Marktbeherrschung und Fusionskontrolle
Mit der Fusionskontrolle sollen die Kartellbehörden verhindern, dass Unternehmen mit einer überragenden Marktstellung entstehen
Wettbewerbsexperten diskutieren Praxiserfahrungen und Änderungsbedarf - Keine Unterstützung fanden Forderungen nach Veränderungen der Pressefusionskontrolle
(05.10.09) - Auf Einladung des Bundeskartellamts hat sich am 24. September 2009 der Arbeitskreis Kartellrecht in Bonn mit der Frage beschäftigt, ob im Hinblick auf die fünfjährigen Erfahrungen mit der europäischen Fusionskontrollverordnung Anpassungsbedarf beim Recht der deutschen Fusionskontrolle im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen besteht.
Der Arbeitskreis Kartellrecht tagt jährlich zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen. An ihm sind insbesondere Hochschullehrer rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten sowie Richter der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof beteiligt.
Mit der Fusionskontrolle sollen die Kartellbehörden verhindern, dass Unternehmen mit einer überragenden Marktstellung entstehen, deren Verhaltensspielraum durch den Wettbewerb nicht mehr wirksam kontrolliert werden kann.
Die Tagung konzentrierte sich zum einen auf eine Bestandsaufnahme der Praxis der Fusionskontrolle zum Marktbeherrschungstest nach dem GWB und dem sog. SIEC-Test (significant impediment of effective competition) nach der europäischen Fusionskontrollverordnung. Zum anderen wurden Folgewirkungen eines Systemwechsels kritisch anlalysiert. Keine Unterstützung fanden in diesem Zusammenhang Forderungen nach Veränderungen der Pressefusionskontrolle.
Grundlage der Diskussion war ein Arbeitspapier des Bundeskartellamtes, das auf der Internetseite des Bundeskartellamts abrufbar ist. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
-
Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
-
Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
-
Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
-
Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.