Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Gerichtsurteil zum Thema Informationsaustausch


Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Bußgelder gegen Süßwarenhersteller wegen Informationsaustausch
Aus Sicht des Bundeskartellamtes handelt es sich um ein wichtiges Gerichtsurteil zum Thema Informationsaustausch



Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern die Bußgelder des Bundeskartellamtes gegen vier Süßwarenhersteller und einen Unternehmensverband bestätigt und teilweise noch erhöht. Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2013 bzw. Mitte 2014 Bußgelder verhängt, da die Beteiligten über mehrere Jahre Informationen über den Stand der Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel sowie teilweise auch über beabsichtigte Erhöhungen der Listenpreise ausgetauscht hatten bzw. diesen Austausch förderten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: "Das Oberlandesgericht hat noch einmal bestätigt, dass nicht nur klassische Absprachen zwischen Unternehmen kartellrechtlich verboten sind, sondern dass Unternehmen auch keine wettbewerblich sensiblen Informationen austauschen dürfen. Gerade wenn Unternehmen sich über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit der Marktgegenseite oder über geplante Preiserhöhungen austauschen, beeinträchtigt dies den Wettbewerb zwischen den Unternehmen."

Das Bundeskartellamt hatte in seinem Verfahren festgestellt, dass im Rahmen von Sitzungen eines Arbeitskreises der Konditionenvereinigung der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. zumindest seit Ende 2003 und bis Anfang 2008 ein solcher Informationsaustausch stattfand. Hieran waren zehn Unternehmen sowie der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) beteiligt. Das Bundeskartellamt hatte Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 20 Millionen Euro verhängt.

Die vier Unternehmen Bahlsen GmbH & Co. KG, Griesson de Beukelaer GmbH & Co. KG, CFP Brands Süßwarenhandels GmbH & Co. KG und Feodora Chocolade GmbH & Co. KG sowie der BDSI, auf die zusammen rund 14 Millionen Euro Bußgeld entfielen, hatten hiergegen Einspruch eingelegt. Das Oberlandesgericht bestätigte gestern diese Bußgelder bzw. erhöhte sie teilweise um insgesamt rund sieben Millionen Euro auf insgesamt knapp über 21 Millionen Euro.

Aus Sicht des Bundeskartellamtes handelt es sich um ein wichtiges Gerichtsurteil zum Thema Informationsaustausch. Das Bundeskartellamt hatte bereits zuvor in mehreren Fällen, bei denen es um den Austausch von sensiblen Informationen ging, Bußgelder verhängt. Hier fand aber keine gerichtliche Überprüfung statt, weil es keine Einsprüche gegen die Entscheidungen des Bundeskartellamtes gab oder die Einsprüche noch während des Gerichtsverfahrens wieder zurückgezogen wurden, wie zuletzt etwa von der Nestlé Deutschland AG in Sachen "Hema-Vertriebskreis" (vgl. Fallbericht "Bußgeldverfahren gegen Hersteller von Konsumgütern" vom 17.01.2017).

Das Urteil des Oberlandesgerichtes ist noch nicht rechtkräftig. Die Betroffenen können gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 02.03.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Missbrauch im Fernwärmebereich

    Das Bundeskartellamt hat Verfahren gegen insgesamt sechs Stadtwerke und Fernwärmeversorger wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen im Zeitraum von Januar 2021 bis September 2023 eröffnet.

  • Engagement von Microsoft bei OpenAI

    Die Beteiligung von Microsoft an OpenAI und die Kooperation der beiden Unternehmen unterfällt nicht der Fusionskontrolle in Deutschland. OpenAI ist das Unternehmen hinter dem KI-Programm ChatGPT.

  • Missbräuchliche Rabattgestaltung

    Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH (Coca-Cola) eingeleitet. Coca-Cola übernimmt im Auftrag von The Coca-Cola Company die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken dieses Unternehmens in Deutschland.

  • Wettbewerblich sehr bedenklich

    Das Bundeskartellamt hat zwei Zusammenschlüsse von Regionalzeitungen im Vorprüfverfahren freigegeben. Dies betrifft zum einen die Übernahme der Verlagsgesellschaft Vogelsberg GmbH & Co. KG durch die Ippen-Gruppe und zum anderen die Übernahme der Schwäbisches Tagblatt GmbH durch die Neue Pressegesellschaft mbH & Co KG.

  • Abhilfemaßnahmen nach Sektoruntersuchungen

    Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt sind die durch die 11. GWB-Novelle vorgesehenen Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft getreten. Ein zentraler Bestandteil der Novelle ist die Erweiterung der Befugnisse des Bundeskartellamts um Abhilfemaßnahmen im Anschluss an eine Sektoruntersuchung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen