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Schutz der finanziellen Interessen der EU


Schutz vor Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts: Rat einigt sich auf seinen Standpunkt
Von größter Bedeutung für die Betrugsbekämpfung in der EU, dass gemeinsame Begriffsbestimmungen, gemeinsame Regelungen und gemeinsame Mindeststrafen existieren



Am 8. Dezember 2016 hat der Rat eine Einigung über die Richtlinie über den Schutz der finanziellen Interessen der EU erzielt und damit den Weg für die förmliche Annahme des Textes geebnet. Das Ziel der sogenannten PIF-Richtlinie besteht darin, Betrüger abzuschrecken, die Verfolgung und Bestrafung von Straftaten, die den EU-Haushalt schädigen, zu verbessern und die Einziehung missbräuchlich verwendeter EU-Gelder zu erleichtern, um auf diese Weise das Geld des europäischen Steuerzahlers besser zu schützen. Diese gemeinsamen Regeln werden dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und Ermittlung und Strafverfolgung in der EU zu verbessern.

Die slowakische Justizministerin Lucia Žitňanská erklärte dazu: "Ich begrüße die Einigung, die nach mehreren Jahren der Beratungen erzielt wurde. Der Schutz der finanziellen Interessen der EU ist von zentraler Bedeutung für eine möglichst effiziente und wirksame Verwendung der europäischen Steuergelder. Es ist von größter Bedeutung für die Betrugsbekämpfung in der EU, dass wir gemeinsame Begriffsbestimmungen, gemeinsame Regelungen und gemeinsame Mindeststrafen haben."

Die vorgeschlagene Richtlinie sieht gemeinsame Begriffsbestimmungen für eine Reihe von Straftaten zulasten des EU-Haushalts vor. Zu diesen Straftaten gehören Fälle von Betrug und andere damit verbundene Straftaten wie Bestechlichkeit und Bestechung, missbräuchliche Verwendung von Geldern, Geldwäsche usw. Gemäß der endgültigen Einigung mit dem Parlament werden schwere Fälle von grenzübergreifendem Mehrwertsteuerbetrug oberhalb einer Schwelle von 10 Mio. EUR ebenfalls in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

Ferner werden Mindestvorschriften für Verjährungsfristen festgelegt, innerhalb deren die betreffenden Fälle untersucht und strafrechtlich verfolgt werden müssen, sowie Mindestvorschriften für Strafen, einschließlich Freiheitsstrafen für die schwersten Fälle, um die abschreckende Wirkung zu verstärken. (Europäischer Rat: ra)

eingetragen: 02.01.17
Home & Newsletterlauf: 20.01.17



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