Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Herstellung von Mikrochips


Bundeskartellamt gibt Beteiligung von ASML an Carl Zeiss SMT frei
Ermittlungen haben verdeutlicht, dass die beiden Unternehmen nicht direkt in Wettbewerb zueinander stehen und bereits seit langer Zeit zusammen arbeiten



Das Bundeskartellamt hat die geplante Minderheitsbeteiligung von ASML Holding N.V., Niederlande, an der Carl Zeiss SMT Holding GmbH & Co. KG, Deutschland, freigegeben. Beide Unternehmen sind international tätige Hersteller von Anlagen für die Herstellung von Halbleitern (Chips).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "ASML ist der weltweit größte Anbieter von Lithographiesystemen für die Halbleiterherstellung. Es handelt sich dabei um technisch sehr komplexe Anlagen, die eine zentrale Rolle bei der Herstellung von Mikrochips spielen. Carl Zeiss SMT ist besonders in der Herstellung von Hochleistungsoptiken tätig. Die Ermittlungen haben verdeutlicht, dass die beiden Unternehmen nicht direkt in Wettbewerb zueinander stehen und bereits seit langer Zeit zusammen arbeiten. Aufgrund des hohen Innovationsdrucks sind vielfältige Kooperationen gerade im Bereich Forschung und Entwicklung in der Branche weit verbreitet. Unter den Abnehmern der Anlagenhersteller sind zudem auch große, international bekannte Mikrochip-Hersteller mit hoher Nachfragemacht, sodass der Verhaltensspielraum der Zusammenschlussbeteiligten nach der Fusion weiterhin begrenzt bleibt."

Die Branche ist von Konsolidierungsdruck gekennzeichnet. Das Bundeskartellamt hatte bereits 2013/2014 im Rahmen der beabsichtigten Fusion von Applied Materials und Tokyo Electron umfassende Marktermittlungen in der Branche durchgeführt. Auch die zusätzlichen Ermittlungen im Zusammenschlussverfahren KLA-Tencor Corporation und Lam Research Corporation im Jahr 2016 und im vorliegenden Fall hatten erneut bestätigt, dass die Chip-Herstellung von ständigen technischen Neuerungen geprägt ist und sich gestiegene Anforderungen auch direkt auf die Anlagenhersteller durchschlagen. Die von ASML und Carl Zeiss SMT vorangetriebene Technologie soll zu Beginn der nächsten Dekade der Chipindustrie zur Verfügung gestellt werden.

In der Branche gibt es auch Kooperationen mit Spitzentechnologie-Unternehmen aus ursprünglich ganz anderen Branchen. Angesichts des wettbewerblichen Umfeldes in dieser hochdynamischen Branche sind negative Effekte auf den Innovationswettbewerb durch diesen Zusammenschluss nicht zu erwarten. Die Unternehmen der Branche üben trotz unterschiedlicher Tätigkeitsschwerpunkte Wettbewerbsdruck aufeinander aus, auch wenn in der Forschung und Entwicklung für den Bau spezifischer neuer Anlagen mitunter nur einzelne Unternehmen führend sind. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 02.03.17



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen