Beteiligung im Raffineriegeschäft
Keine fusionskontrollrechtlichen Bedenken gegen potentielle Beteiligung der Liwathon-Gruppe an der PCK Raffinerie GmbH, Schwedt
Die Prüfung des Vorhabens beschränkte sich ausschließlich auf die möglichen wettbewerblichen Auswirkungen eines Erwerbs dieser Anteile durch die Liwathon-Gruppe
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der zur Liwathon-Gruppe gehörenden Alcmene GmbH freigegeben, 37,5 Prozent der Anteile an der PCK Raffinerie GmbH, Schwedt (PCK), zu erwerben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Liwathon-Gruppe ist bisher weder im Raffineriegeschäft noch in vor- oder nachgelagerten Geschäftsfeldern der Mineralölwirtschaft tätig. In wettbewerblicher Hinsicht bestanden daher gegen das Vorhaben keinerlei Bedenken."
Die Prüfung des Vorhabens beschränkte sich ausschließlich auf die möglichen wettbewerblichen Auswirkungen eines Erwerbs dieser Anteile durch die Liwathon-Gruppe. Eine Aussage, ob der Anteilserwerb mit Blick auf andere als kartellrechtliche Fragen im Ergebnis umgesetzt werden kann und wird, lässt sich auf Grundlage der nun erfolgten Freigabe somit nicht treffen.
Grundlage des angemeldeten und nunmehr freigegebenen Vorhabens ist ein bereits Mitte 2021 abgeschlossener Kaufvertrag über die bisher von Shell gehaltenen Anteile an PCK in Höhe von 37,5 Prozent. Für diese hatte im Anschluss das russische Staatsunternehmen Rosneft als aktueller Mitgesellschafter von PCK ein Vorkaufsrecht ausgeübt. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 30.07.22
Newsletterlauf: 23.09.22
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Starke Marktstellung hätte sich verstärkt
Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt.
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Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne
Das Bundeskartellamt hat am 23. Dezember 2022 Alphabet Inc., Mountain View, USA, Google Ireland Ltd., Dublin, Irland, und Google Germany GmbH, Hamburg, seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen Googles Konditionen zur Datenverarbeitung übersandt. Nach dem jetzigen Verfahrensstand geht das Bundeskartellamt davon aus, dass die neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB) einschlägig sind und Google deshalb ihre Datenverarbeitungskonditionen und die darauf gestützte Praxis anpassen muss.
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Hohe Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Wienerberger AG, Wien, Österreich, sämtliche Anteile an der Terreal Holding S.A.S, Suresnes, Frankreich, zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch das Zusammenschlussvorhaben werden künftig die bekannten Dachziegel-Marken "Creaton" und "Koramic" von ein und demselben Unternehmen angeboten."
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Verstoß gegen das Missbrauchsverbot
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von PayPal".
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Handelsmarktplatz im Bereich des E-Commerce
Das Bundeskartellamt hat zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen Amazon nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne (§ 19a GWB) erstreckt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir untersuchen in den beiden Verfahren, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazons eigenem Handelsgeschäft auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt.