Sammelklagen bei Kartellschäden
Beate Merk lehnt Pläne von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ab
"Wir wollen in Europa keine Klageindustrie nach US-amerikanischem Vorbild"
(08.10.09) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk erklärte zur Absicht der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, einen Vorschlag zur Einführung von Sammelklagen vorzulegen: "Kommissarin Kroes will für Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverletzungen eine Sammelklage mit 'Opt-out-Modell' einführen. Das bedeutet, die klagende Organisation müsste nicht belegen, für welche Geschädigten die Klage erhoben wird. Mögliche Geschädigte müssten vielmehr ihren Ausschluss vom Verfahren erklären. Damit würden bewährte Grundsätze europäischer Rechtsdurchsetzung über Bord geworfen. Man würde eine Klageindustrie nach US-amerikanischen Vorbild züchten - mit allen für den Geschädigten und die Rechtsgemeinschaft unerwünschten Folgen."
Merk betonte weiter: "Auch mir ist es ein wichtiges Anliegen, Kartellrechtsverletzungen effektiv und wirkungsvoll zu bekämpfen und erlittene Schäden auszugleichen. Es widerspricht aber der Verfahrensgerechtigkeit und dem Sinn eines Schadensersatzprozesses, Geschädigte ohne deren individuelle Konkretisierung und ausdrückliche Zustimmung in eine gerichtliche Auseinandersetzung einzubeziehen. Sinn und Zweck einer Schadensersatzklage ist der Ausgleich konkret entstandener Schäden. Eine darüber hinausgehende Sanktionierung rechtswidrigen Verhaltens obliegt den zuständigen Kartellbehörden, die empfindliche Bußgelder verhängen und damit eine abschreckende Wirkung für die Zukunft erzeugen."
Merk sagte weiter: "Auch unter Verbraucherschutzgesichtspunkten habe ich größte Bedenken gegen ein Modell, das es gewerblichen Klägern erlauben würde, bestimmte Rechtsverstöße zu Lasten der eigentlich Geschädigten finanziell auszuschlachten." (Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.