekunden zu umgehen. Für solche Symbole dürfen weder die Menschenrechte eingeschränkt werden, noch darf man Unternehmen völlig sinnlose Millionenausgaben aufbürden." (eco: ra)

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