Bußgeld in Höhe von 90.000 Euro
Bußgeldverfahren gegen die Bongrain Europe SAS abgeschlossen
Ein zunächst eingeleitetes Entflechtungsverfahren wurde im Oktober 2015 eingestellt, nachdem die Savencia-Gruppe nach Mitteilung vorläufiger Ermittlungsergebnisse ihre Anteile an der Andechser Molkerei Scheitz GmbH veräußert hatte
(21.01.16) - Das Bundeskartellamt hat gegen die zur Savencia-Gruppe gehörende Bongrain Europe SAS ein Bußgeld in Höhe von 90.000,- Euro verhängt, weil die Anmeldung des Erwerbs der Anteilsmehrheit an der Molkerei Söbbeke GmbH im Jahr 2011 unrichtige Angaben enthielt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wird ein Fusionsvorhaben bei uns angemeldet, sind die Unternehmen verpflichtet, zutreffende und vollständige Angaben zu machen. Im Falle eines Verstoßes können wir Bußgelder verhängen und den Zusammenschluss wieder auflösen."
Die Bongrain Europe SAS hatte die Absatzmengen sowohl der Andechser Molkerei Scheitz GmbH – an der die Savencia-Gruppe bereits eine Beteiligung hielt – als auch der Molkerei Söbbeke GmbH im Bereich Biojoghurt zu niedrig angegeben. Ein zunächst eingeleitetes Entflechtungsverfahren wurde im Oktober 2015 eingestellt, nachdem die Savencia-Gruppe nach Mitteilung vorläufiger Ermittlungsergebnisse ihre Anteile an der Andechser Molkerei Scheitz GmbH veräußert hatte.
Die verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.